ALG II Antrag - Eigenheim Haus - Kosten der Unterkunft und Fragen

  • Guten Abend, mir droht leider die Situation das ich mit Pech zeitnah Hartz IV beantragen muss, aktuell beziehe ich Krankengeld. Mein Arbeitgeber hat mir inzwischen gekündigt und Anspruch auf Alg 1 habe ich noch nicht erreicht.

    Nun meine Sorge / Frage an euch, auch wenn diese sehr verzwickt ist. Dafür ein sorry vorweg.

    Ich habe vor etwas über vier Jahren mein Elternhaus von meiner Mutter per Überlassungs Vertrag überschrieben bekommen, inwelchem jetzt ich wohne sowie auch meine Mutter.

    Einfamilienhaus, 900qm Grundstück, 140 qm Wohnfläche, bezahlt aber halt 60 Jahre alt.

    Meine Mutter hat als Gegenleistung damals notariell und auch mit Grundbuch Eintrag beim Amtsgericht folgendes zugesichert bekommen.

    Kostenloses lebenslanges Wohnrecht, (bewohnt die Hälfte des Hauses), ich die andere. Ich habe mich um meine Mutter zu kümmern, Garten usw.. Alle laufenden Kosten für das Haus zu tragen (Versicherung, Strom, Grundsteuer, Wasser, GEZ, Telefon, Müllabfuhr, Heizöl, Schornsteinfeger), sowie das Haus instand zuhalten und ggf zu Renovieren. Wie gesagt kosten trage ich, dafür habe ich ja auch das Haus bekommen.

    Nun droht nach einigen Jahren leider vorerst Hartz IV. Und nun mache ich mir Sorgen wie die das berechnen.

    Ich bewohne die Hälfte des Hauses, zahle aber aufgrund des notariell kostenlosen lebenslangen Wohnrecht alle mtl anfallenden Kosten.

    Auch diese Urteil heute mit Wohnraum macht mir Sorgen.

    Hat jemand schon einmal von einem ähnlichen Fall gehört oder mag jemand sagen wie das jobcenter reagiert? Kontoauszüge habe ich von mir wo alle laufenden Kosten belegbar sind.

    Habe ich da überhaupt eine Option? Oder jagen die mich da vom Acker?

    Sehr lang geworden, viele Fragen obendrauf, sorry dafür. Lg


    Kleiner zusatz, wir leben auf dem Land, meine Mutter ist fast 90 und ich 55+

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    Titel Korrektur

  • Wie lange hast du gearbeitet, dass du noch keinen Alg1 Anspruch hast? Was war denn davor? Das Haus hast du ja schon vor 4 Jahren bekommen, wenn du noch nicht so lange gearbeitet hast, warst du davor schon im Alg2?

    Wie lange wird deine Krankheit wahrscheinlich andauern? Bedenke, dass, wenn du mit Krankengeld + Zeit des Jobs die 360 Tage zusammen bekommst, dann Anspruch auf Alg1 hast.

    Ansonsten gilt momentan noch der vereinfachte Zugang zum ALG2, das heißt, dass man sich bis 31.12. wahrscheinlich gar nicht mit dem Haus als Vermögen beschäftigt. Die Kosten sollten voll berücksichtigt werden, da du vertraglich verpflichtet bist, sie voll zu übernehmen. Damit liegt ein Abweichen vom Kopfteilprinzip vor. Vgl. BSG vom 29.12.2012, B 14 AS 36/12 R.

    Was danach ist, weiß noch niemand. Nach Rechtslage ohne Corona wäre das Haus unangemessen groß und du müsstest es verwerten, z. B. beleihen.

  • Danke schön für deine Antwort.

    Mir fehlen noch etwas über drei Monate um einen Anspruch auf Alg1 zu haben. Das ich dieses entweder mit Arbeit oder Krankengeld zsm bekomme ist mir bekannt, weiß aber aktuell nicht ob ich diese Zeit nun zsm bekomme daher möchte ich mich schon einmal darüber informieren.

    Warum meinst du wäre für mich bis 31.12.2022 Hartz IV und Nebenkosten usw. für das Haus möglich aber ab dem 01. Januar 23 nicht mehr??

    Kommen die eigentlich zu einem Nachhause und prüfen die Größe der Wohnfläche? Gibt ja auch kleine Häuser mit wenig Wohnfläche oder verlangen die einen Grundbuch Auszug?? Zudem könnte ich den notarisch ja festgelegten Teil vom Haus welchen meine Mutter bewohnt nicht abziehen von der Wohnfläche?

    Und noch eine Frage, wenn das Haus ja nunmal da ist und in die Situation Hartz IV kommt, wie stelle ich mir das vor. Schicken die mich weg weil ich ein haus habe?? Ich meine zu wissen wenn ein Hartz IV Empfänger eine zu große Wohnung hat zahlen die nur einen Teil Miete der ihm zusteht, den Rest müsste er von seinem Hartz IV dazu legen, könnte aber meines Wissens in der zu großen Wohnung bleiben. Wie verhält sich das bei meinem Haus? Würden die mich über Hartz IV krankenversichern und mir zumindest den Hartz IV Satz zahlen und anteilig Nebenkosten oder sagen die wir nehmen dich gar nicht auf weil du ein haus hast. Was ja bedeuten würde ich wäre nichtmal krankenversichert. Denn wenn ich plötzlich in die Situation komme und Hartz IV beantrage können die ja eigentlich nicht sagen verkaufe mal diese Woche schnell dein Haus dann hast du auch Geld. So schnell geht das ja alles nicht und ist meines Erachtens auch nicht im Verhältnis. Denn wenn Hartz IV beantrage heißt das ja nicht das ich es nun mein Leben bekommen möchte. Vllt braucht man da mal ein paar Monate Hilfe aber dafür kann man ja nicht sein Eigenheim was ja meine einzige Altersversorgung ist verkaufen. Auch mit der Krankenversicherung mache ich mir da grad Sorgen.

    Sorry, wieder einige Fragen.


    Zusatz : beleihen des Hauses um einen Zeitraum zu überbrücken wäre nicht möglich da die Bank dir keinen Euro gibt, auch wenn sie ins Grundbuch könnte wenn du keine feste sichere Arbeit hast. Zudem durch sas eingetragene lebenslange kostenlose Wohnrecht ist es nahezu ausgeschlossen das Haus zu beleihen.

    Wie schon gesagt plane ich nicht Jahre Hartz IV zu beziehen. Aber wenn man nun einmal kurzfristig ungeplant da rein muss und hat nunmal ein Haus. Wie verhält sich das mit Krankenversicherung, Hartz IV und den laufenden Nebenkosten.


    Zudem bin ich sehr sparsam mit Strom Wasser usw..

    Ich denke das so manch einer mit einem kleinen Haus was ja dann erlaubt wäre aufgrund geringer Wohnfläche mehr verbrauchskosten monatlich hat als ich mit meinem größeren Haus. Spielt das keine Rolle?

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  • Warum meinst du wäre für mich bis 31.12.2022 Hartz IV und Nebenkosten usw. für das Haus möglich aber ab dem 01. Januar 23 nicht mehr??

    Erstmal habe ich nichts von Meinung geschrieben, sondern, dass noch niemand weiß, was nach dem 31.12.22 kommt.

    Sollte wieder die alte Rechtslage gelten, ist drin Haus unangemessen groß und daher verwertbares Vermögen. Wieso? Weil es nunmal so in § 12 SGB II steht, der derzeit aufgrund Coronaregeln fast außer Kraft ist.

    verlangen die einen Grundbuch Auszug??

    Natürlich. Außerdem musst du die Größe angeben und Falschangaben führen zu Bußgeld oder gar zu einer Anzeige wegen versuchten Betrug.

    Zudem könnte ich den notarisch ja festgelegten Teil vom Haus welchen meine Mutter bewohnt nicht abziehen von der Wohnfläche?

    Nein. Es geht beim Hausvermögen um die Wohnfläche der gesamten Immobilie und nicht nur um den selbst bewohnten Teil. Das ist seit langem durch das Bundessozialgericht geurteilt und gerade vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.

    Und noch eine Frage, wenn das Haus ja nunmal da ist und in die Situation Hartz IV kommt, wie stelle ich mir das vor. Schicken die mich weg weil ich ein haus habe?? Ich meine zu wissen wenn ein Hartz IV Empfänger eine zu große Wohnung hat zahlen die nur einen Teil Miete der ihm zusteht, den Rest müsste er von seinem Hartz IV dazu legen, könnte aber meines Wissens in der zu großen Wohnung bleiben.

    Du verwechselst Wohnkosten mit dem einzusetzenden Vermögen. Das eine hat erstmal nichts mit dem anderen zu tun. Wenn du einzusetzendes, aber nicht sofort verwertbares Vermögen hast (das ist klassisch ein Hausgrundstück), gibt es ALG2 nur als Darlehen. Das Jobcenter kann darauf bestehen, dass das Darlehen per Eintrag ins Grundbuch gesichert wird. Deine Hauskosten werden berücksichtigt, aber eben alles nur als Darlehen.

    Würden die mich über Hartz IV krankenversichern

    Als Darlehensempfänger bist du nicht gesetzlich pflichtversichert. Du müsstest dich freiwillig versichern, das Jobcenter würde dann diese Kosten auch als Darlehen übernehmen.

    Vllt braucht man da mal ein paar Monate Hilfe aber dafür kann man ja nicht sein Eigenheim was ja meine einzige Altersversorgung ist verkaufen.

    Warum sollte das die einzige Altersvorsorge sein? Was ist mit Rente? Und ein "vielleicht" interessiert im SGB II nicht. Da müsste schon eine absolute Sondersituation vorliegen, z. B. dass du kurz vor der Rente bist und die dann so hoch ist, dass du als Rentner keine Grundsicherung im Alter (SGB XII) bräuchtest. Du hast aber anscheinend noch fast 10 Jahre bis zur Rente.

    Zusatz : beleihen des Hauses um einen Zeitraum zu überbrücken wäre nicht möglich da die Bank dir keinen Euro gibt, auch wenn sie ins Grundbuch könnte wenn du keine feste sichere Arbeit hast. Zudem durch sas eingetragene lebenslange kostenlose Wohnrecht ist es nahezu ausgeschlossen das Haus zu beleihen.

    Dann musst du das mit ernsthaften (und die Betonung liegt dabei auf "ernsthaft", nix mit 2 Bekannte und die Hausbank, wo die Nachbarin arbeitet, mal zwischen Tür und Angel nach einer Ablehnung des Interesses am Kauf/der Beleihung gefragt) Belegen nachweisen. Gerade heutzutage, wo sogar Werbung wegen Teilverkauf im Fernsehen flimmert, glaube ich gerade, dass deine Aussage einfach mal so aus dem Bauch heraus eine Behauptung darstellt. Oder hast du schon 20 Finanzunzernehmen befragt? Glaube ich nicht.

  • Danke für deine Antworten und das du dir die Zeit dafür genommen hast.

    Also ich wollte niemand was böses, habe mich einfach nur gefragt, sollte ich wirklich in diese Situation kommen, wie es dann weiter gehen würde... Aber danke schön nochmal für deine Mühe...

    Heißt mit 55+ und einem bezahlten Elternhaus / Eigenheim wo ich die letzten Jahre jeden Euro in die Renovierung und Instandhaltung investiert habe...

    Und ich würde wirklich in die Situation kommen und mal Hartz IV beantragen müssen was ja nun jedem mal passieren kann...


    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Nicht mal krankenversichert wäre ich dann über das jobcenter...

    Danke schön für diese Informationen... Bin sehr erschrocken gerade... xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Das habe ich nun verstanden.

    Danke dir für deine Mühe.


    Eine Frage habe ich noch.

    Nehmen wir mal an ich gehe in den nächsten Jahren aufgrund gesundheitlichen Gebrechen vorzeitig in Erwerbsminderungsrente (glaube das heißt so) und diese Rente würde unter dieser Grenze liegen wo man eigentlich aufstocken könnte.

    Würde das auch da bedeuten verkaufe dein Haus?

    Nur mal so Interessen halber

    Danke schön vorab

    Wir bleiben sachlich und Anspielungen jeglicher Art haben zu

    unterbleiben. Erinnerung an Forenregel 9

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  • Also bei allem Verständnis. Unterlasse es mit "jeder, egal welcher Nationalität...". Erstmal stimmt das überhaupt nicht, denn EU Ausländer, die nur zur Arbeitssuche in Deutschland sind, haben keinen Anspruch, zum anderen haben die Menschen, die Alg 2 als Beihilfe bekommen, nunmal kein Vermögen im Wer von x-tausenden Euro.

    Alg 2 ist nunmal an Hilfebedürftigkeit gekoppelt. Es ist für Menschen, die kein oder nur wenig Einkommen und/oder Vermögen haben. Und du hast eben nicht unerhebliches Vermögen. Alg 2 ist nicht dazu da, einen einmal erworbenen Lebensstandard zu sichern.

  • Also das sollte vorhin nicht böse klingen, fals das so rüber kam tut es mir leid. Ich bin sehr offen, hilfsbereit und habe eigentlich für jedes belangen Verständnis, daher, das war auf keinen Fall so gemeint.

    Eine Frage noch :

    Nehmen wir mal an ich gehe in den nächsten Jahren aufgrund gesundheitlichen Gebrechen vorzeitig in Erwerbsminderungsrente (glaube das heißt so) und diese Rente würde unter dieser Grenze liegen wo man eigentlich aufstocken könnte.

    Würde das auch da bedeuten verkaufe dein Haus? Ich muss ehrlich sagen ich habe mir da nie wirklich Gedanken drüber gemacht da die laufenden Kosten für das Haus in dem ich lebe niedriger sind als wenn eine einzelne Person eine kleine Wohnung hat und Miete zahlt. Zudem wie gesagt bin ich mit allen verbrauchskosten sehr sparsam. Aber da ich 55+ bin muss ich mich nun mit diesem Thema beschäftigen. Hätte ich vielleicht schon viel früher...

    Wie schaut es aus wenn die Erwerbsminderungsrente nicht reicht, oder auch später die Altersrente?

    Was ist eigentlich wenn das Krankengeld nun so gering und unter diesem gewissen Satz liegt?

    Habe ich da aufgrund meiner wohnsituation überall bei Pech?

  • Im SGB XII sind die gesetzlichen Regelungen dazu ziemlich genauso wie im SGB II. Auch da gibt es Anspruch auf das Behaltendürfen unangemessenen Vermögens. Die Intention ist dieselbe: Hilfe für tatsächlich Hilfebedürftige, also Menschen mit wenig Einkommen und/oder Vermögen.

  • Okay ich sage nochmal herzlichen Dank für die Mühe und die ganzen Antworten.

    Das heißt für mich leider plötzlich, wenn sich andeutet das die Rente nicht reicht später...

    Müsste ich nun zeitnah die Immobilie verkaufen. Super.

  • Zu deiner Antwort bzgl ich müsste das haus verkaufen, ein Teil Verkauf oder beleihen...

    Dann musst du das mit ernsthaften (und die Betonung liegt dabei auf "ernsthaft", nix mit 2 Bekannte und die Hausbank, wo die Nachbarin arbeitet, mal zwischen Tür und Angel nach einer Ablehnung des Interesses am Kauf/der Beleihung gefragt) Belegen nachweisen. Gerade heutzutage, wo sogar Werbung wegen Teilverkauf im Fernsehen flimmert, glaube ich gerade, dass deine Aussage einfach mal so aus dem Bauch heraus eine Behauptung darstellt. Oder hast du schon 20 Finanzunzernehmen befragt? Glaube ich nicht.

    Altes Haus, im halben Haus wohnt eine alte Frau mit lebenslangen kostenlosen Wohnrecht. Auch im Garten usw darf sie sich aufhalten.

    Wo soll ich da hinrennen und das Haus verkaufen? Wer kauft ein Haus indem noch jemand wohnt und niemand weiß wie lange noch?

    Wie und wo kann man so ein Haus beleihen? Zudem ich wenn ich denn Hartz IV beantragen müsste ja nun leider auch keine arbeit hätte? Lebenslanges Wohnrecht noch oben drauf. Wo bitte beleiht man so eine Immobilie?

    Und ganz ehrlich, dieser Notar Vertrag mit dem Haus wurde vor Jahren gemacht. Da war weder Arbeitslosigkeit oder Krankheit ein Thema. Nur das ist grad zu einfach zu sagen verkaufe es oder beleihe es. Mal bisschen menschlich bitte.


    Sind euch da vergleichbare Fälle bekannt die man mal nachlesen kann?

    Dieses kostenlose lebenslange Wohnrecht ist seit Jahren notariell im Grundbuch verankert.

    Niemand würde diese Immobilie kaufen und beleihen geht auch nicht. Teil kauf ist auch nicht möglich da der neue Eigentümer dann mit meiner Mutter zusammen leben müsste im Haus.

    Zu euren klaren Aussagen und dem Hinweis auf das Bundesverfassungsgericht... Wie verhält sich das in diesem Fall nun?

    Da wäre eure Einschätzung nochmal interessant. Auch ob es vergleichbare Situationen gibt.


    Anmerken möchte ich noch das bzgl meiner Aussage:

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    Nicht mal krankenversichert wäre ich dann über das jobcenter...

    Danke schön für diese Informationen... Bin sehr erschrocken gerade... xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Das habe ich nun verstanden

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt. Bitte nicht

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  • Also bei aller Liebe, das geht jetzt über eine normale Meinungsfrage hinaus. Du verlangst Rechtsberatung. Dafür gibt es Anwälte oder Vereine, die das dürfen.

    Ansonsten ist doch die Entscheidung des BSG zum Wohnrecht und Verwertung ganz einfach zu finden:

    Lies einfach selbst hier:

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass jedes (Haus-)Grundstück, das mit

    einem Nießbrauch oder Wohnrecht belastet ist, nicht nach § 12 Abs. 1 SGB II v

    erwertbar sei. Vielmehr ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob es eine

    Verwertungsmöglichkeit - z. B. durch Beleihung - gibt.

  • Also bei aller Liebe, das geht jetzt über eine normale Meinungsfrage hinaus. Du verlangst Rechtsberatung. Dafür gibt es Anwälte oder Vereine, die das dürfen.

    Nein ich verlange gar nichts. Den Sachverhalt habe ich euch geschildert und ihr habt geantwortet. Auch geantwortet ob ich schon bei 20 Kredit Instituten war usw... Um das Haus zu verkaufen oder zu beleihen..

    Da dieses nicht möglich ist habe ich heute nochmal freundlich gefragt ob ihr einen solchen Fall schon mal hattet mit Wohnrecht usw...

    Ist letztendlich nun auch egal. Ihr habt mir deutlich die Augen geöffnet dafür sage ich danke. Das hatte ich ehrlich gesagt so nicht erwartet. Ich habe bislang 26 Jahre Steuern bezahlt und gearbeitet, und sollte ich nun mal in Hartz IV rutschen oder ähnliches bin ich nichtmal krankenversichert, zumindest nicht solange meine Mutter noch lebt.

    Euch danke für eure Antworten und alles Gute

  • Hallo!

    Das Thema wurde ausreichend beantwortet und alles Weitere wäre

    verbotene Rechtsberatung.

    Hier die Aufforderung an Fabian sich bitte real an einen

    Rechtsanwalt für Sozialrecht zur Rechtsberatung zu wenden.

    Gruß

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