Anspruch auf Zahlungen - wenn der Arbeitgeber das Gehalt verspätet überweist

  • Guten Abend.

    Ich werde demnächst eine Stelle antreten und hätte deswegen gehaltstechnisch kein Anspruch mehr auf ALG2. Nun habe ich aber gehört, dass mein Gehalt verspätet ankommen wird. Deshalb folgende Fragen:

    Habe ich Anspruch auf Zahlungen bis mein erstes Gehalt ankommt? Wie genau würde das funktionieren? Hätte man beispielsweise bis zum ersten Gehalt auch Anspruch auf eine MobilPass?

    Wie und wann melde ich es beim Amt? Beim letzten Mal wurde ich komplett rausgekickt, obwohl meine Stelle nur auf einen Monat befristet war. Da wurde nichts kommuniziert, sondern einfach so weg, anstatt die Leistungen für einen Monat zu pausieren bzw. zu kürzen. Würde gerne etwas ähnliches vermeiden.

    Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar.

    lg

  • Was bedeutet "verspätet"? Tage? Monate? Jahre?

    Die Modalitäten eines Mobil Pass sind mir unbekannt. Ich gehe davon aus, dass das etwas örtlich Spezifisches ist.

    Den Abschluss des Arbeitsvertrages bzw. spätestens den Antritt der Arbeit musst du unverzüglich mitteilen.

  • Was bedeutet "verspätet"? Tage? Monate? Jahre?

    So wie ich es verstanden habe, kann das Gehalt ein paar Monate später ankommen. Es handelt sich um den öffentlichen Dienst. Die Stelle beginnt mitten im Monat und muss noch meine ganzen steuerrechtlichen Daten hinschicken zur Berechnung meines Gehalts. Kann mir vorstellen, dass allein das zu einer Verzögerung führt und ich zumindest die erste Zahlung nicht pünktlich bekomme.

    Wie teile ich meine neue Arbeit mit? Dem Sachbearbeiter einen Brief schreiben mit Kopie des Arbeitsvertrags oder anrufen und die Lage erklären? Bin mir fast sicher, dass die mich auf jeden Fall rauskicken würden auch wenn ich noch Anspruch hätte.

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  • So wie ich es verstanden habe, kann das Gehalt ein paar Monate später ankommen. Es handelt sich um den öffentlichen Dienst.

    Im ÖD Monate später? Glaube ich nicht, auch wenn die Lohnberechnung extern erfolgt. Der ÖD will ja keine Verzugszinsen zahlen müssen.

    Aber, wenn es so sein sollte, dann ist das Jobcenter zu unterrichten. Es wird dann

    gem. § 115 SGB X - Ansprüche gegen den Arbeitgeber Erstattung beim Arbeitgeber

    anmelden und ALG 2 als Vorleistung auf den Lohn erbringen.

    Wie teile ich meine neue Arbeit mit? Dem Sachbearbeiter einen Brief schreiben mit Kopie des Arbeitsvertrags oder anrufen und die Lage erklären?

    Mit einer sogenannten Veränderungsmitteilung und einer Kopie des Arbeitsvertrages.

    Bin mir fast sicher, dass die mich auf jeden Fall rauskicken würden auch wenn ich noch Anspruch hätte.

    Über Eventualitäten zu diskutieren bringt nichts. Sollte ALG 2 aufgrund zu erwartenden Einkommens eingestellt werden, kannst du ein Darlehen beantragen.

  • Im ÖD Monate später? Glaube ich nicht, auch wenn die Lohnberechnung extern erfolgt. Der ÖD will ja keine Verzugszinsen zahlen müssen.

    Die Verspätung scheint wirklich die Regel zu sein. Habe deswegen nachgefragt und davon scheinen die meisten betroffen zu sein.

    Funktioniert das ganze so:
    - Jobcenter kickt mich raus wegen meiner neuen Arbeitsstelle
    - Gehalt kommt nicht pünktlich an und wäre deswegen noch hilfsbedürftig
    - Melde mich beim Jobcenter und bekomme ALG2 bis zum Monat wo das Gehalt ankommt.

    Zähle ich dann für den Zeitraum ohne Gehalt wieder als Leistungsempfänger oder ist das indirekt?

    Was ist denn mit den § 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen? Im Artikel klingt es ähnlich wie es bei mir höchstwahrscheinlich der Fall sein wird. Vorleistung wird dort nicht erwähnt oder worin liegt hierbei der Unterschied? Alles verwirrend für mich. Sorry, dass ich deswegen blöd frage.

    Mit einer sogenannten Veränderungsmitteilung und einer Kopie des Arbeitsvertrages.

    Habe mir mal die VÄM durchgelesen. Was schreibt man bei 4.1 rein, wenn man noch keine genauen Zahlen hat? In Vertrag stehen lediglich der Startzeitpunkt und Tarifeinordnung. Für die genaue Lohnberechnung muss ich separat noch Unterlagen rüberschicken, nachdem der Vertrag unterschieben wurde. Fälligkeit des ersten Arbeitsentgelts wird dort auch nicht erwähnt.

  • Du meldest dem Jobcenter die Arbeitsaufnahme und schickst eine Kopie des AV mit. Den wahrscheinlichen Lohn kann der ebenfalls im ÖD arbeitende Kollege im Jobcenter sicherlich anhand deiner Arbeitszeit unter Zugrundelegung der vereinbarten Entgeltgruppe und - Stufe progrostisch errechnen.

    Sollte es daraufhin zu einer Aufhebung der Leistungen kommen, kannst du gem. § 24 Absatz 4 SGB II - Abweichende Erbringung von Leistungen ein Darlehen beantragen. Fließt dann in dem Monat doch kein Gehalt zu, wird das Darlehen in Beihilfe umgewandelt und nach Erstattung nach § 115 SGB X - Ansprüche gegen den Arbeitgeber beim Arbeitgeber angemeldet. Solange, bis der Arbeitgeber zahlt.

  • Was mir noch nicht klar ist. Zähle ich bei so einem Fall für diesen Zeitraum als Sozialleistungsempfänger und wäre somit für ein MobilPass berechtigt? Wäre gut so etwas im voraus zu wissen, da es schon um ein paar Euros geht und schon sehr bald ein Monatsticket für die Arbeit benötige.

  • Kann ich also noch bis Ende des Bewilligungszeitraums MobilPässe beantragen trotz Arbeit? Funktioniert das ganze so, dass meine neue Arbeitsstelle "nur" die regulären Zahlungen einstellt und ich gar nicht ganz raus bin? Deswegen wäre ich auch noch geschützt, falls die neue Arbeitsstelle nicht pünktlich zahlt? So würde ich das jetzt verstehen, weil man sonst auch GEZ nachzahlen müsste und der MobilPass gilt bis zum Ende des BWZ. Die Tickets werden ja nicht individuell für die MobilPässe ausgestellt und gar nicht in diesem Sinne kontrolliert. Da wird ja nichts eingescannt.

  • Funktioniert das ganze so, dass meine neue Arbeitsstelle "nur" die regulären Zahlungen einstellt und ich gar nicht ganz raus bin? Deswegen wäre ich auch noch geschützt, falls die neue Arbeitsstelle nicht pünktlich zahlt?

    Ich verstehe den Sinn der Aussagen und Fragen nicht. Eingestellt? Wovor geschützt? Seit wann stellt ein Arbeitgeber im ÖD denn die Zahlungen ein? Kannst du mal bitte Ross und Reiter nennen? Ich arbeite selbst im ÖD und kenne keine Behörde, die angeblich um Monate zeitversetzt zahlt. Das geht gar nicht. Es gibt Tarifverträge und Gesetze, an die sich insbesondere der ÖD als Teil der staatlichen Gewalt halten muss. Dazu gibt es für jede Behörde eine Aufsichtsbehörde und sei es nur ein Rechnungsprüfungsamt, dass bei Zahlungen von Verzugszinsen auf die Barrikaden gehen würde.

    Also: von welcher Behörde bzw. öffentlich-rechtlichem Eigenbetrieb redest du?

  • Also: von welcher Behörde bzw. öffentlich-rechtlichem Eigenbetrieb redest du?

    Es geht um den Schuldienst. So weit ich mitbekommen habe, kann die erste Zahlung nach Monaten erst ankommen. Das hat die Schulleitung angedeutet und andere in meiner Situation auch so erlebt. Ist auf jeden Fall kein Einzelfall und eher die Regel wie es scheint. Es ist ja schon fast Monatsende und meine Daten zur Berechnung meines Gehalts sind dort noch nicht angekommen. Denke das allein führt zumindest für eine Verspätung der ersten Zahlung.

    Sorry falls ich unklar die Ausgangslage beschrieben habe. Ist halt echt verwirrend, aber ich weiß nicht welche Ansprüche ich in dieser Zeit habe. Möchte logischerweise das Beste für mich rausholen, was mir rechtlich zusteht. Daher auch die Sache mit den MobilPass und ob ich noch Anspruch darauf habe.

  • Also erste Zahlung von mir aus, das mag sein. Ansonsten bezweifle ich, dass Landesbedienstete (falls Lehrkraft) oder kommunal Bedienstete (falls Schulpersonal wie Hausmeister oder Sekretariat) monatelang auf ihr Geld warten müssen. Die Schulleitung hat mit deiner Bezahlung überhaupt nichts zu tun. Du bist doch nicht von der Schule eingestellt worden, sondern entweder vom Land oder der für die Schulverwaltung zuständigen Behörde.

  • Die Schulleitung hat mit deiner Bezahlung überhaupt nichts zu tun. Du bist doch nicht von der Schule eingestellt worden, sondern entweder vom Land oder der für die Schulverwaltung zuständigen Behörde.

    Verstehe. Meinte damit, dass die Schulleitung über verspätete Erstzahlung Bescheid weiß und mich vorgewarnt hat. Habe ja nicht geschrieben, dass die willkürlich zahlen und warten lassen wie man es evtl. von schlechten Arbeitgebern kennt. Da habe ich mich zu allgemein ausgedrückt und entschuldige mich für die Verwirrung. Das ist bestimmt nur ein dummer Verwaltungsakt den die nicht schnell genug auf die Reihe bekommen. Das ist mir aber an sich egal, da ich daran nichts ändern kann. Mir geht es um meine Ansprüche in der Zwischenzeit und wie das ganze überbrückt wird. Letzteres wurde oben schon geklärt. Nun wäre noch zu klären, ob ich noch berechtigt wäre meinen MobilPass zu nutzen bzw. welchen Status ich habe. Da geht es immerhin um ein paar Euros.

    Ja, du hast in der Zeit ja einen ganz normalen Bewilligungsbescheid.

    Hier hört es sich so an, als ob ich noch berechtigt wäre. Darauf bezog sich mein Beitrag #9

  • Danke vielmals. Jetzt kann ich finanziell besser planen.

    Eine letzte Sache noch für diesen Fall. Muss ich bei der VÄM noch die Anlage EK beilegen? Die Anlage wirkt so als wäre es es nur für Jobs gedacht, die einen noch bedarfsbedürftig machen. Das meiste kann ich noch nicht nachweisen.

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