Schwimmkurs Bildungskarte

  • Meine Tochter hat ab 3. Klasse schwimmen und es wird empfohlen,das die Kinder schwimmen lernen sollten.Laut Jobcenter kann der Kurs auf die Bildungskarte gebucht werden.Nun ist das Problem,das der Aaaaaanbieter das nicht über die Bildungskarte abrechnet.Auf meine Frage ob ich die Rechnung einreichen können mit einen Antrag kam als Antwort,das es nicht ginge und ich schauen müsse,ob ein Anbieter das über die Bildungskarte abrechnet...Ich mein ob über Bildungskarte oder Rechnung..im Endeffekt kommt es doch auf das selbe hinaus? Ode hat das Jobcenter da mal recht?

  • Gehört das nicht zum Sportunterricht der Schule? Hier in Thüringen ist das so.

    Wie das zuständige Amt eine Förderung nach § 28 Absatz 7 SGB II ausgestaltet, obliegt dem Amt. Nach § 29 Absatz 1 Satz 2 SGB II kann das Amt bestimmen, in welcher Form sie die Hilfen erbringen. Und wenn das diese Karte ist, ist es so.

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