Juli Zuschuss - Zahlungszeitpunkt und Anspruchsberechtigung

  • Wir haben letztes (2021) Jahr den Coronabonus pro Haushalt bekommen. Ist das richtig da ich erfahren habe das der Bonus 2022 pro Person (200 Euro) gezahlt werden soll. Zumindest sagen das einige Leute im Internet. Vielleicht kann jemand seine Erfahrung mit mir teilen das wäre toll.

    Einen sonnigen Tag wünsche ich!

  • Hallo,

    habt ihr den Zuschuss in Höhe von 200€ erhalten? Der ist ja vorgesehen für Juli aber ich habe überall gelesen, dass dieser mit den Regelsatz ausgezahlt wird. Aber ich habe, meinen ganz normalen Satz bekommen. Das heißt, die 200€ habe ich bis jetzt nicht erhalten. Wie schaut es bei euch aus?

  • Hallo,

    Also bei mir das selbe auch nur der normale Regelsatz, auf der Website der Arbeitsagentur und Jobcenter steht das man vorher erst noch eine Nachricht/Schreiben vor der Auszahlung bekommt. Das gleiche wie letztes Jahr mit dem Corona Bonus da rechnet man fest zum Anfang des Monats mit dem Geld und die kriegen es wieder nicht gebacken!

  • Hallo, also hier ist auch nichts drauf. Beim letzten Mal ist es am Anfang des Monats zusammen mit dem Regelsatz auf dem Konto gewesen. Ein schreiben haben wir vorher nicht bekommen, auf der Internetseite steht bei uns davon auch nichts.

  • Habe gerade mit dem Jobcenter telefoniert. Die Zahlung soll erst ab dem 23.07. in die Bearbeitung gehen und man bekommt einen Bewilligungsbescheid.

    Die SGB XII-Bezieher haben das Geld schon seit gestern drauf und wir dürfen mal wieder warten.

  • Hallo,


    Also bei unserem Jobcenter steht dies dabei auf der offiziellen Jobcenter Seite.

    Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Personen, deren Partner/in unter 18 Jahre alt ist und volljährige Partner/innen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft die im Monat Juli 2022 einen Anspruch auf SGB II-Leistungen haben, erhalten einmalig in der ersten vollen Juliwoche (Kalenderwoche 27), zum Ausgleich der mit der Corona-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 €.

    Telefonisch berichten sie aber auch davon das es Ende Juli kommt und gestern hieß es noch am 30. Juni. Es ist mal wieder der gleiche Drama, keiner der Herrschaften hat Ahnung.

  • Hallo ich habe meine 200 € Bonus auch nicht bekommen,nur normaler regelsatz.laut Auskunft vom Jobcenter Bonusauszahlung erst am 23. Juli.

    Warum sagen die nicht gleich das es zum August ausgezahlt wird...?

  • Hallo nochmal

    Mein Vater (Rentner) bekommt Zuschuss von Grundsicherung und hat gestern schon den Bonus von 200 € bekommen...wir (ALG2) Bezieher sind .............................

    Wir bleiben sachlich und beachten die Forumsregeln

  • Moin weis einer wann das Entlastungspaket die 200€ ausgezahlt werden!? Meine Lebensgefährtin bekam heute ihr Arbeitslosgeld 2 normal auf ihr Konto überwiesen, aber die 200€ waren noch nicht auf dem Konto! Schöne Grüße

  • Hallo :)

    Eine Verständnisfrage:
    Ich wohne mit 3 Kindern zusammen...
    Kind 1 (25,ohne eigenes Einkommen)
    Kind 2 (19,mit Einkommen + Kindergeld)
    Kind 3 (18,ohne eigenes Einkommen,mit der Schule fertig,seit 1 Monat kein Kindergeld mehr).

    Für mich gab es denn 200€ Bonus,für alle 3 Kinder 20€ Kinderzuschlag und für 2 Kinder den 100€ Bonus vom Kindergeld.
    Mein 25-jähriger hat nur diese 20€ Kinderzuschlag bekommen?
    Er bekommt nichts weiter?
    Ist das nicht ein Fehler im System?

  • Hallo!

    Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.


    (1) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, dem ein Regelbedarf nach den Regelbedarfsstufen 3, 4, 5 oder 6 zu Grunde liegt, haben zusätzlich Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro.


    Gruß

  • Hallo!

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Also , wenn es schon heißt, das man den Zuschuss Im Juli 2022 bekommen sollte, so heißt das nicht, das es erst Ende Juli oder Anfang August

    erfolgt! xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Ich selbst habe auch noch eine Rate bei den Stadtwerken offen, da ich die Rate nicht abbuchen konnte, da alles teurer geworden ist

    ( Lebensmittel, Benzin etc. )

    Gruß

    Bitte die Forumsregeln beachten! Hier bleiben wir sachlich

    und beschäftigen uns ausschließlich mit der Gesetzgebung

  • Unter diesem Link: wurden die, nach derzeitigen Stand, Auszahlungstermine veröffentlicht. Alle drei genannten Termine fallen jedoch auf einen Samstag. Bei mir bucht die Bank da nichts. Ist also damit zu rechnen das der Bonus, nach jeweiliger Bewilligung, erst am darauf folgenden Montag bzw. nächsten Bankarbeitstag auf dem Konto der Leistungsempfänger zur Verfügung stehen wird?

  • Hallo ich wollte Mal nachfragen da ja morgen der 23zigste ist ob schon jemand den versprochenen Bonus von 200 Euro erhalten hat? Laut Bundesagentur für Arbeit sollen sie ja ab morgen ausbezahlt werden aber wie soll das an einem Samstag funktionieren.

  • Hallo!

    Hier im Thema finden sich Informationen! Es macht keinen Sinn

    noch ein neues Thema zu eröffnen.

    Vorschlag, einfach auf dem Konto nachsehen! Zahlungen werden innerhalb

    der Bankarbeitstage gebucht. Wann die jeweilige Bank bucht, entzieht der

    Kenntnis des Forums. Informationen gibt es auch beim zuständigen

    Jobcenter, anrufen oder im Internet auf der Webseite des Jobcenter

    nachsehen.

    Gruß

  • Es wird am 23.7. nicht auf dem Konto sein. Am 23.7. ist der zentrale Zahllauf in Nürnberg dafür, das bedeutet nicht, dass es dann sofort aufs Konto geht. Der Bonus wird dann Ende des Monats mit dem ALG2 für August gezahlt.

  • Ein Freund, 60 J., lebt mit seinem Sohn, 24 J., in einer Bedarfsgemeinschaft und beide beziehen Hartz4. Nun warten sie ewig auf diesen einmaligen Bonus der Ende Juni 2022 hätte ausbezahlt werden sollen. Jedoch bekam der Vater den Bonus erst jetzt und der Sohn immer noch nicht. Daraufhin wurde das Sozialgericht eingeschaltet, jedoch hat der Sohn keine Aussicht auf Erfolg da angeblich alle Hartz4 Empfänger unter 25 Jahre keinen Bonus bekämen. Ich bin nun etwas irritiert, da es doch eigentlich geheißen hatte, dass JEDE erwachsene Person im Haushalt den Bonus erhält. Ist das auch wirklich alles rechtens so??? Oder sollte der Sohn einen Rechtsanwalt einschalten?

    Zwei Beiträge in dieses Thema verschoben

  • Den Bonus gibt es nur für Leistungsempfänger, die die Regelbedarfsstufe 1 oder 2 erhalten. Also Alleinstehende in einer Einzelbedarfsgemeinschaft oder Partner in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Als volljähriges Kind in der BG des Vaters ist er in der Regelbedarfsstufe 3. Damit steht ihm kein Bonus von 200 Euro zu.

  • Hallo!

    Daraufhin wurde das Sozialgericht eingeschaltet, jedoch hat der Sohn keine Aussicht auf Erfolg da angeblich alle Hartz4 Empfänger unter 25 Jahre keinen Bonus bekämen.

    Nicht angeblich, sondern keinen Anspruch eindeutig!

    Hier erneut ergänzend zur Information:

    Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet, erhalten für diesen Monat zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.


    (1) Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, dem ein Regelbedarf nach den Regelbedarfsstufen 3, 4, 5 oder 6 zu Grunde liegt, haben zusätzlich Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro. Satz 1 gilt auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,

    1.nur einen Anspruch auf eine Bildungs- und Teilhabeleistung haben oder
    2.nur deshalb keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, weil im Rahmen der Prüfung der Hilfebedürftigkeit Kindergeld berücksichtigt wurde (§ 11 Absatz 1 Satz 5).

    Gruß

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