ALG II Bezug - Studenten Wohngemeinschaft und Frage nach Hauptmieter

  • Hallo,

    ich habe mich hier neu registriert, da ich euren Rat brauche. Zwar konnte ich nützliche Informationen auf diesem Forum finden, jedoch treffen diese nicht ganz auf meine Situation zu und wer weiß, vielleicht übersehe ich da ja etwas. Ich bin noch in meinen 20ern und erst letztes Jahr von meinen Eltern weggezogen und begegne wieder mal einem Hindernis im Leben (so ist es halt eben).

    Nun zum Thema:

    Ich wohne mit zwei Studenten in einer WG. Einer der beiden ist der Hauptmieter, ich und der andere sind Untermieter.

    Ich jobbe gelegentlich und war bis dato nie auf das JC angewiesen. Doch aus gesundheitlichen Gründen habe ich im April 2022 einen Antrag für Hartz4 beim JC gestellt.

    Das Problem = Der Hauptmietvertrag

    -In diesem stehen nämlich 2 HM drin: Als erster natürlich mein WG-Mitbewohner und als zweiter sein alter Freund, welcher nie hier eingezogen ist (Umzug in andere Stadt)

    Sie haben den Umzug bzw. den Vertrag nie geändert/ändern lassen! Den Hauptmietvertrag musste ich vorlegen, da im Untermietvertrag darauf Bezug genommen wird. Ich hätte es besser wissen müssen, als ich die Unterlagen an das JC weitergab, denn im Forum laß ich heute das bei einem Untermietvertrag ohne Bezug zum Hauptmietvertrag, man diesen nicht beim JC vorlegen muss. Dadurch hätten wir den Untermietvertrag neu aufsetzen können (hätte hätte, Fahrradkette).

    -Und jetzt will das JC jetzt wissen, ob der 2te HM sich abgemeldet hat (woher sollen wir das wissen? Oh Mann.)

    Mein Mitbewohner ist jetzt auch aufgeklärt über die Sache, doch wir beide wissen nicht recht wie wir hier vorgehen sollen.

    Ich bin echt gespannt auf eure Ratschläge und freue mich über jeden Ratschlag eurerseits!

    Viele Grüße und schönen Sonntag :)

  • Das JC wird prüfen wollen, ob dein Mietanteil im Verhältnis zur Gesamtmiete zu hoch ist. Dazu muss es natürlich wissen, ob dort nun 3 oder 4 Personen wohnen. Da der Hauptmieter, der an dich vermietet hat, bestimmt noch Kontakt mit seinem Mitmieter hat (muss er, sonst gibt es irgendwann Probleme), sollte doch ein Nachweis, dass der zweite Hauptmieter nicht dort wohnt, einfach zu beschaffen sein. Alternativ kann doch sicher auch der Vermieter bestätigen, wieviele Personen dort wohnen. Muss er ja wegen der Nebenkosten wissen (etliche Nebenkosten werden ja nach Umlageschlüssel Personen umgelegt, Müll z. B.).

    Was zahlst du denn und wie hoch ist die Gesamtmiete?

  • Hey,
    ich zahle ich für mein Zimmer 232€. Der andere Untermieter zahlt um die 200€ (kleineres Zimmer).
    Die Gesamtmiete (KM+NK) im Hauptmietvertrag beträgt 463€.
    Dazu kommen die Heiz-/Stromkosten, also 130€ im Monat.
    Insgesamt also 593€ die wir drei teilen.

    Wegen dem Nachweis der Abmeldung: Ist das wirklich meine Aufgabe, dass zu recherchieren?
    Also die Hausverwaltung weiß nichts vom Wegzug. Mein Hauptmieter dachte sich: Warum den Vertrag ändern? Findet eh keiner raus.

  • Es ist deine Aufgabe, die Mietkosten plausibel darzulegen. Insbesondere im Hinblick auf Sittenwidrigkeit, die gegeben sein kann, wenn die untergemietete Wohnfläche kostenmäßig in keinem Verhältnis zur Hauptmiete steht (Mietwucher). Immerhin scheinst du ja bereits auf 3 Personen verteilt mehr zu zahlen als für anderen. Auf 4 verteilt sieht es noch schlimmer aus.

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