ALG II Bezug - Umzug - Übernahme Kosten der Unterkunft - geht Differenz

  • Hallo, ich bin Ü25 jahre, wohne in größeren bay. Stadt, beziehe seit längerem ALG II, wohne alleine in 2-Z-Whg, möchte umziehen in Umgebung.

    Ich habe dazu schon dreimal den Jobcenter angerufen, aber immer andere Aussagen erhalten und weiss nun nicht, was wirklich gilt.

    Meine Fragen:

    1. werden die KDU vom JC nur übernommen, wenn man die Whg. vorher dort zur Erlaubniss vorgelegt hat? Kann der JC die KDU ablehnen, wenn man vorher nicht gefragt hat?

    2. wenn die neue Wohnung knapp über 50m², bzw. etwas über der vom JC gewäherten KDU liegt, und man dennoch umzieht, ist es so, dass der JC die angemessenen Nebenkosten für 50m² , bzw. die max. Grundmiete + NK von 446€ (hier in meinem Fall) übernimmt und man selber die Differenz bezahlt? Danke für die Antworten.

    grüße

  • 1. Wenn die neue Wohnung nach den Kriterien des neuen Jobcenters angemessen sind: ja.

    2. Wenn die neue Wohnung teurer ist, wird nur berücksichtigt, was angemessen ist, korrekt. Es werden dann auch keine Umzugskosten etc. bezahlt und es gibt kein Kautionsdarlehen.

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