Kindergeld läuft ab - bekomme ich dann mehr Geld vom Jobcenter

  • Hey,

    Mein Sohn befindet sich in der Ausbildung und wird nächstes Jahr 25, da dauert seine Ausbildung noch 1 Jahr. Kindergeld wird da dann nicht verlängert. Wir leben zusammen und ich beziehe Hartz 4. Das Kindergeld wird mir ja jetzt natürlich angerechnet. Meine Frage ist: Wenn das Kindergeld nächstes Jahr weg fällt, erhalte ich dann einen "Ausgleich" vom Jobcenter? Denn immerhin fehlen ja dann 219 €. Schon mal lieben Dank für Eure Antworten.

  • Wenn Einkommen wegfällt, wird das ALG2 neu berechnet, korrekt. Aber dann ändert sich sowieso etliches, da dein Sohn dann seine eigene Bedarfsgemeinschaft ist.

  • Ok danke für die Antwort. Kann man schon im Vorfeld wissen wie es dann finanziell ausgerechnet wird? Ich möchte einfach nur wissen wie es danach weiter geht

  • Sorry versteh das nicht so ganz. Ich muss noch dazu sagen das ab 2.09. meine pflegebedürftige Mutter mit uns in eine neue Wohnung zieht. Also Miete und Gaskosten werden dann bereits gedrittelt. Also ich nehme den vollen Regelsatz meines Sohnes plus Drittel Miete und dann minus seines Nettoeinkommens? Das wäre dann die Summe die ich oder er erhält? Wie wird es dann bei mir errechnet? Sorry für so viele Fragen.


    Mein Sohn hat laut Bescheid des Jobcenter derzeit einen Freibetrag von ca 290 €


    Eine Korrektur auf Wunsch des Benutzer

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Jeder von euch wird dann einzeln berechnet. Also derzeit 449 Euro + Mietanteil abzüglich des jeweils vorhandenen Einkommens. Jeder hat einen eigenständigen Anspruch.

  • Sorry für die vielen und vielleicht dummen Fragen. Also wäre das in unserem Fall pro Person 449 € plus der Mietanteil von 200 €. Ich hab kein weiteres Einkommen. Also dann würde ich nach jetzigen Stand 649 € bekommen? Mein Sohn kommt auch auf 649 € und wie wird das dann mit dem Ausbildungslohn verrechnet? Ausbildungsgeld wird nächstes Jahr ca 1000 € sein. Ich danke Dir für die Antworten.

  • Du musst eigentlich nur lesen, was ich schreibe:


    Dein Sohn wird dann mit dem vollen Regelsatz + halbe Miete abzüglich seines bereinigten Einkommens berechnet.


    Natürlich wird sein Einkommen angerechnet und natürlich führt das dazu, dass er keinen Anspruch auf die vollen 649 Euro hat. Bei 1000 Euro Lohn hat er wahrscheinlich gar keinen Anspruch.