Erstaustattung für ein Kinderzimmer

  • Hallo,

    ich habe mit dem JC tel. und gefragt, ob es möglich sei einen Antrag für eine Erstausstattung an Kinderzimmermöbel zu stellen.

    Die Sachbearbeiterin die das eigentlich bearbeitet, ist gerade nicht da und ich soll den Antrag einfach schriftlich stellen. Man sagte mir, die Sachberabeiterin würde dann ohnehin sagen was geht und was nicht. Nur ist wäre es mir peinlich, zu viel anzugeben.

    Kann mir daher jemand sagen, was außer Bett, Schrank, Tisch alles beantragt werden kann, wenn es sich um ein Kind im Grundschulalter handelt?

    Kann man z.b. auch Kommode, Nachtisch, Matratze, Gardine, Teppich, Bettwäsche dazu schreiben?

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    Zu unserer Situation: Mein Kind und ich bewohnen eine 2 Zimmer Whg. Ich bekomme aufstockende Leistungen. Da wir keine Wohnung finden, möchte ich das Wohnzimmer zum Kinderzimmer machen. Mein Kind hatte bisher keine eigenen Möbel und bei mir im Bett geschlafen. Es wäre daher die erste Ausstattung.

    VG

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