ALG II - Ü25 - Wohnen bei den Eltern und Kosten der Unterkunft

  • Hallo zusammen,

    Ich bin 26 Jahre und beziehe seit dem 20.05.22 ALG2 wohne bei meinen Eltern . Bekomme die Regelrente 449 Euro bin in einer eigenen bedarfgemeinschaft.


    Nun meine Frage ist , mein Vater hat sein Job verloren und deswegen wollen meine Eltern für Miete für die Eigentumswohnung wo ich auch mitwohne ca 300 Euro da falls ich das nicht bezahle rausfliege sonst aus der Wohnung und sie die Wohnung verkaufen würden. Nun habe ich das denn Jobcenter so geschildert und die haben mir ein Brief ( Siehe Anlagen ) zugesendet , Habe es meinen Eltern auch gezeigt und die meinten die werden nichts schicken da sie nichts mit denen zutun haben wollen. Was kann ich tun ? Was habe ich denn mit meinen Eltern zu tun. Davor wurde ja auch nichts gefragt .

    Titel Korrektur und Dateianhang gelöscht und bitte beachten:

    Anonyme Nutzung des Forum - Schwärzen von personenbezogenen Daten

  • Nun, du hast offenbar solange kostenlos wohnen können, solange du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten konntest. Dass du dann justament zu dem Zeitpunkt, zu dem du Leistungen des Staates in Anspruch nimmst plötzlich Miete zahlen sollst, lässt auf einen sogenannten "Vertrag zu Lasten Dritter" oder "Scheinvertrag" schließen. Natürlich akzeptiert das JC das nicht mal eben so.

    Was möglich ist, ist eine Aufteilung der anfallenden Kosten (Wasser, Abwasser, Müll, Schornsteinfeger etc. bzw. bei einer Eigentumswohnung eben das Hausgeld) pro Kopf. Also, wenn deine Eltern 500 Euro Hausgeld zahlen müssen, dann würde man bei dir 166,66 Euro berücksichtigen. Wieviel Geld müssen denn deine Eltern im Monat an Hausgeld bezahlen? Ist die Wohnung selbst abbezahlt oder laufen da noch Kredite?

  • Die Wohnung wird noch abbezahlt also ein Kredit läuft es ist aber kein Scheinvertrag muss echt Miete jetzt bezahlen sonst bin ich raus ich verstehe aber das Problem nicht wenn ich mir jetzt eine Wohnung suche sind die doch viel teurer dran und meine Eltern geben Aufjedenfall keine Nachweise das wollen die nicht

  • Dann wirst du dir wohl eine eigene Wohnung suchen müssen. Wie schon gesagt: 1/3 der anfallenden Kosten zu übernehmen, das geht. Aber bei einem Mietvertrag, mit dem man ggf. einen Löwenanteil der Kosten der Eltern für die Wohnung übernimmt, wird das JC wohl nicht mitspielen. Oder kostet die Wohnung insgesamt 900 Euro im Monat?

  • Kredit ist etwa 1300 Euro im Monat die Wohnung sonst würde wenn man die selber mieten würde 1000 kosten monatlich aber wie berechnen die es denn wenn meine Eltern nur den Kredit abbezahlen ?

  • Habe nachgefragt da ich nicht aktuell wusste wieviel noch offen ist und meine Mutter meinte das es abbezahlt ist und sie für etwas anderes ein Kredit noch bezahlt hat aber nichts mit der Wohnung zu tun sorry .

  • Hallo!

    Ergänzend dazu, die vom Jobcenter geforderten Nachweise müssen

    von den Eltern eingereicht werden.

    Habe es meinen Eltern auch gezeigt und die meinten die werden nichts schicken da sie nichts mit denen zutun haben wollen.

    Ohne Nachweise, die eine Prüfung durch das Jobcenter ermöglichen,

    keine Kosten der Unterkunft.

    Gruß

  • Hallo ich bin Ü25 beziehe ich seit 6 Monaten ungefähr alg 2 , den regelsatz von 449 Euro ich wohne bei meinen Eltern im Eigenheim und habe Mietgeld beantragt da meine Eltern Absofort 250 Euro Miete wollen oder ich raus soll , sollte darauf hin einkommensnachweis oder Vermögensnachweis von meinen Eltern geben aber meine Eltern haben schriftlich mit Unterschrift einen Zettel den Jobcenter geschickt wo draufsteht das sie es nicht zeigen (Privatsphäre) nun hat mir das Jobcenter vorgeschrieben und mit Blätter beschriftet das gesendet was heißt das? Und beeinflusst das meinen regelsatz ? Was soll ich tun, meine Eltern zahlen noch den Kredit für den Eigenheim ab Nebeninfo. Ich weiß ja wie das abläuft wenn das eine Mietwohnung wäre das wird dann durch 3 geteilt wie wird das aber beim Eigenheim gemacht ?

    Dateianhänge gelöscht, weil nicht lesbar. Bitte erneut

    als PDF hochladen. Beitrag in vorhandenes Thema

    verschoben, gleicher Inhalt und Thema bitte weiterführen


  • nun hat mir das Jobcenter vorgeschrieben und mit Blätter beschriftet das gesendet was heißt das? Und beeinflusst das meinen regelsatz ?

    Anlage Haushaltsgemeinschaft, das ist ganz normal. Füll es aus. Ob es aufgrund der sogenannten Unterhaltsvermutung Einfluss auf deinen Regelsatz hat, kann niemand prophezeien. Wahrscheinlich nicht, wenn du kostenfrei wohnen könntest.

    Was soll ich tun, meine Eltern zahlen noch den Kredit für den Eigenheim ab Nebeninfo.

    Warum schwindelst du? Das Thema hatten wir doch schon:

    meine Mutter meinte das es abbezahlt ist und sie für etwas anderes ein Kredit noch bezahlt hat aber nichts mit der Wohnung zu tun

    Ich weiß ja wie das abläuft wenn das eine Mietwohnung wäre das wird dann durch 3 geteilt wie wird das aber beim Eigenheim gemacht ?

    Auch das hatte ich dir bereits beantwortet:

    Es wird alles durch 3 gerechnet. Allerdings nur Kreditzinsen, keine Tilgung.

    Ich weiß ja wie das abläuft wenn das eine Mietwohnung wäre das wird dann durch 3 geteilt wie wird das aber beim Eigenheim gemacht ?

    Haben deine Eltern schon Räumungsklage erhoben, es dürften jetzt ja 5 Monatsmieten ausstehen, oder? Was war eigentlich vor Mai? Hattest du da Einkommen und durftest trotzdem kostenlos wohnen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!