ALG II Antrag - Zusammenzug mit Partnerin - Bedarfsgemeinschaft und Fragen

  • Hallo,

    ich habe mich bereits in das Forum ein wenig eingelesen. So ganz habe ich auf meinen Fall jedoch noch keine Lösung beziehungsweise bräuchte ich Ratschläge wie ich mit meinem Fall umgehen soll.

    Seit März diesen Jahres habe ich ALGII bezogen. Der Antrag wurde bewilligt, jedoch musste ich nun einen Neuantrag stellen, da ich zum 01.05. in eine neue Stadt und mit meiner Partnerin zusammengezogen bin. Beim Neuantrag habe ich angekreuzt, dass ich mit einer "sonstigen Personen (zum Beispiel andere Personen in einer Wohngemeinschaft)" zusammenlebe. Dem Jobcenter hier habe ich nicht mitgeteilt, dass ich mit meiner Partnerin zusammengezogen bin, dem JC am früheren Wohnort jedoch schon.

    Nun gab es Post vom JC meines neuen Wohnortes. Ich wurde zu einem Termin nächste Woche eingeladen. Hierhin soll ich Personalausweis, samt Personalausweis der weiteren Person des Haushalts mitbringen, sowie ausgefüllte Anlagen WEP, VE, EK-1x zum Termin mitbringen.

    Ich finde das recht ungewöhnlich und wittere hier eine "Falle". Zum einen weil es eine Termineinladung gab, zum anderen aufgrund der angehängten Anlagen.

    Nun bin ich zwar mit meiner Partnerin zusammengezogen, jedoch erfüllen wir KEINEN der Punkte der für eine Bedarfsgemeinschaft spricht. Es besteht nämlich KEIN wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen:

    Wir sind frisch zusammengezogen, also leben nicht länger als ein Jahr zusammen. Wir haben kein Kind im Haushalt oder Angehörige die versorgt werden und wir sind auch nicht befugt über das Einkommen oder das Vermögen des anderen zu verfügen. Ferner trennen wir die Miete, d.h. zwar ist jeder von uns als Mieter eingetragen, jedoch zahlt auch jeder seinen eigenen Beitrag (halb/halb) an die Hausverwaltung. Ebenso ist klar abgrenzbar wem welche Gegenstände gehören.

    Wie ist nun weiter vorzugehen?

    Sollte ich den angeforderten Anlagen widersprechen? Wenn ja: Am besten nun schon schriftlich oder vor Ort?

    Ich glaube der Optimalfall ist eine Einstufung als Wohngemeinschaft, jedoch gebe ich mich mit der Einstufung einer Bedarfsgemeinschaft auf Probe ebenfalls zufrieden. Mir ist bewusst, dass in einem Jahr meine Parterin für mich aufkommen müsste. Jedoch möchte ich mich dann auch schon längst im Berufsleben finden.

    Beste Grüße, Ben

  • Dann trage das zu dem Termin doch so vor mit der Probebeziehung. Eine normale WG seid ihr ja nun auch nicht, oder schlaft ihr getrennt? Macht nichts gemeinsam? Usw? Lügen bringt doch nun auch nichts. Besonders nicht, wenn du nachweislich beim alten JC angegeben hast, zu deiner Freundin zu ziehen. Soweit das keine kommunalen Jobcenter sind, kann das neue JC diese alten Daten einsehen. Also spiele mit offenen Karten.

  • Ok, danke dir für die Antwort. Was ist nun mit den Anlagen? Hier wird ja häufig empfohlen die Anlagen VE nicht einzureichen, weil das JC dann von einer Verantwortungsgemeinschaft ausgeht

  • Ich habe nochmal eine Frage: Die Anlage VE habe ich ausgefüllt. Anlagen WEP und EK jedoch nicht, weil sie nicht wirklich zutreffen. Anlage EK nicht, weil ich keine Einsicht auf das Einkommen meiner Parterin habe. Anlage WEP finde ich unpassend, weil wir ja keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Ist es also in Ordnung ohne diese Anlagen zum Termin aufzukreuzen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!