Vermieter Betriebskostennachzahlung

  • Hallo Liebe Mitglieder,

    habe ein kurzes Anliegen.

    2019-2021 habe ich durchgehend ALGII bezogen und Betriebskostennachzahlungen meines Vermieters wurden vom JobCenter jedesmal übernommen.
    Seit Februar 2022 bin ich nicht mehr beim JobCenter gemeldet und habe vom Vermieter eine Rechnung zur Nachzahlung für die Betriebskosten 2021 erhalten. Das JobCenter hat eine Übernahme dieser Zahlung abgelehnt mit der Begründung:

    Sie befinden sich nunmehr seil dem 01.02 2022 nicht im Bezug von Leistungen nach des SGBII. Ein Weiterbewilligungsantrag liegt ebenfalls nicht zur Bearbeitung so Sie gelten derzeit nicht als Leistungsberechtigter nach des SGBII.

    Insofern kann die Nachzahlung aus Ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2021 nicht übernommen werden. Bitte leisten Sie den entstandenen Nachzahlungsbetrag eigenständig.

    Macht für mich keinen Sinn denn die Rechnung bezieht sich auf 2021, zu dem Zeitpunkt habe ich Leistungen bezogen.
    Wie gilt hier die Rechtsgrundlage?

    LG
    KC

  • Wenn du mit der Abrechnung nicht hilfebedürftig wirst, musst du selbst zahlen. Ein Guthaben hättest du ja auch behalten dürfen. Es gilt immer, was zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kosten gerade aktuell ist.

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