Eigenbedarfskündigung im Leistungsbezug

  • Hallo,

    kann man als H4-Empfänger bei einer Eigenbedarfskündigung Umzugskosten erstattet bekommen? Wenn ja, wo?

    Der H4-Empfänger hat i.d.R. ja keine Rücklagen, um einen erzwungenen Umzug finanzieren zu können. Wäre der H4-Empfänger dann gezwungen einen Kredit aufzunehmen, den er wahrscheinlich - mangels Bonität - eh nicht bekommt? Und wenn doch, dann nur zu horrenden Konditionen. Was tun in so einem Fall?

    Danke und VG

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  • Hallo!

    Das ist keinesfalls allgemein zu beantworten. Es kommt auf den Einzelfall an.

    kann man als

    Wer ist man, du selbst? Wenn ja, wann kam die Eigenbedarfskündigung

    und hast du schon Kontakt mit dem Jobcenter/Sozialamt aufgenommen?

    Wurde schon geprüft, ob die Kündigung wirksam ist?

    ich bekomme EUR und habe Antrag nach SGB XII gestellt

    Was haben wir hier, ALG II oder Leistungen SGB XII?

    Wird schon neue Wohnung gesucht?

    Gruß

  • Als normaler Mieter würde ich auf den Vermieter zugehen, da Eigenbefarfskündigungen in vielen Fällen angreifbar sind und ein Rechtsstreit kostet. Soll heißen: wenn der Vermieter ohne Rechtsstreit die Übergabe möchte, soll er sich an den Umzugskosten bitte beteiligen.

    Ansonsten müsste man zum Grund der Eigenbefarfskündigung mehr wissen, denn das Jobcenter oder Sozialamt wird die Rechtmäßigkeit natürlich auch prüfen, ehe es einen Umzug finanziert.

  • Sorry, dass ich ich mich erst jetzt bedanke. Ich hatte die letzten Tage keine Zeit zum Antworten und hab´s dann bisserl aus den Augen verloren.

    Die EB-Kündigung kam schon in 09/2020. Aufgrund der langen Mietzeit waren 8 Monate Kündigungsfrist. Im Mai 2021 wurde der Kündigung widersprochen und im Dez. 21 wurde mir dann nach langem hin und her ein Vergleich bei Gericht aufgedrängt, dass ich bis Ende 2022 ausgezogen sein soll. Die Kündigung ist somit (zunächst) wirksam.

    Kontakt zum Sozialamt habe ich schon vor gut einer Woche aufgenommen, aber noch keine Antwort erhalten. Neue Wohnung ist schon in Aussicht.


    s. #4

    Der Eigenbedarf wurde mit dem Einzug der im März 2021 volljährig gewordenen Tochter begründet, erscheint aber vorgeschoben, da einerseits seit der Kündigung nun schon 2 Jahre vergangen sind und mir der VM noch 3 Monate vor der Kündigung zusicherte, dass ich keine EB-Kündigung zu fürchten brauche, da seine Kinder kein Interesse an der Wohnung haben. Hintergrund ist eher ein vor gut 2 Jahren zugezogener Stänkerer, der es leider geschafft hat, das jahrzehnte alte gute Verhältnis zu meinem VM zu zerstören.

    Da der Fall eben leider auch schon beim Amtsgericht war, erscheint ein Entgegenkommen des Vermieters derzeit eher unwahrscheinlich. Er wollte ja nicht mal, das Parkett, das ich reingelegt und bezahlt habe, übernehmen. Im Moment ist zwar Waffenruhe aber eben leider noch kein Frieden.

    Danke auch für Deine Antwort.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

    Bitte keine Vollzitate, gelöscht

  • Es ist schade, wenn notwendige Informationen erst nach "Nachbohren" kommen. Dann nimm deinen Vergleich und deine Wohnungsangebote und stelle Antrag auf Zusicherung zur neuen Miete und den Umzugskosten beim Jobcenter.

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