Einkommensteuernachzahlung - Krankengeldbezug - Berücksichtigung durch Jobcenter

  • Hallo zusammen,

    ich erhielt im Jahr 2020 sechs Monate Krankengeld. Den Rest des Jahres habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich war das ganze Jahr 2020 im Alg ii Bezug als Aufstocker und bin es immer noch als Aufstocker.

    Ich muss nun knapp 500 Euro Steuern nachzahlen für das Jahr 2020.Einkommenssteuer. Nicht weil ich besonderes Einkommen hatte. Ich hatte nur Einkommen aus einem Job. Durch den Krankgeldbezug im Jahr 2020 entsteht die Steuernachzahlung (Progression). Steuerklasse 1. Allein lebend.

    Wird diese Steuernachzahlung berücksichtigt vom Jobcenter? Als Einkommensmindernd? Ich hab ja diesen Monat 500 Euro weniger zur Verfügung und die Steuernachzahlung ist absolut unverschuldet und durch mich nicht beeinflussbar. Steuererstattungen werden ja auch voll berücksichtigt.

    500 EUR Nachzahlung kann ich echt nicht so stemmen. Ich zahle noch 430 EUR Unterhalt. Mach mir da echt Gedanken, vor allem weil es für das Jahr 2021 genauso aus schaut mit der Steuernachzahlung.

    Bin für jede Hilfe dankbar.

  • Das wird leider nicht nicht berücksichtigt, da es Schulden sind. Aus der Kommentarliteratur:

    Nicht berücksichtigungsfähig sind dagegen aufgelaufene Steuerschulden, die nachzuzahlen sind. Aufgelaufene Steuerschulden sind insoweit zu beurteilen wie sonstige Schulden, die gerade nicht vom Einkommen abgesetzt werden können, weil die Grundsicherung ansonsten Steuermittel dafür einsetzen würde, individuelle Schulden zu tilgen.

  • Ok. Aber Steuerrückerstattung wird angerechnet? Das entbehrt ja jeglicher Logik......

    Ich kenn es so:

    Bereinigung des Einkommens:

    Vom Einkommen abzusetzen ist

    - Lohnsteuer

    Und oben im Text steht ja; "...die gerade nicht vom Einkommen abgesetzt werden können..". Aber ich kann es ja vom Einkommen absetzen?

  • Es werden die Steuern abgesetzt, die auf das gerade zufließenden Einkommen zu entrichten sind. Also die Steuern, die im Lohnbescheid stehen.

    Wenn du nach "Steuererstattung SGB II Nomos" googelst, findest du einen Aufsatz der juristischen Fachzeitschrift "Sozialrecht aktuell", da wird von allen Seiten durchleuchtet, wieso das Schulden sind, die nicht berücksichtigt werden. Da steht übrigens auch, wieso dir z. B. ein Überprüfungsantrag für den Zeitraum, in dem die Steuern entstanden sind, nichts hilft.

    Auch kannst du an dieser Petition - Steuernachzahlungen als Steuerbelastung einkommensmindernd zu berücksichtigen erkennen, dass es keine Berücksichtigung gibt. Denn ansonsten wäre die Petition nicht notwendig.

    Ansonsten nochmal eine recht frische Entscheidung des LSG Baden-Württemberg:

    2. Eine Nachzahlung auf die Einkommensteuer ist auch weder nach § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II noch als Betriebsausgabe nach § 3 Abs. 2 Alg II-V zu berücksichtigen.

    Was man persönlich als gerecht empfindet, spielt dabei keine Rolle.

  • Ok. Alles klar danke für die Info`s. Hat mir sehr geholfen.

    Wirklich ungerecht....

    Ja gut dann weiß ich nächstes Mal was ich nicht mache wenn ich eine Steuererstattung bekomme :)

  • Hallo!

    Ja gut dann weiß ich nächstes Mal was ich nicht mache wenn ich eine Steuererstattung bekomme

    Aus verschiedenen Gründen nicht empfehlenswert:

    Bei einem Weiterbewilligungsantrag müssen die Kontoauszüge vorgelegt

    werden. Dann der automatisierte Datenabgleich:

    (1) Die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger überprüfen

    Personen, die Leistungen nach diesem Buch beziehen, zum 1. Januar,

    1. April, 1. Juli und 1. Oktober im Wege des automatisierten Datenabgleichs

    daraufhin, .........................

    Wie schon von Tamar erwähnt: § 263 StGB - Betrug

    Gruß

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