ALG II Antrag - Nebenkostenrückzahlung - Autokauf und selbstständig

  • Hallo,

    da es momentan ja viel um Nebenkosten geht aber häufig während des Leistungsbezuges mache ich mal ein neues Thema auf. Ich bin im kulturellen Bereich selbstständig, aufgrund der aktuellen Lage ist das Polster über die letzten Jahre aber ziemlich geschrumpft und die Ausgaben gestiegen. Daher habe ich mich ab diesem Monat mal beim Jobcenter gemeldet, wer weiß was der Winter bringt.
    Nun habe ich vor zwei Monaten eine Nebenkostenabrechnung bekommen, mit einer kräftigen Rückzahlung. Diese hat der Vermieter als Guthaben einbehalten.

    Er scheint aber nun das Haus schnell verkaufen zu wollen und hat spontan heute das Geld überwiesen.
    Ich finde leider verschiedene Meinungen und Verfahren diesbezüglich.
    Wird das Geld nun vom Jobcenter komplett gegen gerechnet, zählt es als Einkommen wie aus Minijob oder kann ich es als Einkommen über meine 6 Monate Selbstständigkeit mit den Ausgaben verrechnen und davon etwa bitter nötige Anschaffungen tätigen?

    Immerhin war ich die letzten Jahre sehr sparsam und es kommt aus einer Zeit vor dem Jobcenter. Hätte der Vermieter was gesagt hätte ich mich noch nicht beim Amt gemeldet. Naja.
    Für Tips wäre ich dankbar. Schönen Tag


    Ich habe zu diesem Monat Alg 2 beantragt. Da ich selbstständig bin gibt es ja ne Abrechnung nach einem halben Jahr und man schaut was über geblieben ist.
    Ich bekomme recht spontan Anfragen oder Aufträge, daher kann ich diesen Winter ohne große Rücklagen wenig planen, daher suche ich die Jobcenter Sicherheit.
    Noch hatte ich dort kein Termin, der erste Antrag ging verloren, er tauchte erst wieder auf als es einen zweiten gab :D.

    So nun die eigentliche Frage. Berufsbedingt brauche ich ein Auto. Nichts dolles, aber finanziell sinnvoll und arbeitstechnisch sehr von Vorteil. Ich würde gerne ein kleines Privatdarlehen aufnehmen und in den nächsten Monaten zurückzahlen.

    Hat jemand Erfahrung mit sowas? Meine Befürchtung ist, das Amt erkennt das nicht als Investition an und möchte dann das sauer verdiente Geld haben was ich dann aber schon zur Tilgung des Darlehens aufgewendet habe.

    Zwei Beiträge zusammengefügt, neue Benutzer benötigen für

    erste Hilfestellung nur ein Thema.

  • Wird das Geld nun vom Jobcenter komplett gegen gerechnet,

    Ja. Betriebskostenguthaben werden gem. § 22 Absatz 3 SGB II nach dem Monat der Rückzahlung auf die Kosten der Unterkunft angerechnet.

    Meine Befürchtung ist, das Amt erkennt das nicht als Investition an und möchte dann das sauer verdiente Geld haben was ich dann aber schon zur Tilgung des Darlehens aufgewendet habe.

    Die Befürchtung ist korrekt, da das Jobcenter bei der Ermittlung des aus Selbstständigkeit anzurechnenden Einkommen bzw. der Betriebsausgaben nicht an steuerrechtliche Vorschriften gebunden ist. Du solltest also grundsätzlich größere Ausgaben vorher besprechen.

  • Okay vielen Dank. Das sind ja nicht so ganz rosige Aussichten und vergrössern im schlimmsten Fall die Abhängigkeit. Ich schaue mal wie es läuft. Aber danke schon mal für die Rückmeldung.

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