ALG II - Sanktionen und Fragen

  • Hallo Gemeinde!

    Schon vor Monaten habe ich gehört, dass es im Jahr 2022 ein sogenanntes Sanktionsmoratorium geben solle.

    Nun habe ich über eine Stunde damit verbracht, mir diverse Artikel durchzulesen und bin mir nicht sicher was aktuell gilt oder nicht.

    Meine konkreten Fragen:

    1.: Existiert aktuell ein "Sanktionsmemorandum", welches ein Gesetz ist oder zumindest Gesetzescharakter hat und an das sich das Jobcenter halten muss?

    2.: Sehe ich es richtig, dass es aktuell ein "Sanktionsmoratorium" mit Gesetzescharakter gibt, an das sich das Jobcenter haten muss und alle Sanktionen

    unzulässig sind, bis auf die, wegen unbegründeten Nichterscheinen bei persönlichen Meldeterminen?

    3.: Wann gilt ein persönlicher Meldetermin als wahrgenommen?

    Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!

  • 1. Nein. Es gilt nach wie vor die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Sanktionen auf maximal 30% beschränkt sind.

    2. Siehe 1.

    3. Wenn man da war und der Meldegrund erfüllt wurde.

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