Elterngeld und Zeit für den Vater als ALG II Aufstocker

  • Hallo ich bin neu hier und habe direkt mal zwei bzw drei Fragen. Ich arbeite Teilzeit bei der xxxxxxxxxxxxx. Meine Frau geht nicht arbeiten und ist schwanger. Dazu wohnen 2 Kinder bei uns (5J und 17J), dabei ist eines nicht von mir selbst. Meine erste Frage ist, Ich würde mir gerne 2 Vätermonate nehmen. Habe gelesen das wäre möglich, wenn beide Partner mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen. Also würde ich 2 Monate und meine Frau 12 Monate beantragen. Kann ich das einfach so machen, oder wird da was vom JC gekürzt? Ich verdiene ca 1000 Euro netto bzw ungefähr 1300 Brutto. Davon bekomme ich ja nur noch 60% (?) in den zwei Monaten, dafür aber dann ja doppelt Elterngeld (Frau + Mann), oder verstehe ich da was falsch? Ich glaube ja nicht, das das fehlende Gehalt vom JC aufgestockt wird, wenn ich zwei Vätermonate nehme..

    Wenn sich damit jemand auskennt, kann mir da auch bitte jemand sagen wann oder wie ich das beantrage beim Arbeitgeber?

    Gerne würde ich noch eine Frage stellen die damit nichts zu tun hat.

    Meine Tochter 17 bekommt noch Unterhalt, weil ich nicht der leibliche Vater bin. Im Bescheid wird sie zwar erwähnt, hat aber durch Unterhalt und Kindergeld keinen Bedarf. Deswegen war sie vor Monaten nicht berechtigt den letzten Kinderbonus oder was auch immer das war zu bekommen.. Die eigentliche Frage ist, sie fängt jetzt im August eine Ausbildung an. Das sie nicht für ihre Eltern haftet, weiß ich, aber was wird nun angerechnet? Wird uns dann nur die Unterkunft gekürzt auf 3 von 4 Personen? Laut Rechner würden es wohl über 500 Euro weniger sein, was dem Unterhalt + Kindergeld entspricht. Die Wohnung wäre aber auch bei 3 Personen noch im Rahmen der Kdu..

    Hoffe ihr versteht meine Anliegen :D

    Dankeschön und schönes Wochenende.

    Daten werden nicht benötigt und im eigenen Interesse

    auf Anonymität achten

  • Wenn du Elternzeit nimmst, wird anstelle deines Lohns dann Elterngeld abzüglich der Freibeträge als Einkommen berücksichtigt. Natürlich ändert das Jobcenter seine Berechnung, das muss so sein.

    Da du dann das Kind betreust, kann deine Frau arbeiten gehen. Der Schutz des § 10 SGB II gilt immer nur für eine Person. Schätzungsweise wird aber in den 2 Monaten da nicht viel laufen. Denn danach, wenn du wieder arbeiten musst, wird sie ja sicher weiterhin das Baby betreuen.

    Elternzeit zeigt man spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber an. Am besten jedoch früher, damit der Arbeitgeber besser planen kann. Du willst ihn ja sicher nicht ärgern.

    Das mit der Tochter habe ich nicht verstanden. Zieht sie aus? Ansonsten würde sich doch nicht viel ändern. Ihren Mietanteil bekommt ihr doch jetzt schon nicht, wenn sie ihren Bedarf mit Unterhalt und Kindergeld selbst deckt. Der Azubilohn wird wahrscheinlich sowieso dazu führen, dass der Kindesunterhalt sinkt, das gleicht sich doch dann auch ein bisschen aus.

    Ansonsten ist es so: deckt ein Kind seinen Unterhalt selbst, kann maximal das Kindergeld bei euch angerechnet werden.

  • ok dankeschön für die verständliche Erklärung. Ja, eigentlich wollte ich schon gerne mein Arbeitgeber ärgern :) wie er mir so ich ihm ungefähr. Aver das ist was anderes.

    Erstmal würde die Tochter weiterhin hier wohnen, da sie auch erst im November 18 wird. Das hatte mich halt nur irritiert, dass im online rechner plötzlich 300 euro statt wie jetzt 800 euro als bedarf gerechnet wurden.

    Dankeschön. Lg

  • Ich weiß nicht, ob die diversen Online-Rechner berücksichtigen können, wenn ein Kind nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört. Ich schätze, die rechnen das Einkommen des Kindes auf die gesamte BG an.

    Außerdem weißt du ja sowieso noch nicht, inwieweit der leibliche Vater den Unterhalt kürzt.

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