Beendigung Bundesfreiwilligedienst - ALG II Antrag - Kosten der Unterkunft und Umzug

  • Hallo ihr lieben Leute, ich habe ein paar Fragen bezüglich des Alg2. Ich würde mich freuen wenn ihr mich an euren Erfahrungen teilhaben lasst bzw. einen Rat für mich über habt. Habe schon einige Seiten duechgegoogelt, aber bin nicht so richtig fündig geworden.

    Nun mal zu meiner Situation, ich leiste derzeit in Bayern einen Bundesfreiwilligendienst ab. Nun läuft mein Mietvertrag Ende April laut Befristung aus, da der Eigentümer die Wohnung nun selber benötigt. Nun habe ich aufgrund der mangelnden Wohnungsverfügbarkeit und weiteren persönlichen Gründen den Bufdi auf Ende Mai verkürzt und komme bis dahin noch nahezu kostenlos unter.

    Meine erste Frage ist, kann es Sanktionen vom Jobcenter geben? Der Bufdi zählt doch nicht als eine Arbeitstelle und außerdem stehe ich dem Arbeitsmarkt ja ab Juni dann wieder zur Verfügung?!

    Nun suche ich in Thüringen eine Wohnung, da dort meine Partnerin lebt und ich mir da etwas neues aufbauen will, habe allerdings noch keine Aussichten auf einen geeigneten Job. Die Mietpreise in der Region(für geeignete Wohnungen, 2 Zimmer) sind ziemlich hoch, im Gegensatz zur Kdu.

    Meine zweite Frage ist daher, kann ich mir eine Wohnung mieten, die über der Kdu liegt und trotzdem eine Erstaustattung bewilligt bekommen? Der Umzug muss nicht bezahlt werden, da ich nix mehr besitze außer ein paar Taschen voll Klamotten. Und die Kaution könnte ich auch mit Hilfe von Familie stemmen, nur eben die Erstaustattung nicht.

    Die dritte Frage ist, wie funktioniert das mit dem Wohnungsangebot an das Jobcenter schicken? Brauche ich da wirklich drei Mietverträge und das Jobcenter sucht sich die passende aus, oder schicke ich einfach 3 Exposés mit einem selbstgeschriebenen Antrag zum neuen Jobcenter? Und was passiert wenn ich einfach eine Wohnung miete? Können mir die mietkosten komplett versagt werden, oder wird mir auf jeden Fall die gängige Kdu gezahlt? Wie sieht es dann mit Nebenkosten aus?

    Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten und wünsche einen guten Abend!

    LG DoomE

  • Meine erste Frage ist, kann es Sanktionen vom Jobcenter geben? Der Bufdi zählt doch nicht als eine Arbeitstelle und außerdem stehe ich dem Arbeitsmarkt ja ab Juni dann wieder zur Verfügung?!

    Natürlich zählt das als Arbeitsstelle. Es ist ja sogar sozialversicherungspflichtig, d. h., dass man sich nach einem Jahr sogar einen Anspruch auf Alg1 erworben hat. Ob dein Grund zur vorzeitigen Vertragsauflösung als wichtiger Grund anerkannt wird, muss das Jobcenter entscheiden. Oder die Agentur für Arbeit, wenn du das Jahr für den Alg1 Anspruch schon erreicht hast.

    kann ich mir eine Wohnung mieten, die über der Kdu liegt und trotzdem eine Erstaustattung bewilligt bekommen?

    Was ist mit der jetzigen Einrichtung? Wann bist du bei deinen Eltern erstmals ausgezogen? Hattest du noch nie eigene Möbel?

    Die Mietpreise in der Region(für geeignete Wohnungen, 2 Zimmer) sind ziemlich hoch, im Gegensatz zur Kdu.

    Thüringen ist eines der billigsten Bundesländer, da gibt es höchstens in den Speckgürteln wie Jena hohe Mietpreise. Und wieso ist nur eine 2 Zimmer Wohnung angemessen? Du bist doch alleinstehend?

  • Servus und guten Morgen :)

    Natürlich zählt das als Arbeitsstelle. Es ist ja sogar sozialversicherungspflichtig, d. h., dass man sich nach einem Jahr sogar einen Anspruch auf Alg1 erworben hat. Ob dein Grund zur vorzeitigen Vertragsauflösung als wichtiger Grund anerkannt wird, muss das Jobcenter entscheiden. Oder die Agentur für Arbeit, wenn du das Jahr für den Alg1 Anspruch schon erreicht hast.

    Zu meinem Verständnis bitte ich, mir zu sagen woher diese Information stammt, bzw. vieleicht hast du den Gesetzestext dazu parat.

    Die Meinungen gehen da auseinander, aber bisher ist alles recht schwammig.

    In meinem Vertrag steht zum Beispiel Einsatzstelle und nicht Arbeitstelle und ich bekomme auch keine Vergütung sondern ein Taschengeld. Dies zählt unter sonstiges Einkommen. Aber ich gebe dir recht, dies wird wohl das Jobcenter entscheiden, der Bescheid müsste sehr bald eintreffen.

    Die jetzige Wohnung ist voll möbliert gewesen und als ich letztes Jahr aus meiner alten Wohnung auszog, wanderte fast alles, außer einer Wohnwand auf den Sperrmüll, da nicht mehr zu gebrauchen und mangelnder Lagerfläche. Der Kühlschrank war eine Leihgabe und den Herd bekam mein Helfer geschenkt, der mir geholfen hat die Wohnung leer zu machen. Bei meinen Eltern zog ich 2017 aus.

    Die 2-Zimmerwohnungen liegen im Schnitt 15 bis 75 Euro über der Kdu. Vieleicht hilft das weiter, warum es eine 2 Zimmerwohnung sein muss, hat persönliche Gründe auf die ich nicht weiter eingehen möchte. Vor der Obdachlosigkeit, würde ich natürlich in den sauren Apfel beißen.. Gibt allerdings gerade nur eine Wohnung die geeignet wäre.

    Wäre trotzdem schön wenn jemand auf diese Fragen Antworten hätte! :)

    Die dritte Frage ist, wie funktioniert das mit dem Wohnungsangebot an das Jobcenter schicken? Brauche ich da wirklich drei Mietverträge und das Jobcenter sucht sich die passende aus, oder schicke ich einfach 3 Exposés mit einem selbstgeschriebenen Antrag zum neuen Jobcenter? Und was passiert wenn ich einfach eine Wohnung miete? Können mir die mietkosten komplett versagt werden, oder wird mir auf jeden Fall die gängige Kdu gezahlt? Wie sieht es dann mit Nebenkosten aus?

    Und natürlich die Frage, ob ich auch ohne Zustimmung zum Umzug eine Erstaustattung beantragen kann?

    LG und ein schönen Tag gewünscht!

  • Zu meinem Verständnis bitte ich, mir zu sagen woher diese Information stammt, bzw. vieleicht hast du den Gesetzestext dazu parat.

    Ich denke, die Kommentarliteratur ist einfacher verständlich als ein Gesetzestext. Dass das Bufdi ein Beschäftigungsverhältnis ist, kannst du Bundesfreiwilligendienst - Sozialversicherung - Versicherungsrechtliche Beurteilung - Haufe.de nachlesen.

    Damit würde bei Aufgabe des Bufdis ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit eintreten (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Denn das SGB III spricht bei Sperrzeiten von Beschäftigungsverhältnissen und das ist es eben eindeutig. Eine Sperrzeit nach dem SGB III führt, wenn sie eintritt oder aber, wenn eben die Voraussetzungen für eine Sperre vorliegen, unweigerlich zu einer Sanktion (§ 31 Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB II).

    Die jetzige Wohnung ist voll möbliert gewesen und als ich letztes Jahr aus meiner alten Wohnung auszog, wanderte fast alles, außer einer Wohnwand auf den Sperrmüll, da nicht mehr zu gebrauchen und mangelnder Lagerfläche. Der Kühlschrank war eine Leihgabe und den Herd bekam mein Helfer geschenkt, der mir geholfen hat die Wohnung leer zu machen. Bei meinen Eltern zog ich 2017 aus.

    Also hattest du schonmal eine Einrichtung. Dann kann es passieren, dass es nur darlehensweise Hilfe gibt.

    Die 2-Zimmerwohnungen liegen im Schnitt 15 bis 75 Euro über der Kdu. Vieleicht hilft das weiter, warum es eine 2 Zimmerwohnung sein muss, hat persönliche Gründe auf die ich nicht weiter eingehen möchte.

    Dann weiß ich nicht, wie man da helfen soll, wenn du Ansprüche stellst, die oberhalb dessen liegen, was angemessen ist und der Existenzsicherung dient.

    Die dritte Frage ist, wie funktioniert das mit dem Wohnungsangebot an das Jobcenter schicken? Brauche ich da wirklich drei Mietverträge und das Jobcenter sucht sich die passende aus, oder schicke ich einfach 3 Exposés mit einem selbstgeschriebenen Antrag zum neuen Jobcenter? Und was passiert wenn ich einfach eine Wohnung miete? Können mir die mietkosten komplett versagt werden, oder wird mir auf jeden Fall die gängige Kdu gezahlt? Wie sieht es dann mit Nebenkosten aus?

    Es reichen im Normfalfall Angebote. Und natürlich kannst du auch einfach so eine Wohnung anmieten, denn Umzugskosten und Kaution wirst du nicht bekommen, wenn sie unangemessen ist. Solltest du aber eine angemessene finden und möchtest Kaution und Umzugskosten, dann musst du die Anträge vorab stellen. Die Kosten werden, da ein neues JC zuständig wird, maximal in Höhe der Angemessenheit berücksichtigt.

    Und natürlich die Frage, ob ich auch ohne Zustimmung zum Umzug eine Erstaustattung beantragen kann?

    Anträge kann man immer stellen.

  • Hallo!

    Hier scheint es ein Informationsdefizit in mehrfacher Hinsicht

    zugeben. Aber dem kann man abhelfen und bitte Alles gründlich

    lesen. Das beugt eindeutig vermeidbarem Ärger vor!

    Merkblatt Arbeitslosengeld I - Gesetzliche Grundlage SGB III

    Falls lange genug Bundesfreiwilligendienst, könnte ALG I Anspruch

    bestehen, war leider aus dem Eingangsthema nicht ersichtlich war.

    Merkblatt Arbeitslosengeld II - Gesetzliche Grundlage SGB II

    In Bezug auf den Umzug: § 22 SGB II - Kosten der Unterkunft

    Dazu die SGB II – Folien von Harald Thomé

    Die 2-Zimmerwohnungen liegen im Schnitt 15 bis 75 Euro über der Kdu. Vieleicht hilft das weiter, warum es eine 2 Zimmerwohnung sein muss, hat persönliche Gründe auf die ich nicht weiter eingehen möchte.

    Das gibt enorme Probleme! Das Jobcenter wird auf persönliche

    Gründe keine Rücksicht nehmen, sondern nur die KDU übernehmen,

    die angemessen sind.

    Zum Schluß noch wegen der Irritationen das Merkblatt - Der Bundesfreiwilligendienst von A bis Z Es scheint tatsächlich

    nicht bekannt zu sein:

    Zitat

    Freiwillige werden nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz so behandelt
    wie Beschäftigte oder Auszubildende, d. h., sie sind während ihrer freiwil-
    ligen Dienstzeit Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-,
    Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Als Berechnungsgrundlage der
    Beiträge dient das Taschengeld plus der Wert der Sachbezüge (Unterkunft,
    Verpflegung) beziehungsweise der hierfür gezahlten Ersatzleistung.

    Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden von der Einsatzstelle gezahlt.

    Abschließend die Empfehlung wirklich alles gründlich zu lesen.

    Gruß

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