ALG II Aufstockung- Verunsicherung Einkommensobergrenze

  • Hallo liebes Forum :),

    ich habe folgendes Anliegen: meine Mutter ist in Teilzeit angestellt und bezieht ergänzendes ALGII. Durch die Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.22 steigt ihr Bruttogehalt auf 1.300€, was netto ca. 1.030€ entspräche.

    Abzüglich des Freibetrages von 300€ läge ihr zu berücksichtigendes Einkommen bei 730€.

    Ihr monatlicher Bedarf (Regelsatz+KdU) liegt bei 1.090€. Laut den gängigen Rechnern würde der ALGII Anspruch dann bei 360€ liegen.

    Bei der Onlinerecherche haben ich auf manchen Websites gelesen, dass der Anspruch auf ALGII ab einem Bruttogehalt von 1.200€ erlischt. Von "offizieller" Seite konnten ich keine konkrete Aussage dazu finden (beispielsweise wird in der Infobroschüren vom zuständigen Jobcenter für die Musterrechnungen eine alleinstehende Person mit 1.500€ brutto zu Grunde gelegt ).

    Jetzt sind wir natürlich etwas verunsichert. Welches "Szenario" ist zutreffend?

    Danke und Viele Grüße!

    Mkov

  • Dieses:

    Abzüglich des Freibetrages von 300€ läge ihr zu berücksichtigendes Einkommen bei 730€.

    Ihr monatlicher Bedarf (Regelsatz+KdU) liegt bei 1.090€. Laut den gängigen Rechnern würde der ALGII Anspruch dann bei 360€ liegen.


    Das hier:

    Bei der Onlinerecherche haben ich auf manchen Websites gelesen, dass der Anspruch auf ALGII ab einem Bruttogehalt von 1.200€ erlischt.

    ist Nonsens, da ALG 2 eine bedarfsabhängige Leistung ist. Wenn der Bedarf das Einkommen übersteigt, bekommt man ALG 2. Da gibt es keine Grenze.

  • Hallo Tamar,

    vielen Dank für deine Antwort :)

    So habe ich es auch verstanden und bin davon ausgegangen, aber wie so oft lässt man sich gerne von widersprüchlichen Aussagen verunsichern.

    Viele Grüße!

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