Rückzahlung eines Darlehns - zu Unrecht gezahlte Leistungen

  • Guten morgen,

    da mein Onkel beim Jobcenter am Verzweifeln ist, versuche ich mal Rat hier zu holen bevor es an den Anwalt geht.

    Onkel, 58 Jahre, Frau und 4 Kinder im Alter von 11,14,14 und 17.

    Onkel hat 2011 durch Unfall Job verloren, erst ALGI dann ALGII.

    Nach langjähriger Reha hat er 2017 wieder einen Job angefangen den er Anfang 2021 wegen Firmenschließung verloren hat.

    Anfang 2021 erhielt er ein Schreiben vom Jobcenter das er wohl aus 2016 über 12000€ Schulden dort habe. Diese soll er zurückzahlen, dafür behalten die monatlich 230€ vom Regelsatz ein.

    Wie diese 12000 zu Stande gekommen sind, ist ihm und mir ein Rätsel. Er hat nie ein Schreiben bekommen wovon die Schulden sind, lediglich das er welche hat.

    Unsere Vermutung ist, er hat Anfang 2017 einen Job angefangen und soll die letzten 6 Monate von 2016 sein ALGII zurückzahlen, anders können wir uns das nicht erklären.

    Gestern kam der Schulbedarf für alle 4 Kinder, von 412€ gerade mal 283€.

    Ein Anruf bei der Hotline ergab das diese 129€ einbehalten haben und dies auf die vorhanden Schulden aus 2016 angerechnet haben. Der Grund soll hieß, das bei diesen 12000€ Schulden auch die Kinder und Frau mit Schulden beim Jobcenter belastet sind.

    In der Vergangenheit hat er immer mal wieder versucht, Telefonisch, Schriftlich als auch persönlich zu erfragen woher die Schulden genau kommen. Man konnte ihm nie genau sagen woher, nur das er welche hat.

    Meine Frage ist nun. Ist dies so rechtens? Dürfen die jeden Monat so einen großen Betrag von 230€ einbehalten? Dürfen die vom Schulbedarf auch einen Teil einbehalten zwecks Schulden?

    Müssen die sich auf einen kleineren Betrag einlassen?

    Was können die noch machen um endlich die Information zu bekommen?

  • Die Fragen kann man ohne Akteneinsicht nicht beantworten, das wäre extrem unseriös. Man muss die Bescheide kennen, muss wissen, ob sie zugegangen sind (Bekanntgabe), ob ggf. Verjährung eingetreten sein könnte oder ob es verjährungshemmende Tatsachen gibt usw. Er sollte daher schnellstmöglich eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen (Arbeitsloseninitiative, Schuldnerberatung etc.) oder eine auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt.

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