Wegfall der Sanktionen trotz EGV

  • Hallo an alle,

    ich wollte mich mal erkundigen, was Ihr dazu meint..

    Und zwar fallen ja ab 01.07.2022 die meisten Sanktionen erstmal weg, bis auf die Meldepflicht.

    Mein SB nervt mich jetzt richtig mit einem persönlichen Gespräch, wo man dann ja eine EGV unterzeichnen soll, macht man es nicht wird ein VA erlassen.

    Jetzt meine Frage:

    Wenn ich eine EGV unterzeichne und da drinn steht z.B. 20 Bewerbungen im Monat schreiben, oder es werden Maßnahmen angeboten, gilt dann die EGV oder ist die dann hinfällig. Mir kommt es so vor, als wenn mein SB möglichst noch vor dem 01.07.2022 eine Unterschrift von mir haben möchte, dann kann er hinterher wahrscheinlich sagen, für sie gelten diese Bestimmungen nicht, das sanktioniert werden darf, sie haben ja eine EGV unterschrieben..

    Was meint Ihr dazu?

  • Nein. Wenn die Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und dann ab dem nächsten Monatsersten gilt, ist es egal, ob man eine gültige Eingliederungsvereinbarung hat oder nicht. Es kann daraus nicht sanktioniert werden.

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