Bürgergeldgesetz - Referentenentwurf und Regierungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

  • Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

    und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)

    Wesentliche Änderungen im Bürgergeld-Gesetz. Der Regierungsentwurf

    wurde verabschiedet.

    • Gemeinsam vereinbaren Arbeitssuchende und Jobcenter einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit.
    • Grundlage der Zusammenarbeit soll Vertrauen sein. In den ersten sechs Monaten, der sogenannten Vertrauenszeit, können deshalb künftig keine Leistungen mehr gemindert werden, wenn z.B. keine Bewerbungen geschrieben werden, obwohl das vereinbart war oder man nicht zu Schulungen erscheint (sogenannte Pflichtverletzungen).
    • Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im Vordergrund. Der sogenannte Vermittlungsvorrang (also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit) wird daher abgeschafft.
    • Für Weiterbildungen werden ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen. Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, kann künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden.
    • Der Soziale Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) wird fortgeführt: Jobcenter können weiterhin sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse fördern, um Menschen nach besonders langer Arbeitslosigkeit zu aktivieren.
    • Menschen, denen es besonders schwerfällt, eine Arbeit zu finden oder aufzunehmen, können durch professionelles Coaching unterstützt werden.
    • Vermögen und Angemessenheit der Wohnung werden erst nach 24 Monaten Bürgergeldbezug überprüft.
    • Nach Ablauf der 24 Monate (Karenzzeit) ist ein höheres Schonvermögen (als Vermögen, das trotz Leistungsbezug unangetastet bleibt) als bisher vorgesehen. Rücklagen für die Altersvorsorge werden ebenfalls besser geschützt.
    • Für Auszubildende, Schüler*innen und Studierende, die Bürgergeld beziehen, gelten höhere Freibeträge für die Ausbildungsvergütung oder den Nebenjob.
    • Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können: Die Freibeträge in diesem Bereich werden auf 30 Prozent angehoben.
    • Die Regelsätze sollen zum 1. Januar 2023 angemessen und deutlich steigen - je nach Regelbedarfsstufe auf bis zu 502 Euro.
    • Die Vorgaben für Leistungsminderungen (sogenannte Sanktionen) werden auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 neu geregelt.
    • Das Bürgergeld ist insgesamt unbürokratischer und digital zugänglich - mit einer einfachen, nutzerorientierten und barrierefreien Beantragung.
    • Mit einer Bagatellgrenze von 50 Euro für Rückforderungen wird zudem die Anzahl der Bescheide reduziert und Bürokratie abgebaut.


    Regierungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    Regierungsentwurf ist verabschiedet 14.09.2022

    Fragen und Antworten zum Bürgergeld

    Umsetzungsstand
    Referentenentwurf ist veröffentlicht Regierungsentwurf ist verabschiedet

    Gesetz ist noch nicht verkündet

  • :!:Hinweis, bitte bis auf Weiteres die jetzige Gesetzgebung beachten

    Bürgergeld - Union droht mit Blockade

  • Nach der 1. Lesung Bürgergeld-Gesetz erfolgt die Anhörung zur Einführung

    eines Bürgergeldes

    Die Union droht mit einer Blockade. Das Bürgergeld-Gesetz wird in der ursprünglichen

    Fassung der Bundesregierung nicht kommen. Fraglich ist auch, ob es am 01. Januar 2023

    in Kraft treten kann einschließlich der Regelsatzerhöhung.

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