Amtsdeutsch Erklärung - Vertreter der Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft

  • Guten Tag liebe Mitglieder

    ich hoffe es kann mir jemand zu folgender Frage weiterhelfen:

    Bevor ich mit meinem Partner zusammenkam lebte dieser lange in einer BG mit seiner Ex Freundin in einer Unterkunft für Wohnungslose zwecks späteter Wohnraumversorgung bzw -beschaffung.

    Mit dieser hat er ein minderjähriges Kind, welches jedoch nie im Haushalt mitlebte, da es durchgehend in einer Pflegefamilie untergebracht ist.

    Die Auflösung der BG wurde dem Jobcenter mitgeteilt und mein Freund erhielt eine andere städtische Unterkunft vom Wohnungsamt und die Exfreundin verblieb in der bisherigen Bleibe, in die sie einst zugezogen war.

    Bis dahin ist alles ganz nachvollziehbar.

    Nun sind mir jedoch auf seinen letzten bzw aktuellen Hartz4 Bescheiden zwei Sachen nicht ganz schlüssig.

    In einem Schreiben wird er als "Vertreter der Bedarfsgemeinschaft " erwähnt. Im Folgenden ist von einer "Haushaltsgemeinschaft" die Rede: Die Bedarfe für Heizung und Unterkunft werden zu gleichen Teilen an die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt.

    Wieso ist hier eine Haushaltsgemeinschaft ( bei einer Person?)

    Wohlgemerkt, die räumliche Trennung ist seit 1 Jahr Fakt.

    Wie ist das zu verstehen? Wurde hier keine engültige Trennung vorgenommen? Hat das Jobcenter bzw Wohnungsamt das hier falsch gehandhabt?

    Für Eure Meinung bzw Informationen dazu wäre ich sehr dankbar.

    Lieben Dank im Voraus!

    :?::!:

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