Umzug - ALG II Antrag - Haushaltsgemeinschaft - Ü25 - Eltern sollen Vermögen offenlegen

  • Hallo, ich bin ü25 und wohne bei meinen Eltern in der WOhnung als WG, nicht jedoch als bedarfsgemeisnchaft, einfach aus der not weil ich keine andere wohnung finde.

    das Amt schickt meinen Eltern jetzt briefe wo sie vermögen offenlegen sollen, und ich sagte ihnen könnt ihr ignorieren, da wir keine bedarfsgemeisncahft sondern nur eine WG sind.

    Wenn ich meinen eltern das sage glauben sie mir nicht, sie glauben lieber dem amt, selbst wenn sie sich irren. Sie wollen lieber zu einem anwalt gehen, statt dem offensichtlichen zu folgen. Ich sagte ihnen es ist wie mit der polizei, die sagen zu dir gestehen sie, wir wissen bereits alles obwohl man unschuldig ist und wenn man dann freiwilligdrauf rein fällt ist man selber schuld, also ich sehe das so dass amt begeht mutwillig einen fehler in derh offnung dass die leute ihre rechte nicht kennen und darauf reinfallen, korrekt? Meine eltern wollen und können das nicht verstehen, die denken alles was vom amt kommt sei korrekt. Das lustige ist ja sie haben bereits eienen brief zurückgeschickt und gesagt wir sind keine bedarfsgemeisnchaft sondern nur eine WG und sie haben jetzt den zweiten Brief, also das ist schon komisch, dann muss man eben ein zweites mal sagen wir sind keine bedarfsgemeisnchaft oder?

    Bitte um Rückmeldung dazu, vielen dank

  • Hallo!

    Hier das Durcheinander aufgrund der Unkenntnis über

    die tatsächliche Rechtsgrundlage zunächst auflösen.

    wohne bei meinen Eltern in der WOhnung als WG

    Falsch! Zwischen Eltern und Kindern gibt es keine

    Wohngemeinschaft im SGB II.

    also ich sehe das so dass amt begeht mutwillig einen fehler in derh offnung dass die leute ihre rechte nicht kennen und darauf reinfallen, korrekt?

    Mit Verlaub, das ist Unsinn! Hier Informationen und ein

    Überblick der Rechtslage: SGB II - Gesetze im Internet

    (2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebender Partnerin oder lebenden Partners zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig, dabei bleiben die Bedarfe nach § 28 außer Betracht. In den Fällen des § 7 Absatz 2 Satz 3 ist Einkommen und Vermögen, soweit es die nach Satz 3 zu berücksichtigenden Bedarfe übersteigt, im Verhältnis mehrerer Leistungsberechtigter zueinander zu gleichen Teilen zu berücksichtigen.

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Haushaltsgemeinschaft und .... so wird vermutet, dass sie von

    ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen

    und Vermögen erwartet werden kann.

    Bezogen auf die Situation hier im Thema:

    das Amt schickt meinen Eltern jetzt briefe wo sie vermögen offenlegen sollen, und ich sagte ihnen könnt ihr ignorieren,

    Falsch! Der Aufforderung ist nachzukommen, denn sonst

    wird der ALG II Antrag abgelehnt.

    Abschließend noch das Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Lesen dringend empfohlen, damit zukünftig Fehler aus

    Unkenntnis der Rechtslage mit dem Jobcenter vermieden

    werden können.

    Gruß

  • ich habe schon mehrere male das selbe gehabt und immer gesagt, ich lebe hier aber ich bekomme weder geld noch andere zuwendungen noch wirtschaften wir gemeinsam, damals gab es nie solche fragebogen seit 2 jahren erst jetzt kommt das.

    ok die können ja durchaus vermuten dass ich von meinen eltern geld bekomme, was ich aber nicht bekomme, sind die nicht in der beweispflicht? ich wohne in einem 9qm zimmer meiner eltern Über 25 jahre alt, weil der wohnungsmarkt leer ist.

    also das amt vermutet irgendwas, ist ja auch in ordnung, aber dem ist nicht so ich lebe noch nicht einmal in einer haushaltsgemeinschaft mit ihnen, ich habe einfach 1 zimmer in der wohnung und habe meinen eigenen haushalt weil ich sonst keine andere unterkunft bekommen kann

    ich habe mich anfangs falsch ausgedrückt, wir sind weder haushaltsgemeisnchaft noch bedarfsgemeisnchaft, ich lebe in einem zimmer mit eigenem haushalt weil ich sonst keine andere unterkunft finden konnte, ich koche selbst, ich mache alles selbst ich nutze nur mein zimmer und das klo


    bisher gab es nämlich nie probleme, so wie ich es beschrieben habe war es die ganzen2 jahre so und es wurde nie beanstandet, erst jetzt machen sie da druck

  • Hi,

    aus einem anderen forum folgender text:

    da du Ü25 Jahre bist, bildest du deine eigene BG und lebst mit allen anderen in einer Haushaltsgemeinschaft.

    die Durchführungshinweise zu § 9 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

    Haushaltsgemeinschaft ab Rz (9.9)

    Eine Haushaltsgemeinschaft im Sinne des § 9 Abs. 5 liegt vor, wenn mehrere Personen auf familiärer Grundlage zusammen wohnen und wirtschaften ("Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft"). Der Begriff ist eng auszulegen.

    Eine Haushaltsgemeinschaft liegt nicht vor, wenn zwar eine Wohnung gemeinsam bewohnt, jedoch selbständig und getrennt gewirtschaftet wird.

    das habe ich aus einem anderen forum gefunden: es wird getrennt gewirtschaftet!! wie macht man das dem amt klar?

    und nein die vermutung ist nicht gegeben da ich sogar ü30 bin

  • Hallo!

    ich habe einfach 1 zimmer in der wohnung und habe meinen eigenen haushal

    Allein wirtschaften wird in einer Mietwohnung nicht möglich sein.

    Die Wirtschaftsgemeinschaft ist ausschlaggebend für die

    Unterhaltsvermutung. Wenn die Eltern jetzt nicht übermäßig

    Vermögen/Einkommen haben, wird das JC sich sicher mit einer

    Erklärung, dass kostenfrei Unterkunft gewährt wird, aber mehr

    nicht geleistet werden kann und die Eltern auch nicht Willens

    sind mehr zu unterstützen, zufrieden geben.

    Aber der Aufforderung ist in jedem Fall nachzukommen, denn

    sonst kann der ALG II Antrag abgelehnt werden wegen

    fehlender Mitwirkung. Die reine Behauptung reicht nicht aus.

    Gruß

  • Du hast auf 9 qm eine eigene Küche, Waschmaschine usw? Das ist ein Kampf gegen Windmühlen.

    Deine Eltern können dieser Unterhaltsvermutung widersprechen. Sie sollen erstmal mitteilen, dass sie dich zwar kostenfrei wohnen lassen, dass sie aber nicht bereit sind, für dich, der du arbeiten könntest, noch weitere Unterstützung zu erbringen.

  • ich wohne nicht kostenfrei, ich zahle miete an meine eltern, weil sich sonst kein mensch bereit erklärt mich wo wohnen zu lassen, die miete wurde ja auch bisher übernommen und es gab nie probleme 200 euro miete+alg2 satz, bisher gab es diesen zettel nicht. bisher war es immer so, 200 euro miete +h4 satz meine eltern haben immer gesagt wir sind weder bedarfs noch haushaltsgemeinschaft da getrennt gewirtschaftet wirdu nd bisher wurde das auch immer kazeptiert und desswegen wundert es mich ja jetzt, die obere definition sagt ja dass gemeinschaftlich gewirtschaftet wird, was nicht der fall ist, und damit wird eben begründet abgelehnt wieso man diesen zettel nicht ausfüllen möchte, es ist ja nich grundlos, haushaltsgemeisnchaft ist gemeinsamees wohnen in einer wohneinheit. z.b auch eine wg aber nicht gemeinsames wirtschaften, es gibt keine hinweise darauf anhand irgendwelcher gegenstönde die ich besitze dass dem anderweitig so sein könnte und bisher gabs ja auch keine probleme es hat bisher immer ausgereicht wenn meine eltern gesagt haben, kein gemeinsames wirtschaften und das war dann auch ok, mich wundert nur wieso jetzt auf einmal das nicht ausreicht..


    Gelöscht, bitte kein Zitat ohne Zitatfunktion!

  • Hallo!

    Wir drehen uns hier im Kreis und durch Wiederholungen wird

    das nicht besser. Aus irgendeinem Grund überprüft das

    Jobcenter jetzt, ob alle Angaben bisher korrekt gemacht

    wurden. Die Entscheidung der Aufforderung nachzukommen,

    oder es zu lassen, obliegt dem Leistungsberechtigten.

    Hier nur abschließend der Hinweis, dass die Leistung auch

    vorübergehend eingestellt werden kann, wenn nicht reagiert

    wird.

    Gruß

  • 200 Euro für 9qm. Ne echte Hausnummer... Und wie du auf 9qm allein wirtschaftest, erklärst du auch nicht. Geben deine Kontoauszüge wenigstens die Mietzahlungen an die Eltern her?

    Das Jobcenter hat offenbar Zweifel an dem getrennten Wirtschaften und dass dich die Eltern nicht unterstützen. Wieso, das wird dir wohl niemand hier beantworten können. Vielleicht einfach so, vielleicht arbeitet da jemand, der dich kennt, vielleicht eine anonyme Anzeige: vieles ist möglich.

  • ja, ich zahle ja seit mehreren jahren die 200 euro miete, und bsher gab es nie probleme als meine eltern bei jedem neuantrag sagten, weder bedards noch haushaltsgemeinschaft. die 200 euro sind pauschal, strom wasser nebenkosten heizung+kaltmiete alles zusammen. auß0erdem ist ja nur das zimmer 9 qm, die toilette nutze ich ja mit, würde dann die virtuelle "wohnung" vergrößern die kaltmiete ist nlogischerweise niedriger, aber das ist 200 mit ALLEM, also ist kaltmiete knapp 130-140.

  • Update: nachdem ich meinen text denen geschrieben habe war ruhe, es kam nichts mehr von meinen Eltern, die haben nix mehr zugeshcickt bekommen.


    Hallo, ich bin 35 und lebe in der Wohnung meiner Eltern, weil ich keine andere Wohnung gefunden habe, das ist natürlich kein Dauerzustand.

    Angenommen ich würde eine passende bezahlbare Wohnung finden, welche Vorgehensweise beim Jobcenter ist zu beachten?

    Die angemessenen Kosten der Unterkunft sind auf der Seite der Stadt einzusehen, da weiß man ja dann vorher ob es passt, angenommen es gibt eine passende Wohnung und man würde auch genommen werden, wie ist dann vorzugehen?

    Was muss man dem Amt vorlegen und vor allem wo, beim Jobcenter oder beim "Jobberater" sag ich mal.

    Also angenommen ich bekomme die Zusage des Vermieters und er würde mir einen vertrag ausstellen den ich noch nicht unterschrieben habe, an welche Stelle muss ich mich wenden und mit welchem Formular und was muss es enthalten, und kann ich den Vertrag, sofern er von den Kosten her im Rahmen ist schon vorher unterschreiben oder muss man auf irgendein "OK" vom JObcenter warten?

    Thema kann weitergeführt werden und Beitrag ins

    Thema geschoben

  • Aha. Danke für das Verschieben. Nun, du wohnst zur Miete. Das JC dürfte keinen wichtigen Grund für einen Umzug sehen. Das bedeutet, dass, wenn du trotzdem umziehst, nur die bisherige Miete berücksichtigt wird. Höhere Miete musst du dann selbst zahlen.

  • ich bin 35 und wohne bei meinen Eltern, der Grund zum Umzug wäre der eigene Hausstand da ich ü 25 bin, also hausstand in "", ich wohne in der selben "wohnung" mit geteilter toilette wie in einer Wg, ich möchte aber meinen eigenen hausstand wie auch immer, der mir prinzipiell ab 25 zusteht

  • Du hast doch einen eigenen Haushalt. Sonst könntest du ja nicht zur Miete wohnen.

    bsher gab es nie probleme als meine eltern bei jedem neuantrag sagten, weder bedards noch haushaltsgemeinschaft.

    Keine Bedarfsgemeinschaft, keine Haushaltsgemeinschaft. Deine Worte.

  • ja, aber eben in einer WG mit meinen Eltern, eine komplett eigene Wohnung die unter dem angemessenen WOhnraumsatz wäre, sollte ja machbar sein, meine aktuelle Miete an meine Eltern sind 200 euro aber mir stehen bis knapp 400 euro zu in meiner Stadt, daher an welche Stellen müsste man sich wenden und was braucht man auch mi welchem Formular?

  • Es gibt kein "steht mir zu". Die Unterkunft muss nur angemessen sein. Es gilt, Obdachlosigkeit zu vermeiden.

    Ansonsten hatte ich dir den Werdegang bereits mitgeteilt. Gleich die erste Antwort auf deine neuerliche Frage.

    Ich würde schlicht folgendes Vorgehen empfehlen: Job suchen, ggf. bundesweit. Dann wird man dir mit Kusshand einen Umzug finanzieren.

  • was ist wenn mich meine Eltern rauswerfen weil sie es mit mir nicht mehr aushalten, wie sieht es dann aus?

    ich wollte eigentlich nur wissen an welche stelle man sich allgemein wenden muss für solche sachen.

    ich suche ja einen Job aber ich finde keinen bzw mich stellt keiner ein, aber da kann ich ja nichts für, aber irgendwo muss ich ja zumindest "wohnen", sollte der staat 15qm zimmer ähnlich wie eine bundeswehrstube haben wäre ich auch zufrieden, es muss ja keine vollständige wohnung sein.

  • der Grund ist sie werden alt und das Zusammenleben mit mir wird immer mehr zur körperlichen und seelischen Last, ich meine worüber reden wir hier .................................. aber bei jemandem der potenziell arbeiten will und der sich selbst mit 15qm begnügt aber nur nicht mit seinen 70 jährigen Eltern in einer Wg leben will nimmt man es genau oder was?

    Bitte sachlich bleiben und die Forenregel beachten

  • es geht nicht ums Mietrecht, es geht darum dass man ab 25 jahren nicht bei seinen Eltern leben muss, würde ich solo oder in einer anderen Form von Wg nicht mit den Eltern leben würde ich dir ja zustimmen dass dann das JC nicht unbedingt übernehmen muss, aber hier ist es ja ein gesonderter Fall wegen Eltern, ansonsten sind wir uns ja soweit einig

  • Hallo!

    meine aktuelle Miete an meine Eltern sind 200 euro aber mir stehen bis knapp 400 euro zu in meiner Stadt,

    Dazu ergänzende Information, auch Tamar erwähnte es schon:

    (1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.

    Nach einem nicht erforderlichen Umzug werden nur 200 Euro übernommen.

    Es wäre vor einem Umzug vorteilhaft zunächst mit dem Jobcenter in

    Verbindung zu setzen und nach Zusage für Umzug eine Wohnung zu

    suchen.

    (4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.


    Wird eine Wohnung gefunden, ist der Mietvertrag vor Unterschrift

    dem Jobcenter vorzulegen. Gibt das Jobcenter eine Kostenzusage,

    kann die Wohnung angemietet und der Mietvertrag unterschrieben

    werden.

    Gruß

  • Ja ich wollte eben wissen wo ich anfragen sollte wegen meiner Situation, ob die dann die neue Miete übernehmen würden, wer entscheidet sowas, welche Stelle ist dafür verantwortlich

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