ALG II Aufstockung - Jobcenter bearbeitet Antrag nicht

  • Hi, ich bin mit meinem Mann zusammen selbstständig, muss aber derzeit leider aufstocken. Ich entschuldige mich im voraus für den langen Text - es handelt sich um einen größeren Zeitraum.

    Wir haben in den vergangenen Corona-Jahren schon ALG2 bekommen, aber im Laufe der Zeit immer weniger, da wir uns immer mehr aus dem Tief heraus arbeiten konnten. Im Januar hatten wir nochmal eine Weiterführung für das erste Halbjahr 2022 beantragt, waren jedoch in unserer Prognose zu optimistisch, so dass uns kein Geld bewilligt wurde. Da hatten wir noch nicht auf dem Schirm, wie teuer unser Wareneinsatz und die Energie- und Spritkosten werden würden, weil die Teuerung da erst anfing. Als wir es merkten, haben wir im Februar eine Korrektur geschickt inklusive Begründung. Nicht nur die Kosten sind viel höher – auch die Umsätze sind inzwischen total eingebrochen. Das Jobcenter hat mehrfach nachgefragt, wollte außerdem vom vorherigen Halbjahr ausdrücklich alle Belege haben. Die habe ich alle elektronisch geliefert – danach hat sich die Bearbeiterin beschwert, dass es 7 Ordner gewesen seien. Dann hat sie gefragt, ob ich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Zeitraum liefern kann, weil es ja so viel Arbeit wäre, die Belege nochmal zu erfassen. Das habe ich ebenfalls getan für die geforderten Monate, hatte es auch extra alles in ein Buchhaltungsprogramm eingegeben. Ein Haufen Arbeit nebenher, denn wir müssen ja trotz schlechter Konjunktur unser Geschäft am Laufen halten.

    Wie gesagt: Das begann im Januar 2022. Jetzt ist der Juni vorbei, aber Geld haben wir die ganze Zeit keines gesehen. Ich habe immer wieder geliefert und nachgefragt. Die Korrektur unseres Antrags für das erste Halbjahr 2022 ist offenbar nicht bearbeitet worden. Für das vorherige 2. Halbjahr 2021 müßten wir wahrscheinlich eine Nachzahlung bekommen – die ist aber auch nicht bearbeitet worden. Inzwischen habe ich einen neuen Antrag für das 2. Halbjahr 2022 gestellt – und auch noch keine Antwort. Okay: Das ist erst eine Woche her, da habe ich noch mehr oder weniger Verständnis.

    Aber unsere Lage ist verzweifelt. Wir mußten aufgrund der nicht erfolgten Zahlungen unser Girokonto komplett überziehen, zahlen einen Haufen Zinsen, die uns jetzt beim Monatswechsel fast zum Verhängnis geworden wären. Inzwischen mußten wir von privat mehrfach Darlehen aufnehmen (mit Darlehensvertrag), damit wir überhaupt noch über die Runden kamen. Jetzt haben wir buchstäblich nichts mehr auf dem Konto. Unser Schuldenberg wächst. Wir wissen nicht mehr weiter. Was machen wir, wenn die Bearbeiter vom Jobcenter sich jetzt wieder nicht rühren? Zumal meine Krankenkasse, die seit Januar auch nicht mehr übernommen wird, jetzt mehr als 900 Euro im Monat von mir haben möchte. (Dort habe ich die Situation geschildert, mich mehrfach telefonisch und schriftlich gemeldet, damit der Beitragssatz gesenkt wird, aber anscheinend weiss dort auch die rechte Hand nicht, was die linke macht, so dass ich mich da auch noch herumschlagen muss. Gestern kam ein Schreiben, in dem stand, ich hätte angeblich nicht geantwortet, dabei habe ich alle Formulare eingereicht und zweimal mit einer Sachbearbeiterin gesprochen.)

    Mir geht es jetzt aber hauptsächlich erst einmal um die Grundsicherung:

    Darf das Jobcenter einen Antrag denn so lange unbearbeitet lassen? Personalmangel ist eine Sache – aber ein halbes Jahr keine Unterstützung zu bekommen erscheint mir schon ein bischen krass. Ist das normal? Ging das auch anderen so? Wie können oder sollten wir jetzt weiter vorgehen?

    Für das vergangene Halbjahr mache ich jetzt wieder eine Einahmen-Überschuss-Rechnung als Bericht und Nachweis. Das bringt aber auch nur etwas, wenn es bearbeitet wird.

  • Untätigkeitsklage ist nach 6 Monaten möglich. Ich weiß nicht, wann ihr letztlich alle notwendigen Unterlagen für euren Überprüfungsantrag oder Neuantrag oder als was das im Februar auch immer gewertet wurde, eingereicht habt, als wann und ob der Antrag überhaupt entscheidungsreif ist.

    Vielleicht solltest du mal schauen, ob du einen Termin mit dem Vorgesetzten (z. B. Teamleiter) machen kannst, woran es noch hapert.

    Für die endgültige Festsetzung aus dem Zeitraum davor hat das Jobcenter ein Jahr Zeit.

  • Danke, das ist schonmal interessant, zu wissen. Ob der Antrag entscheidungsreif ist, bedeutet dann also, ob alle notwendigen Unterlagen und Fakten vorliegen - richtig? Dann werde ich diesbezüglich versuchen, Rücksprache zu halten.

    Noch eine ganz allgemeine - vielleicht auch etwas naive - Frage zur Untätigkeitsklage:

    Man reicht ja den Antrag gemäß Formular immer für ein halbes Jahr ein. Wenn erst nach 6 Monaten eine Untätigkeitsklage möglich ist - kann es einem dann nicht passieren, dass man einen Antrag einreicht - der wird nicht bearbeitet und und der Zeitraum läuft nach den 6 Monaten ab. Dann reicht man den nächsten Antrag ein - und das Spiel beginnt von vorne? Man kann dann inzwischen wegen Untätigkeit im ersten Fall Beschwerde einreichen, aber das dauert ja sicherlich auch wieder. Das ist jetzt nur so ein Gedanke, denn ich male mir inzwischen alle möglichen Horrorszenarien aus und versuche, voraus zu sehen, wie lange wir hier noch ohne Unterstützung irgendwie überstehen müssen. Ich habe mir gerade die Aufträge für die kommende Woche angeschaut - der Monat wird wieder eine Katastrophe.

  • Bei Eilbedürftigkeit hat man noch das Rechtsmittel der einstweiligen Anordnung. Allerdings nicht für rückwirkende Zeiten, deshalb habe ich das nicht erwähnt, da es auf dich nicht zutrifft.

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