Übernahme der Nachzahlung von Heizkosten incl. Warmwasser nach Jahresablesung

  • Guten Abend,

    ich habe mal eine Frage. Ich muss dem JC jährlich die Jahresabrechnung mit den neuen Abschlagszahlungen bzgl. des Gasverbrauches für Heizung und Warmwasser vorlegen. Dieses Jahr hat man allerdings die Nachzahlung und auch die neuen Abschlagszahlungen zwar übernommen, jedoch fehlen bei der Nachzahlung sowie auch bei den neuen mtl. Abschlägen jeweisl 2 Cent. Summiert sich ja im Laufe des Jahres, wenn es auch nicht viel ist, aber es fehlt halt und im Anbetracht der aktuellen Lage wo alles teurer wird, ist man ja leider auf jeden Cent angewiesen. Lt. deren Berechnung teilen die die jeweiligen Beträge durch die Anzahl der Personen und scheinen dann halt abzurunden. Meine Frage ist nun, ob dies so richtig ist und ob sich hier ein Widerspruch lohnt. Ich habe nunmehr nur den mir übernommenen Betrag an den Gasanbieter überwiesen und nicht den von denen geforderten. Zweite Frage wäre, da ich dies hier gerade gesehen habe, dass man wohl den Stromverbrauch irgendwie angeben kann, da man ja ohne Strom die Therme nicht betreiben kann. Ist dem so richtig und wie stelle ich das an. Ich habe dies die letzten Jahre nie beantragt und nur die reinen Kosten der aktuellen Abschläge bzw. der Nachzahlungen bzw. Gasverbrauch übernommen bekommen. Da war das auch egal, wie viele Personen betroffenen waren bzw. ob die Summe krumm war. Es gab immer den geforderten Betrag übernommen. Bin etwas verwirrt und möchte nicht vom Satz noch die Abschläge ausgleichen müssen, wenn es doch vorher auch übernommen wurde. Danke schon mal.

    LG Zorro

  • Ja, musst du dann ja wohl aus der Regelleistung zahlen.

    ah ok und dies gilt dann auch bei der Nachzahlung, die mit der Jahresabrechnung kam? Wobei ich hier anmerken möchte, dass wir nicht nachzahlen mussten, weil zu viel verbraucht, sondern weniger verbraucht, aber durch die Preissteigerungen halt Nachzahlung.

    Der Strom, den man für den Betrieb der Therme benötigt, bleibt auch unberücksichtigt? Ich hatte da vorhin was gelesen, allerdings war dies ein Beitrag von vor einigen Jahren, da wurde ein Teil übernommen. Will hier aber auch nichts falsch verstehen, hatte so etwas noch nie, da ich das auch nicht wusste.

  • ah ok und dies gilt dann auch bei der Nachzahlung, die mit der Jahresabrechnung kam?

    Du hast doch selbst geschrieben, dass man die übernommen hat. Was soll die Frage jetzt? Die Rundungsregel hat doch nichts mit der Nachzahlung zu tun.

    Der Strom, den man für den Betrieb der Therme benötigt, bleibt auch unberücksichtigt?

    Den kannst du gesondert geltend machen.

  • Du hast doch selbst geschrieben, dass man die übernommen hat. Was soll die Frage jetzt? Die Rundungsregel hat doch nichts mit der Nachzahlung zu tun.

    Ja hat man, aber nicht komplett, dort wurde diesmal auch gerundet und somit fehlen nun 2 Cent am Ende...Zur zweiten Frage, wie kann man dies gesondert geltend machen? Wo kann ich mich darüber informieren, danke schon mal und sorry, wenn ich mich etwas unklar ausgedrückt habe.

  • Du stellst formlos einen Antrag auf Berücksichtigung des Betriebsstroms der Heizanlage. Dass sie über Strom läuft und zwar in deinem Stromnetz und nicht im Allgemeinstrom, musst du natürlich nachweisen.

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