Umzug in rollstuhlgeeignete Wohnung - brauche Tips

  • Hintergrundfakten :

    Sohn1, schwerbehindert , 60 mit H, Pflegegrad 3

    Sohn2, schwerbehindert , 80 mit G, Pflegegrad 3, Rollstuhl

    Beide Söhne sind volljährig, wohnen in meinem Haushalt. Der Ältere ist voll erwerbsunfähig, der Jüngere geht noch 1 Jahr zur Schule, Gutachten zur Erwerbsfähigkeit wird nächsten Monat erstellt.

    Ich selber bin Ü50.

    Wir wohnen seit Jahren im 4.Stock, Hochparterre, Aufzug ist vorhanden- fällt aber oft aus ( tut schon wieder seit 5 Wochen nicht ) und hält nicht ebenerdig, ist nur über ne Treppe zu erreichen.

    Das Badezimmer ist zu klein für nen Rolli, das Zimmer meines Sohnes ebenso ( tauschen geht nicht, der Bruder braucht sein Zimmer selber und es bleibt nur die Wohnküche in der ich schlafe) .

    Wie gehen wir jetzt am besten vor ? Der SB hat mir schon mündlich zu verstehen gegeben, dass er keinen Umzugsgrund sieht, wir hätten 70qm zu dritt, das reicht. Er ist für meine Argumente nicht zugänglich.

    Desweiteren sind die Mieten für rollstuhlgerechte Wohnung so hoch hier, dass wahrscheinlich keine als angemessen genehmigt würde.

    Das Bundesland ist Niedersachsen. Ein Wegzug von hier ist nicht möglich aufgrund der Anbindung an Fachärzte und Krankenhäuser, die regelmäßig benötigt werden.

    Mein Sohn um den es geht, hat einen Gendefekt und dieser hat leider fortschreitende Auswirkung auf Gelenke, Muskeln etc. , er ist chronischer Schmerzpatient und wird mit Opiaten behandelt.

    Bitte um hilfreiche Tips.

    LG J

  • Hol dir zuerst ein ärztliches Attest, dass ein Umzug notwendig ist. Dazu vielleicht noch die Mängelanzeigen, wann und wie lange euer Fahrstuhl schon wieder kaputt war. Dann suchst du Wohnungsangebote, die behindertengerecht sind. Die können auch etwas teurer sein, denn eigentlich wird für Rollstuhlfahrer 10 bis 15qm mehr gerechnet.

    Wenn dein Sachbearbeiter dann noch weiter so reagiert, verlange den Vorgesetzten. Wenn auch da kein Verständnis vorhanden ist, schalte einen Behindertenverband o. ä. ein. Inklusion wird ja gerade groß geschrieben, da sollte definitiv was machbar sein.

  • Ich habe vom Pflegedienst eine Bescheinigung dass ein Umzug notwendig ist. Eigentlich ist die für die Pflegekasse, damit die den Umzug bezahlen.

    In dieser Bescheinigung steht als Begründung, dass der Aufzug nur über eine Treppe erreichbar ist und dieses per Rollstuhl unmöglich ist und dass die Wohnung nicht rollstuhlgerecht ist, das Bad nicht befahrbar ist per Rollstuhl, ebenso das Zimmer meines Sohnes und dass in der Wohnung kein Stellplatz und keine Wendemöglichkeiten für den Rollstuhl vorhanden sind.

    Leider gibt es keine Wohnungen, die geeignet wären für nen Rolli Fahrer im angemessenen Bereich, was die Miete betrifft. Eine 50qm Wohnung wäre schon über 100 Euro teurer. Bei 70qm wären wir bei über 300 Euro teurer, als das Jobcenter " erlaubt " .

    Ich muss dazu sagen, dass zu Jobcenterpreisen auch für Nicht-Rolli-Fahrer so gut wie nichts anzumieten ist. Bei uns hat ein großes Wohnungsunternehmen fast alles aufgekauft und die Preise so gemacht, dass Hartz4-Empfänger nur in bestimmten Gegenden ne Wohnung finden und rolligerechte Wohnungen sind nicht dabei.

    LG J

    Im eigenen Interesse auf Anonymität achten, keine Firmennamen.

  • Normale Erdgeschosswohnungen reichen ja vielleicht auch, selbst wenn sie nicht das Attribut "behindertengerecht" ausweisen. Eine Wohnung finden musst du schon selbst, das übernimmt niemand für dich. Vielleicht hat ja deine Kommune ein Amt für Wohnberatung. Ansonsten erstmal die großen Wohnungsbaugesellschaften anfragen.

  • Wir haben nur noch den Großvermieter, die momentan mal ne Wohnung haben, aber nichts im Erdgeschoss. Selbstverständlich suche ich, ich schreibe auch auf sämtliche Online-Inserate oder rufe da an. Aber da haben mir schon mehrere gesagt, dass sich bis zu 300 Interessenten melden und die garantiert nicht ausgerechnet jemanden mit Hartz4 auswählen.

    Von der Stadt gibt es Wohnungen, aber die sind zu teuer, da kommt man als Hartzer nichtmal auf die Warteliste.

    Ich kann eine Suche von über einem Jahr nachweisen, alles dokumentiert - aber teilweise gab's über Wochen keine einzige 3 ZKB - Wohnung, von März bis Juni gab's nichtmal kleinere Wohnungen, nur Studenten-WG-Zimmer.

    Eine Erdgeschosswohnung , ausreichend gross , ohne Stufen, mit ebenerdigem Bad, ausreichend breite Türen und Flur, das würde reichen- ist aber zu teuer - wenn denn mal eine angeboten wird.

    LG J

    ( ich kann meinen Sohn nicht mehr dauernd tragen, meine Bandscheiben machen das nicht mit)

    Bitte keine Firmennamen und Forenregel beachten

  • Wie kann ich dem JC gegenüber argumentieren, dass die eine Wohnung für uns zahlen, die für uns brauchbar ist ( also Rollstuhlgeeignet ) auch wenn die Wohnung weit oberhalb der Angemessenheitsgrenzen liegt, da seit über einem Jahr nachweislich nichts günstigeres anzumieten ist?

    Auf welche Gesetzestexte könnte ich mich beziehen? Oder Gerichtsurteile ? Oder anderes ?

    LG J.

  • Es gibt keine konkreten Gesetzestexte dazu. Die Ermittlung angemessener Werte zu den Kosten der Unterkunft unter Berücksichtigung eines Zuschlags für Behinderung ist äußerst komplex.

    Nur, um das, was da alles mit reinspielt (Wohnungsbindung, geförderter Wohnraum, freier Wohnraum, DIN zertifizierte Rollstuhlfahrerwohnung, Wohnraumförderungsgesetze der Länder etc) mal aufzuzeigen, LSG vom 12.05.2022 - L 4 AS 256/20 eine exemplarische Entscheidung des LSG Hamburg.

    Wie schon mitgeteilt: Es werden höhere Kosten berücksichtigt, aber eben nicht unbegrenzt höhere. Das kann man nicht aus der Ferne erklären und regeln. Suche, wie ich es empfohlen habe, ggf. eine Behindertenberatungsstelle vor Ort auf. Die sollten die Probleme vor Ort kennen und helfen können.

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