Zugewinnvergleich - meldepflichtig und ALG II Einkommen Anrechnung

  • Guten Morgen, ich habe einen Vergleich auf Anraten meiner Anwältin abgeschlossen und erhalte jetzt 18.000 Euro von meinem Ex-Mann. Muss ich das melden? Wird das dann angerechnet? Erhalte ich dann keine Zahlung vom Jobcenter? Kann ich das auch einfach nicht melden? Danke.

  • Ja, das musst du melden, denn das ist Einkommen. Bei der Höhe wird es auf 6 Monate aufgeteilt, so dass du 6 Monate lang wohl keine Leistungen erhalten wirst.

    Auf die Frage, ob du das auch einfach nicht melden könntest, gehe ich lieber nicht ein. Ich denke, du kannst mit dem Stichwort "Betrug" sicherlich was anfangen.

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