Rückwirkende Übernahme bereits gezahlter Miete durch JC wenn bezahlt durch andere Person

  • Hallo,

    meine Mutter war am 06.01. verstorben, ich habe die Wohnung zum nächstmöglichem Zeitpunkt übernommen, war 3 Monate Arbeitslos. Die Übernahme der Wohnung war erst im Februar, da noch Dokumente fehlten, und so wurde die Miete für Januar und Februar noch jeweils am Monatsanfang von Mutter's Konto bezahlt.
    Ich hatte bereits am 26.01. die Übernahme der Miete durch das JC beantragt, wurde für 6 Monate voll übernommen - aber erst ab März, weil ja schon bezahlt wäre. Mein Einwand das das Geld für Jan/Feb wieder zurück auf Mutters Konto in die Erbmasse muss wurde nicht akzeptiert, ich solle mich wieder melden falls ein Erbe Anspruch auf das Geld erhebt, man würde dann weitersehen.

    Der Anwalt meines Bruders will eine genaue Übersicht aller Geldbewegungen auf Mutter's Konto incl. nötiger Rückzahlungen, mein eigener Anwalt (der leider bis 16.08. im Urlaub ist) erklärte mir das diese 2 Monatsmieten (wie erwartet) in die Erbmasse zurückgezahlt werden müssen. Leider bzw. wegen der Übersicht nicht mit Angabe von Paragraphen und Quellen, war alles als grobe vorläufige Information gedacht.

    JC informiert, gesagt das ich das Geld wohl recht bald zurückerstatten muss - die schickten mir heute den Ablehnungsbescheid, nach aktuellem Stand müsste ich jetzt meinem Bruder als 2. und einzigem Miterben eine Warmmiete aus eigener Tasche erstatten obwohl mein Antrag rechtzeitig im Januar beim JC war.

    Meinen Anwalt kann ich jetzt die Tage wie gesagt nicht fragen, ich würde mich aber gerne schonmal mit den zuständigen § im SGB X beschäftigen, finde aber bisher absolut nichts was mit meiner Situation identisch ist. Das JC hat im Ablehnungsbescheid (sicherlich nicht wegen der Übersichtlichkeit) auch auf Angabe von Quellen, Paragraphen oder Gesetzten verzichtet.

    Hat jemand einen Tip wo was stehen könnte. Hatte vor 6 Jahren schonmal einen Widerspruch gegen das JC ohne Anwalt gewonnen, vlt. klappt das nochmal.

    Axel

  • Da spielt Erb- und Sozialrecht + Mietrecht ineinander, da muss man etliche Fakten kennen, insbesondere zum Erbe, zum Zugriff auf das Konto der Erblasserin, Verfügungsgewalt etc. Du solltest daher tatsächlich besser deinen Anwalt bemühen.

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