Verspätete arbeitssuchend gemeldet - Sanktionierung überbrücken mit ALG II

  • Liebe Menschen,


    ich habe aktuell Anspruch auf ALG I, mein Arbeitsvertrag endet im Juni. Habe mich eine Woche verspätet arbeitssuchend gemeldet.


    Es kann zu Sanktionen kommen, wenn ich ALG I beantrage (1 Woche kein Geld.)

    Kann ich dies mit ALG II überbrücken? Wenn ja, wie?


    Meine Sorge ist, dass ich nicht genügend Geld für die Miete hab Anfang Juli.

  • oh mann, vermutlich muss ich mir gar nicht so viel Sorgen machen?


    30. juni - wann wird ALG i regulär überwiesen? falls es am Anfang des monats kommt, muss ich mir vielleicht nicht so viel Gedanken machen...

  • ALG 1 kommt erst Ende des Monats. Du kannst für Juli ALG 2 beantragen, wenn der letzte Lohn tatsächlich Ende Juni schon kommt. Bedenke aber, dass die Lücke von einer Woche tatsächlich erst im August erfolgt, wenn dein ALG 1 für Juli um eine Woche verkürzt sein sollte. Denn praktisch lebst du mit dem letzten Lohn im Juli und mit dem ersten ALG 1 im August. Aufgrund des Zuflussprinzips rechnet das JC aber im August mit dem erst Ende August ohne eine Sperrzeit zufließenden ALG 1.

  • Also beantrage ich erst ALG II.


    Aber die werden doch sehen, dass ich ALG I-berechtigt bin und mich dazu auffprdern, erst dies zu beantragen, oder etwa nicht.