Eigentumswohnung Kosten Instandhaltung

  • Sehr geehrtes Hartz 4 Forum,

    ich bewohne eine Eigentumswohnung und beziehe laufend ALG II. Das Dach des Hauses muss neu gedeckt werden, mein Anteil beträgt 20.000 €. Zwar kann man wohl beim JobCenter einen Kredit für Instandsetzungen beantragen, der dann mit 10% vom laufenden Bezug abbezahlt wird, ein solch hohen Betrag könnte ich aber zu Lebzeiten nicht mehr zurückzahlen und solche Kredite scheinen mir eher für kleinere Summen vorgesehen zu sein.

    Wenn mir nun ein Verwandter in der Notlage helfen würde und bereit wäre die Rechnung beim Dachdecker für mich zu bezahlen, um den Verkauf der Wohnung abzuwenden, wäre das dann beim JobCenter für mich als Einkommen anzumelden? Wird mir die Summe dann vom laufenden Bezug abgezogen? Mache ich mich strafbar, wenn ich das JobCenter nicht informiere? Kann das JobCenter mich in solch einer Lage zwingen die Wohnung zu verkaufen?

    Für eventuelle Antworten bedanke ich mich und verbleibe MfG

    Harald

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