Kosten der Unterkunft schwierige Situation

  • Hallo liebe Forenmitglieder

    Ich habe eine wahrscheinlich sehr kompliziertes Anliegen, wo ich eure Hilfe brauche.

    Ich bewohne mit meinem Mann und meinem Sohn ( meine Tochter ist schon vor Jahren ausgezogen) 2 übereinanderliegende und mittels Deckendurchbruch und Treppe miteinander verbundene Eigentumswohnungen. In der oberen Wohnung befinden sich ein Flur ein Bad, die Küche, das Wohn- und Esszimmer, das Schlafzimmer sowie das innenliegende Treppenzimmer nach unten. In der unteren Wohnung befindet sich das Schlafzimmer meines Sohnes, sein eigenes Bad, sein Flur mit eigenem Eingang, ein freies Zimmer, das uns als Büro und Gästezimmer dient ( früher war es das Zimmer meiner Tochter) und das Durchbruchzimmer mit Treppe, welches ich als Dialysezimmer nutze. Ich bin seit vielen Jahren erkrankt und dialysepflichtig und mache die Dialyse unterstützt durch meinen Mann zuhause, damit wir flexibel unserem gemeinsamen Beruf als Kindertagespflegeperson nachgehen können. Wir haben bisher jedoch immer aufstockende Leistungen erhalten. Mein Sohn ist letztes Jahr 25 geworden, bildet seine eigene BG und macht gesundheitlichbedingt durch eine schwere chronische Erkrankung seit letztem Jahr nach Studiumabbruch eine Ausbildung.

    Bisher wurden alle Nebenkosten beider von uns 3 Personen bewohnten Wohnungen vollumfänglich anerkannt. Kürzlich wurden wir ins Jobcenter zu einem Gespräch geladen, wo unser Vermittler, der SB der für die Geldleistungen zuständig ist und auch der Teamleiter anwesend waren. Uns wurde dann mitgeteilt, dass zukünftig, also ab diesem Monat, nur noch die Neben und Heizkosten für die obere Wohnung zu 2/3 anerkannt werden und für die untere Wohnung gar nicht mehr. Die Neben und Heizkosten 1/3 der oberen Wohnung soll ich meinem Sohn in Rechnung stellen ebenso die Neben und Heizkosten der unteren Wohnung für seine von ihm bewohnten Quadratmeter. Das Büro und auch mein Dialysezimmer in der unteren Wohnung seien Luxus ( ich könnte ja auch ins Krankenhaus zur Dialyse gehen, wurde argumentiert), gehörten nicht zu unserem Wohnraum und deshallb gibt es keine Anrechnung der Neben und Heizkosten mehr. Dass das bisher jahrelang doch übernommen wurde, sei ein Fehler des Jobcenters gewesen und werde jetzt ab diesem Monat korrigiert. Ich musste einen neuen Wirtschaftplan der Hausverwaltung einreichen, der nur noch die obere Wohnung erfasst. Da das Gespräch mündlich war , habe ich keinen Ablehnungsbescheid, gegen den ich Widerspruch einlegen könnte, falls das JC im Unrecht wäre.

    Da uns unsere Einnahmen aus der Kindertagespflege minus der Freibeträge logischerweise auf unseren vom JC errechneten Bedarf angerechnet werden, sind wir jedoch durch den tatsächlichen Bedarf durch die nicht mehr übernommenen Neben und Heizkosten bedarfsunterdeckt.

    Jetzt ist meine Frage, hat das Jobcenter das Recht, mir die Neben und Heizkosten unserer 2 Zimmer in der unteren Wohnung zu streichen, nur weil es laut Grundbuch 2 Wohnungen sind , die lediglich durch eine Treppe miteinander verbunden sind ? Hätten wir 1 Eigentumswohnung mit den selben Räumen, wäre das keinen Problem , musste mir der SB eingestehen, weil es ihnen gar nicht aufgefallen wäre, dass wie 2 "Luxuszimmer" hätten.

    Vielleicht könnt ihr mir helfen

    LG Zwergie

  • Das Büro wäre sowieso eine Betriebsausgabe und keine Kosten der Unterkunft, denn es dient ja nicht zu Wohnzwecken.

    Ansonsten kommt es m. E. n. nur darauf an, ob die Kosten für eure Eigentumswohnung(en) insgesamt angemessen sind für 3 Personen im Vergleich zu einer normalen Mietwohnung. Wieviel Räume, Quadratmeter etc. es sind, ist dabei unerheblich.

    Ob eure Kosten höher sind als für eine angemessene Mietwohnung, kann ich natürlich nicht beurteilen. Das müsst ihr ermitteln. Ansonsten, wie gesagt: die Kosten für das Büro wären tatsächlich nicht als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen.

    Dass das JC daher nicht alle Kosten voll berücksichtigen will, ist zumindest zum Teil korrekt.

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