Von Obdachlosigkeit bedroht

  • Hallo Zusammen,

    zu unserer derzeitigen Situation.

    Leider wurde uns im zwölften Mietjahr vom Vermieter die Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt.
    Das ist unschön, wir kennen aber seine Beweggründe und können ihm das nicht übel
    nehmen. Daher müssen wir uns spätestens zum 01.06.2023 eine neue
    Bleibe suchen.

    Unsere Bedarfsgemeinschaft besteht aus 3 Personen.

    Mein Mann ist arbeitsunfähig erkrankt und kann an weiten Teilen des Tages das Bett nicht verlassen.
    Ich arbeite in Teilzeit im Homeoffice. Da mein Arbeitgeber mehrere hundert Kilometer
    entfernt sitzt, ist es ohne Umzug nicht anders möglich.
    Für meine Tätigkeit brauche ich einen festen Arbeitsplatz, ein
    Popup-Arbeitsplatz am Küchentisch o.ä. ist nicht möglich.
    Unser Kind ist 12 Jahre alt und geht auf eine weiterführende Schule. Ein
    Schulwechsel kommt aus sozialen und pädagogischen Gründen, unter
    anderem seinem Förderbedarf, nicht in Frage. Wir sind daher in der
    Suche räumlich sehr eingeschränkt.

    Laut Aussage des Jobcenters darf eine Wohnung für 3 Personen nicht mehr als 564€
    Kaltmiete kosten und maximal 75m² Wohnfläche aufweisen.
    Die Tatsache, dass ich für meine Tätigkeit einen festen Arbeitsplatz
    benötige sei dafür unerheblich. Der Mietspiegel liegt im Landkreis
    bei rund 8,50 pro m², in den Gemeinden rund um die Schule meines
    Sohnes deutlich über 9€, Neuvermietungen und Wohnungen unter 100m²
    sind wie üblich aber teurer. 564€ reichen also rein rechnerisch
    nur für maximal 67m². Faktisch findet man aber keine Wohnung über
    50m² zu besagtem Preis und bei allen steht schon in der
    Ausschreibung, dass Leistungsempfänger nicht erwünscht sind. Der
    Sachbearbeiter vom Jobcenter gab am Telefon frei zu, dass es auch
    längerfristig aussichtslos wäre eine 3 Zimmerwohnung für diese
    Kaltmiete zu finden, aber so sei das nun einmal.

    Wir würden uns jetzt ja eine passende Wohnung suchen und die Differenz (wie bisher auch) selbst bestreiten,
    aber leider haben wir für die aktuelle Wohnung keine Mietkaution
    hinterlegt, sondern eine Versicherung abgeschlossen. Wir könnten die
    Kaution für eine neue Mietwohnung daher nicht finanzieren und ein
    Darlehen kann das Jobcenter nur gewähren, solange die neue Wohnung
    innerhalb der genannten Parameter liegt.

    Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit, an eine realistische Wohnung zu kommen,
    für die ich meine Tätigkeit nicht aufgeben müsste?

    Wir sind grade wirklich ratlos und freuen uns über jeden Hinweis.
    Danke für die Mühen.

  • Homeoffice dient halt nicht dem Grundbedürfnis Wohnen. Aber ihr habt ja fast noch ein Jahr Zeit. Also intensiv suchen, ggf. auch nach einer anderweitigen Tätigkeit. Oder halt doch überlegen, ob nicht ein Umzug näher zur Arbeit möglich ist. So bewegend das mit dem sozialen Umfeld für das Kind ist, aber es gibt immer Situation, wo auch ein Kind das überstehen können muss.

  • Hi. Ich würde folgendes machen:

    (1) Versicherungsbedingungen der Kaution prüfen. Recherchieren, ob es ein Sonderkündigungsrecht bei "unverschuldetem" Umzug gibt. Recherchieren, ob man sie ggf. auf eine andere Wohnung übertragen kann. Hotline der Bude anrufen, Sachverhalt erklären, nach Lösungen fragen.

    Laut deinem letzten Absatz, scheint das ja euer Kernproblem zu sein, insofern ihr eine adäquate Wohnung (inkl. Vermieter) in der Region findet. Falls ihr das nicht rechtzeitig schafft:

    (2) Peinlich genau den Prozess der (intensiven und umfassenden) Wohnungssuche dokumentieren. Bringt euch auch in die Lage ggf. einen guten Überblick über den faktisch vorhandenen regionalen Wohnungsmarkt zu geben. Dokumentiert jeden Besichtigungstermin, jede Absage, Begründung etc. Erst recht jede diskriminierende Pauschalabweisung von Sozialleistungsempfängern.

    Notfalls könnt ihr damit recht gut einen Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung eures VM begründen. Eine fehlende Ersatzwohnung ist diesbezüglich ein Grund (Härtefall). Beachtet dazu die Fristen: "Die Widerspruchsfrist bei Kündigung wegen Eigenbedarf beträgt mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist." Sucht dann aber definitiv vorher das Gespräch mit dem VM und schildert das Problem und drückt ein wenig auf die Mitleidsdrüse. Schadet selten.

    Bedenkt aber unbedingt, dass die Anforderungen, die ein Richter (im Falle einer Räumungsklage des VM) an die Anstrengungen und Parameter eurer Wohnungssuche stellen würde, recht streng sein werden. Längere Pendelwege der Kinder, ein notwendiger Schulwechsel, Sonderbedarf an Heimarbeitsplatz etc. werden da wahrscheinlich kaum/keine Rolle spielen. Die Dimensionen soziale Verankerung (Erreichbarkeit Freunde/Familie) und finanzielle Zumutbarkeit der Mietkosten und der Wohngegebenheiten im allgemeinen dagegen schon. Anwaltlichen Rat (per Beratungshilfeschein vom Amtsgericht) einholen, bevor ihr diesen Weg (Widerspruch) geht!

    Zusätzlich könnt ihr eure gesammelten Werke (Daten) auch für ein Gespräch mit dem Jobcenter nutzen, um die Unmöglichkeit der ganzen Geschichte darzulegen. Vielleicht übernehmen sie ja die Kaltmiete der günstigsten zumutbaren und realisierbaren Wohnung, die der regionale Markt gerade hergibt. Da arbeiten auch nur Menschen, die auch mal schwach werden und Wohlwollen zeigen, wenn man die richtige Worte findet und Knöpfe drückt.

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