U25 - Bedarfsgemeinschaft mit Familie - Umzug - und ALG II Anspruch

  • Frische 18 Jahre , Bedarfsgemeinschaft mit Familie wie geht es jetzt weiter ?
    Ausbildung / Führerschein / Wohnung / Zahlungen auf welches Konto ?

    Hallo ins Forum und ich hoffe ich bin in dieser Rubrik richtig !

    Ich bin hier neu,und selbst nicht von HartzIV betroffen. (Festen und sicheren Job). Erhoffe mir hier aber ein paar Antworten zu HartzIV und Co.

    Ich frage als Unterstützer für einen Freund, der gerade frische 18 J. alt geworden ist.

    Die gesamte Familie
    (2 Erwachsene , 2 Kinder U18 , 1 Junge jetzt frisch 18)
    lebt in einer Bedarfsgemeinschaft. Vater ist anerkannt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage zu arbeiten (Früh-Rente).

    Die Mutter ist nicht in der Lage zu arbeiten, da Kind 1 anerkannt, zu 100% behindert ist. Autismus (Asperger Syndrom)

    Das jüngste Kind 2, ist 5 J, geht noch nicht zur Schule und ist vermutlich auch gleichermaßen behindert, wie Kind 1. (Aber noch nicht diagnostiziert.)

    Das älteste Kind, ist jetzt frisch 18 Jahre alt geworden und normal gesund.

    Bis dieses Jahr 06/2022 ist noch Schule angesagt. Ab 08/2022 ist ein Ausbildungsplatz in Aussicht und schon fest zugesagt.

    Jetzt gibt es
    natürlich viele Fragen.

    Was ändert sich jetzt ab 18 für die BG ?

    Muss der 18 jährige jetzt selbst beim Amt neue Anträge stellen ?

    Auf welches Konto werden zukünftig seine ihm zustehenden Gelder gezahlt ? Bisher ja an die Eltern.

    Wie ist das generell geregelt, an wen das Geld gezahlt wird ?

    Wird es einen Bescheid für Ihn geben, damit auch er jetzt sieht was für ihn abgerechnet wird ?

    Kann ihm das Geld auf Antrag, auf sein vorhandenes Giro-Konto gezahlt werden, damit die Eltern seinen Anteil nicht für Ihre unnötigen, blödsinnigen, und
    dummen Ausgaben verschleudern !?

    Es wird nichts gespart und bisher gab es auch kein Taschengeld oder so etwas ! Die Kohle wird großspurig von den Eltern verbraten !

    Ich weiß,das Kindergeld gehört zwar zu den Eltern, kann aber auf Antrag mit Begründung umgeleitet werden.

    Die Ausbildungsvergütung liegt im 1. Ausbildungsjahr bei etwa ~ 900 € netto .

    Problem,

    Er hat noch keinen Führerschein, würde den aber dringend für den Weg zur Ausbildungsstätte benötigen, da der Weg ca. 6 KM an einer viel befahrenen Straße (Autobahnzubringer) liegt , und es dort weder Fuß,- Radweg oder Seitenstreifen gibt.

    Das hieße praktisch zu Fuß auf der Fahrbahn zum Betrieb. Busverbindung gibt es nicht.

    Natürlich würde er wenn es ginge ausziehen, weil das Zusammenleben einfach praktisch eine Zumutung ist, wenn man der u.a. Haussklave für alle und alles ist.
    Mehr mag ich dazu gar nicht sagen.

    Er müsste da so schnell wie möglich raus, und das will er auch. Aber da gibts ja dieses „nicht unter 25 Gerede der Eltern !“ "Um sich an seinem Geld schön weiter zu bereichern und es sich gut gehen zu lassen." (Das es diese 25er Regel gibt weiß ich)

    Gibt es die Möglichkeit vom JC sich den Führerschein ganz, oder vorab als Darlehen bezahlen zu lassen? Könnte ja monatlich mit seinen Bezügen zurückgezahlt werden.

    Zu guter Letzt erst einmal,

    würde Er bei mir wohnen können, ohne Ansprüche an das JC oder anderes Amt, ginge das, und ohne das ich damit etwas zu tun hätte ?

    (JC oder andere Ansprüche an mich)

    So würde er dadurch aus dieser HartzIV Spirale endlich heraus kommen, was er unbedingt will und auch ich ihn dabei unterstütze würde.

    Ich hoffe das dies alles nicht zu viel war, aber ich hatte vorab gelesen , alles soll so genau wie möglich geschildert werden.

    Vielen Dank für die
    Antworten und Tips !

    Titel-Korrektur, zu lang!

  • Er gehört auch mit 18 zur BG und ob er mit 900 Euro Azubilohn und 219 Euro Kindergeld überhaupt noch was vom Jobcenter bekommt, ist eher zweifelhaft.

    Wegen des Führerscheins kann er seine Vermittlung fragen, aber ich bezweifle eine Förderung. Wenn er den Ausbildungsvertrag unterschrieben hat, muss er sich ja Gedanken gemacht haben, wie er dorthin kommt.

    Ausziehen kann er jederzeit, wenn er nichts vom Jobcenter haben möchte.

  • Danke Tamar für die ersten Antworten :thumbup:

    Wenn Er denn dann seine 900 + 219 € bekommt , und weiterhin zur BG gehört , wird dieses Geld dann vermutlich angerechnet und die Eltern bekommen dann entsprechend weniger, wenn ich das so richtig verstehe.

    Und Ja , er hatte sich wegen des Führerscheins Gedanken gemacht, und wie er dort zum Ausbildungsplatz hin kommt. Von seinen tollen Eltern hat Er mittlerweile 3 Gutscheine dafür bekommen. Nur leider steht da nichts , in welchem Jahrhundert er den machen kann. Er hatte natürlich darauf gehofft, jetzt mit 18 den Führerschein machen zu können.

    Zumal das doch auch eine Sache der Eltern gewesen wäre, sich über all dieses Gedanken zu machen.

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht.

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