ALG II Aufstockung und Anrechnung Guthaben Betriebskosten

  • Hallo, kurz zur Einleitung:

    Ich habe im Jahr 2020 als sogenannter Aufstocker gearbeitet, im Jahr 2021 von Januar bis September befristet in Vollzeit, somit raus aus HartzIV, ab Oktober 2021 bis zum heutigen Tag wieder als Aufstocker.

    Mein Sohn über 25 Jahre alt, wohnt bei mir zu Hause, arbeitet in einer Werkstatt für Schwerbehinderte, bezieht dadurch zusätzlich noch Grundsicherung über das Sozialamt.

    Von Januar bis September 2021 hat er über das Sozialamt nur eine Pauschale in Höhe von ca. 26€ zur Miete erhalten, da er nicht im Mietvertrag steht und ich in Vollzeit angestellt war.

    In der Zeit, wo ich Leistungen vom Jobcenter beziehe, wurde die Miete jeweils anteilig vom Jobcenter und Sozialamt übernommen.

    Jetzt habe ich die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2021 erhalten, das Guthaben daraus beträgt 456€, die Gesamtmiete in Höhe von 443€ bleibt unverändert.

    Wird das Guthaben in Höhe von 456€ komplett vom Jobcenter / Sozialamt anrechnet oder nur anteilig, da ich von Januar bis September die Miete abzüglich der Pauschale vom Sozialamt, aus eigener Tasche gezahlt habe.

    Danke für Eure Hilfe!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!