Mehrbedarf - Verhandlung steht bevor

  • Hallo,

    Ich bin Schwerbehindert (GdB50) und habe auf Anraten meines Neurologen und Psychiaters einen Hund der eigentlich "nur" dafür gedacht war, Tagesstruktur und viel außerhäusliche Aktivität zu "erzwingen". Da dieser nun aber auch epileptische Anfälle unmittelbar vorher durch Handlecken ankündigt, konnte mit mitte 30 erstmals allein wohnen.

    Dann habe ich feststellen dürfen, wie teuer es eigentlich ist allein zu leben und habe einen Mehrbedarf beantragt um die Kosten die der Hund verursacht abfedern zu können. Also Antrag gestellt, Antwort erhalten "Möglichkeit besteht, folgende Unterlagen sind einzureichen". Ich also alles eingereicht (Tiearztkosten, Steuerbescheid, Versicherungspolice, Futter usw.) und die exakte monatliche Belastung ausgerechnet und nachgewiesen.

    Antrag wurde daraufhin abgelehnt, da die Summe von 110€ und ein paar Cent wohl zu viel waren. Aber was soll ich machen, die Summe war nun mal anhand der geforderten Unterlagen und Nachweise errechnet. Widerspruch wurde dann ebenfalls abgewiesen.

    Also ab zum Anwalt und den Mehrbedarf als "widerkehrend, nicht einmalig und unabweisbar" eingefordert. Ich habe Atteste vom Neurologen dass der Hund mit zur Reha muss, vom Psychologen, vom Psychiater und von der Psychiatrischen Klinik (Hausarzt auch aber das ist ja eher Schmuck am Nachthemd) die besagen, dass ich auf den Hund angewiesen bin und der verlust des Hundes durch finanzielle Nöte die das adäquate Versorgen des Tiers unmöglich macht, eine gesundheitliche Gefahr mit unabsehbaren schweren Folgen darstellt mit der expliziten Bitte an das Gericht den Mehrbedarf anzuerkennen.

    Dazu muss gesagt sein, dass das JobCenter damals als ich eine Wohnung für mich allein gesucht habe, ein Scheiben erstellt hat, wonach in meinem Fall die Richtlinie zu Größe und Kosten bei den Wohnungsangeboten vorerst außer Acht gelassen werden können, da ich auf einen Therapiehund angewiesen bin und mir eine entsprechende Wohnung angeboten werden soll. Mein Anwalt meint, dass mit diesem Schreiben im Grunde ein Anerkenntnis abgegeben wurde noch bevor der Antrag auf Mehrbedarf überhaupt gestellt wurde.

    Nun ist am 09.06. die Verhandlung, nachdem wir ein Urteil per Gerichtsbescheid abgelehnt hatten.

    Mir geht ehrlich gesagt zimlich der Stift, ich war noch nie vor Gericht.

    Was meint das Kollektiv, sehr ihr Chancen?

    LG

  • Nein, ich sehe keine Chance. ALG2 ist dazu da, deinen Lebensunterhalt zu sichern. Für Gesundheit sind die Krankenkassen zuständig. Wenn dein Anwalt eine Entscheidung mittels Gerichtsbescheid abgelehnt hat, hat der Richter offensichtlich schon durchblicken lassen, dass er der Klage nicht stattgeben wird.

  • Du wolltest eine Meinung. Nach deiner Schilderung wurde das Tier als ganz normales Haustier angeschafft. Ich kann noch nichtmal erlesen, dass er überhaupt eine Ausbildung als Assistenzhund hat, die immerhin lt. Internet einige tausend Euro kostet.

    Da Assistenz- und Therapiehunde keine Kassenleistung sind, sind sie derzeit nicht als medizinisch notwendig anerkannt. Das Jobcenter ist kein Krankenkassenersatz, das Leistungsempfängern mehr Gesundheitsleistungen erbringen muss, als es normal gesetzlich versicherten Personen zusteht. Das würde bedeuten, dass Sozialleistungsempfänger einen besseren Anspruch auf gesundheitliche Versorgung hätten und das wäre verfassungswidrig. Im Prinzip ist das nichts anderes als Medikamente auf Privatrezept. Und die gibt es lt. Bundessozialgericht nicht vom Jobcenter erstattet.

    Aber du kannst das Ergebnis natürlich bekannt geben, zu dem Thema gibt es noch nicht viel.

  • Naja es gibt ja auch den Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung. Diesen gibt es ja auch aus gesundheitlichen Gründen. Und ob nun ich das Geld für Lebensmittel erhalte oder ob ich mit der selben Summe meinen med. notwendigen Hund versorge dürfte dabei ja eigentlich irrelevant sein.

    Ich werde auf jeden Fall Bescheid geben was dabei rausgekommen ist

  • Hallo!

    Naja es gibt ja auch den Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung. Diesen gibt es ja auch aus gesundheitlichen Gründen.

    Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung gibt es nur bei

    Erkrankungen:

    Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung des Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII

    Und ob nun ich das Geld für Lebensmittel erhalte oder ob ich mit der selben Summe meinen med. notwendigen Hund versorge dürfte dabei ja eigentlich irrelevant sein.

    Nein, den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung gibt

    es nicht so einfach.

    Gruß

  • Hallo,

    also wie schon vermutet wurde, konnte mir das Gericht den Mehrbedarf nicht zusprechen. Ich betone das "konnte", denn die Richterin hat direkt nach dem Sachvortrag gesagt, dass sie mir aus menschlichen Gesichtspunkten den Mehrbedarf furchtbar gern zusprechen würde, sie aber ans Gesetz gebunden ist und es LEIDER nicht machen kann. Das verlesen hat ca. 20min in Anspruch genommen, das Urteil 5min :D

    Sie gab mir aber noch den Hinweis mit auf den Weg, dass sie bei all den med. Unterlagen und Gutachten die Krankenkasse in der Pflicht sieht und ich mit dem schriftlichen Urteil und den med. Unterlagen bei der KK einen Antrag stellen soll.

    Ich bin also nicht wirklich enttäuscht muss ich sagen. Ich bin eher glücklich darüber, dass das Verfahren nun zuende ist und mir von der Vorsitzenden ein aussichtsreicher Tip an die Hand gegeben wurde.

    beste Grüße

  • Nun, ich garantiere dir, dass du auch hinsichtlich der Krankenkasse keinen Erfolg haben wirst. Aber schön, dass die Richterin die rechtlich korrekte Entscheidung in nette Worte gepackt hat.

  • Warum hätte sie mich denn anlügen sollen. Sie meint ich soll mit dem Urteil und den Unterlagen zusammen den Antrag bei der Kasse stellen, denn ihrer Auffassung nach sieht sie die in der Pflicht. Wenn das dann auch so im Urteil steht wäre das natürlich nice.

  • Das würde dir aufgrund richterlicher Unabhängigkeit gar nichts nutzen. Wenn sie der tatsächlichen Meinung gewesen wäre, dass die Krankenkasse zahlen muss, hätte die die Krankenkasse beiladen müssen und zur Zahlung verurteilen können.

    Es waren Trostworte, nichts weiter.

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