Wohnung ist ohne Möbel

  • Ich werde Mitte August in andere Bundesland umziehen. Meine Umzug wurde genehmigt (Miete und Kaution) und den Mietvertrag wurde unterzeichnet.

    Die Frage: die neue Wohnung ist ganz ohne Möbel, ohne Küche, ohne Matratze usw. und ich habe wegen Trennung auch keine Möbel.

    Ich weiß, dass ich Erstausstattung beantragen kann. Aber die Suche nach Möbel (neu oder gebraucht) und die Belieferung der Möbel dauert etwas Zeit.

    Wie kann ich zwischenzeit in der neuen Wohnung ohne Matratze schlafen, ohne Sofa sitzen, ohne Küche kuchen usw. ? Ist eine Dopplmiete in diesem Fall möglich? Und wann kann ich die Erstausstattung beantragen? Jetzt oder erst nach Umzug?

  • Weil die Möbel in der 4Zi Ehewohnung nicht in der 1Zi neuen Wohnung passt. Doppelmiete(zum Beispiel Pension oder Hostel) bis die neue Wohnung teilweise eingerichtet werden.

  • Gar nichts davon? Kein Stuhl, keine Matratze, kein Lampenschirm, kein Schränkchen, nichts? Mag ich jetzt nicht glauben. Dass nicht alle Möbel aus 4 Zimmern in eine Einzimmerwohnung passen: logisch. Aber gar nichts? Sorry: Nein. Und Eheleute müssen den Hausrat trennen. Das ist im BGB so geregelt.

    Verbleibt dein Expartner im Alg2?

    Ein Hotel wird niemand zahlen. Das ist keine Doppelmiete. Doppelmiete ist Miete, die für 2 Monate anfällt, weil ein nahtloser Umzug aus wichtigen Gründen nicht möglich war.

    Das wichtigste ist die Schlafmöglichkeit. Und Matratze sowie Bettzeug kannst du ja wohl mitnehmen. Dazu sicher noch ein paar andere Möbel. Essen kann man auch für eine Übergangszeit kalte Sachen, bis man eine Küche hat. Ansonsten halt mal gucken, ob jemand günstig eine Mikrowelle abgibt oder verschenkt.

    Eine Rundumversorgung, wie du dir das anscheinend vorstellst, wird es nicht geben.

  • Ja Expartner lebt auch vom Harz iv. Matratzentransport vom einem Bundesland zu anderem Bundesland ist teurer als die Matratze. Wir sind noch nicht geschieden deshalb gibt es bis Jetzt keine Güterteilung bzw. Ansprüche gegen einander.

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht!

  • Die Güter sind bei Trennung aufzuteilen oder was soll dann der, der ausgezogen ist, dann nach der Scheidung damit, wenn er sich zwischenzeitlich komplett einrichten musste. Das ist dir doch wohl klar. Und es bleibt ja nicht nur bei der Matratze, es steht die die Hälfte zu, so dass es sich durchaus lohnt, einen Transporter zu mieten.

    Ich habe eher das Gefühl, dass du das einfach nicht willst und lieber eine Rundumversorgung vom Jobcenter möchtest. Das wird aber nicht funktionieren. Insofern ist auch jede weitere Diskussion müßig, denn die Antwort, die du anscheinend hören willst "Klar, wird alles bezahlt.", gibt es nicht.

  • Es gibt ein Gerichtsbeschluss, dass ich meine Frau nicht nähren darf und nicht in der Ehewohnung eintreten ohne ihre Zustimmung darf. Ich könnte meine wichtige Unterlagen nach Trennung nicht abholen, weil meine Frau das immer verhindert hat und sie will überhaupt kein Kontakt mit mir auch telefonisch und du sprichst von Güterteilung und Transporter und Rundumversorgung?!! Eigentlich brauche ich zuerst einen Rechtsanwalt um die Güter zu teilen aber ich wohne zurzeit in einem städtischesn Übernachtungsheim.

    Das hätte im Eingangsthema geschrieben werden müssen:
    Hinweis für unsere Benutzer zum Erstellen eines Themas - Anleitung im Forum Thema erstellen

    Es zeigt sich erneut, wie wichtig eine präzise Beschreibung der Situation

    ist.

  • Oh, den Beschluss hast du jetzt ganz plötzlich gefunden? Das ist dir in den 3 vorherigen Beiträgen völlig entfallen? Das kannst du dann gern alles deinem Anwalt und/oder dem Jobcenter erzählen, wenn du meinst, dass man dir daraufhin die Wohnung schön einrichtet. Auch die Tatsache, dass du anscheinend gewalttätig bist, bedeutet nicht, dass der gemeinsame Hausrat nunmehr vollumfänglich der Ex gehört.

  • Hallo!

    Ergänzende Erläuterung für den geneigten Leser, damit der Sachverhalt

    verständlicher wird.

    Es gibt ein Gerichtsbeschluss, dass ich meine Frau nicht nähren darf und nicht in der Ehewohnung eintreten ohne ihre Zustimmung darf.

    Aus juristischer Sicht kann es sich um ein Kontaktverbot im Zivilrecht,

    oder ein Kontaktverbot im Familienrecht handeln. Was von Beiden hier

    zutreffend ist, sei dahingestellt, weil es zwei verschiedene Rechtsbereiche

    sind und es hier um ALG II Leistungen geht. Das Kontaktverbot erschwert

    am Rande die Lage.

    Meine Umzug wurde genehmigt (Miete und Kaution) und den Mietvertrag wurde unterzeichnet.

    Hier wurde alles korrekt erledigt, was für weitere Leistungen wichtig

    ist.

    Ich weiß, dass ich Erstausstattung beantragen kann.

    Ja, kann beantragt werden! Allerdings wird das Jobcenter eventuell

    Abstriche machen, weil der Hausrat bei Trennung zu teilen ist. Da kann

    sich das Kontaktverbot sehr negativ auswirken. In jedem Fall juristische

    Beratung in Anspruch nehmen, oder real eine Beratungsstelle aufsuchen.

    Infomaterial:

    SGB II – Folien von Harald Thomé Stand 20. Juli 2022

    Ratgeber Arbeitslosengeld 2 für Geringverdiener und Erwerbslose - Paritaetische.de

    Beratungs- und Prozesskostenhilfe

    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Ich könnte meine wichtige Unterlagen nach Trennung nicht abholen, weil meine Frau das immer verhindert hat

    Dokumente sind vom Ehepartner auszuhändigen, notfalls per Klage.

    Gruß

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