ALG II Weiterbewilligung - Haushaltsgemeinschaft mit Mutter - Anrechenbares Einkommen

  • Liebe Community,

    ich wollte mich erkundigen, wie das Jobcenter in meiner Situation jetzt handeln wird.

    Ich mache derzeit eine vom Jobcenter finanzierte 2-jährige Umschulung, bin 26 Jahre alt und leben mit meiner Mutter zusammen in einer 2-Zimmer-Wohnung. Bis zum Anfang des Jahres bezogen meine Mutter und ich ALG2, ab dem 25. Lebensjahr hat man uns in der Bedarfsgemeinschaft getrennt behandelt, ich musste einen eigenen Antrag stellen usw.

    Meine Mutter hat Anfang des Jahres ein neues Arbeitsverhältnis begonnen, wo sie circa. 1820,00 Brutto verdient. So hat sie ihre Hilfebedürftigkeit beendet und hat dem Jobcenter alle notwendigen Dokumenten wie Arbeitsverträge zugesendet. Ich habe weiterhin meine geregelten Leistungen bekommen, bzw. die Hälfte der Miete und den vollen ALG2 Leistungen. Jetzt musste ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen, wo ich angegeben habe, dass meine Mutter Einkommen erwirtschaftet.

    Jetzt stellt sich mir die Frage, wird das Einkommen meiner Mutter angerechnet?

    Theoretisch ist ja meine Mutter nicht mehr verpflichtet für meinen Lebensunterhalt zu sorgen, und wir sind ja eine Haushaltsgemeinschaft und keine Partnergemeinschaft.

    Und dazu stellt sich mir noch die Frage, musste ich zu Beginn ihres neuen Arbeitsverhältnisses auch angeben, dass meine Mutter arbeitet, obwohl meine Mutter ihnen das schon übermittelt hatte, und wir vom selben Jobcenter bearbeitet wurden. In System ist ja zusehen, dass Sie arbeiten gegangen ist und ich weiterhin ALG2 bekommen hab,

    Danke im Voraus

  • Es gibt im SGB II eine Norm - § 9 SGB II - Hilfebedürftigkeit, die wie folgt lautet:

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Allerdings ist der Betrag, ab dem dieser Unterhalt vermutet werden kann, wesentlich höher als das normale ALG2. Die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V bestimmt das so:

    (2) Bei der § 9 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, sind die um die Absetzbeträge nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Betrags des nach § 20 Absatz 2 Satz 1 maßgebenden Regelbedarfs zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten. § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

    Wenn deine Mutter also 1820 Euro brutto hat, sind das ca. 1340 Euro netto. Davon sind die Freibeträge abzuziehen, hier 300 Euro mindestens. Bleiben 1040 Euro. 2x Regelsatz sind schon 898 Euro. Ihr Mietanteil ist sicher höher als 142 Euro, denn da sind wir schon bei den 1040 Euro, die sie als berücksichtigtigungsfähiges Einkommen hat.

    Lange Rede, kurzer Sinn: sie verdient zu wenig, dir darf nichts angerechnet werden.

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