Neues JC verlangt ungewöhnlich viele Nachweise

  • Hallo zusammen,



    es geht hier um einen Erstantrag bedingt durch einen Ortswechsel mitten im Leistnungsbezug bei einem Jobcenter in einer anderen Stadt. Ich bin derzeit ohne festen Wohnsitz in einer Ferienwohnung eines Hotels auf eigene Kosten zur Vermeidung von Obdachlosigeit untergebracht. Zuvor war ich in einem Hotel in einer anderen Stadt untergebracht. Das alte Jobcenter hat die Leistungen und die Hotelrechnung komplett übernommen. Leider hat das Hotel den Aufenthalt aufgrund von zahlreichen Grossveranstaltungen in der Stadt nicht verlängert, sodass ich das Zimmer räumen musste. In der alten Stadt fand ich keine vergleichbare Unterkunft, sodass ich weiter ausserhalb suchen musste und fündig wurde.


    Allerdings ist das Jobcenter der neuen Stadt weniger entgegenkommend und verlangt zahlreiche Nachweise, die das alte Jobcenter nicht gefordert hat. Da die Sache recht dringlich ist und ich nicht möchte, dass durch überzogene Forderungen seitens des Jobcenter zu viel Zeit vergeudet wird, bitte ich euch hier um Hilfe.

    Ich werde die Geforderten Nachweise wie folgt auflisten und kommentieren:



    1. Nachweis über die Anmeldung beim Einwohnermeldetamt der Stadt

    - wurde vom alten JC nicht gefordert und ist auch nicht möglich, da ich derzeit nur für einen Monat im Hotel wohne, ohne Mietvertrag oder Wohngeberbescheinigung.


    2. Nachweis über die Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit und Antragstellung auf ALG 1, alternativ Bescheinigung über des Nichtvorliegen eines Anspruchs auf ALG 1

    - so etwas hat noch nie ein JC von mir verlangt. wirklich selstsam...


    3. Ausgefüllte Anlage VM

    - obwohl ich im Hauptantrag angekreuzt habe, dass ich über kein erhebliches Vermögen verfüge.


    4. Ausgefüllter Erhebungsbogen zum Migrationshintergrund

    - ist laut Fragebogen freiwillig, wird hier aber zur Bedingung gemacht, um über den Antrag "entscheiden zu können".


    5. Einstellungsbescheid des alten JC

    - verständlich, aber dieser wurde mir vom alten JC noch nicht zugesendet, vermutlich da deren aktueller Bewilligungsbescheid ohnehin nur bis zum Monatsende gültig ist. Dieser liegt dem neuen JC vor.


    6. Notwendigkeitsbescheinigung gemäß 22 Abs. 6 SGB II vom alten JC

    - keine Ahnung wieso dies bei einem Hotelwechsel gefordert wird, noch erbracht werden soll.


    7. Mietvertrag

    - gibt es nicht, Hotelrechnung liegt dem neuen JC bereits vor.


    8. Vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung

    - wurde vom alten JC für das vorherige Hotel auch nicht verlangt, noch würde das Hotel es mir austellen.


    9. Fahrzeugschein und Angaben zum Kilometerstand des Kfz nebst Nachweis über Kfz - Versicherung

    - ich habe keinen Pkw, dies wurde auch entsprechend im Hauptantrag so vermerkt.



    Bevor ich nun einen EA beim Sozialgericht aufgrund meiner Notlage und drohende Obdachlosigkeit stelle, würde ich gern kurz eure Meinung zu den o.g. Punkten wissen. Ich bedanke mich für jegliche Hilfe im Voraus und wünsche euch noch eine gute Nacht.



    Viele Grüße


    Paul

  • 1. Lass dir "ofw" in den PA eintragen.

    2. Das ist vollkommen korrekt, dass vorrangige Leistungen geprüft werden. Macht es das Jobcenter nicht, macht es sich sogar schadenersatzpflichtig.

    3. Füll es einfach aus.

    4. Da füll auch das aus. Kein Sozialgericht wird dir vorläufig Leistungen zusprechen, weil du keinen Bock hast, ein paar Kreuzchen zu setzen.

    5. Dann bitte das alte JC im eine Bestätigung, dass du dort keine Leistungen mehr beziehst. Oder bitte das neue, sich mit dem alten in Verbindung zu setzen.

    6. Dann teile mit, dass das unnötig war, da du weder Umzugskosten noch Kaution wolltest oder benötigt hast.

    7. Vielleicht meint man für die Zukunft. Alg2 soll ja für 6 bzw. 12 Monate bewilligt werden und nicht nur für einen.

    8. Siehe 7.

    9. Dann gibst du nochmal an, dass du kein Kfz besitzt.

    Ansonsten solltest du dich wirklich mal nach einer richtigen Wohnung umschauen. Oder erst Arbeit suchen, dann dorthin ziehen.

  • 1. Lass dir "ofw" in den PA eintragen.

    Mein PA ist abgelaufen. Habe nur gültige ausländische Ausweisdokumente. Ich schätze mal, dass die Meldebescheinigung dann eben in Verbindung mit einem europäischen Reisepass verwendet werden kann.

    2. Das ist vollkommen korrekt, dass vorrangige Leistungen geprüft werden. Macht es das Jobcenter nicht, macht es sich sogar schadenersatzpflichtig.


    Das neue JC hat meinen ALG II - Bewilligungsbescheid vom alten JC längst erhalten. Es gab nie einen Anspruch auf ALG I, geschweige denn einen Bewilligungsbescheid.

    3. Füll es einfach aus.


    4. Da füll auch das aus. Kein Sozialgericht wird dir vorläufig Leistungen zusprechen, weil du keinen Bock hast, ein paar Kreuzchen zu setzen.


    Kann mir nicht vorstellen, dass ein freiwilliger Fragebogen zum Migrationshintergrund durch das Sozialgericht zur Vorraussetzung für den Leistungsbezug gemacht werden kann.

    5. Dann bitte das alte JC im eine Bestätigung, dass du dort keine Leistungen mehr beziehst. Oder bitte das neue, sich mit dem alten in Verbindung zu setzen.


    Ist bereits geschehen. Es dauert halt alles sehr lange.

    Ansonsten solltest du dich wirklich mal nach einer richtigen Wohnung umschauen. Oder erst Arbeit suchen, dann dorthin ziehen.

    Das tue ich schon die ganze Zeit. Leider haben wir in den meisten Städten akute Wohnungsnot und der Zuzug der Flüchtlinge hat dies nur weiter verschärft. Gut bezahlte Arbeit zu finden ist ebenso schwer, besonders wenn man nicht ausreichend qualifiziert ist.

    Viele Grüsse
    Paul

    Bitte eigene Beiträge nicht in das Zitat schreiben

  • Das neue JC hat meinen ALG II - Bewilligungsbescheid vom alten JC längst erhalten. Es gab nie einen Anspruch auf ALG I, geschweige denn einen Bewilligungsbescheid.

    Dann lass dir das eben bestätigen. Da wird kein Weg vorbei führen.

    Kann mir nicht vorstellen, dass ein freiwilliger Fragebogen zum Migrationshintergrund durch das Sozialgericht zur Vorraussetzung für den Leistungsbezug gemacht werden kann.

    Ich schon. Es geht bei einem einstweiligen Verfahren nämlich erstmal darum, ob das Ergebnis (Bewilligung von ALG2) nicht auf einfachere Weise erreicht werden kann. Und wenn dazu nur ein paar Fragen zu beantworten sind, ist kein Anordungsgrund gegeben.

    Ist bereits geschehen. Es dauert halt alles sehr lange.

    Wenn es bereits geschehen ist, war die Frage unnötig.

    Leider haben wir in den meisten Städten akute Wohnungsnot

    Es gibt noch genug Gegenden, in denen ausreichend Mietwohnungen vorhanden sind. Sind dann halt nicht die angesagtesten Gegenden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!