Reihenfolge Gewerbeanmeldung und Selbständigkeit

  • Hallo allerseits!

    Mein vorläufig bewilligter Erstantrag läuft noch bis Ende Mai.

    Ich möchte mich selbständig machen und schreibe gerade den Businessplan und muss das Kleingewerbe noch anmelden.

    Zwischenzeitig war ich bei einer Maßnahme (Kompetenzbilanzierung). Dort hatte ich einen guten Draht zu einer der Coaches. Diese erzählte mir, dass sie damals (vor einigen Jahren) auch beim Jobcenter war und eine Selbständigkeit aufgebaut hat. Sie hat mir dann erzählt, dass ich wohl unbedingt erst eine Art schriftliche Erlaubnis mit Stempel vom Jobcenter für die Selbständigkeit brauche, da mich das Jobcenter sonst aus dem Bezug wirft, sobald ich ein Gewerbe angemeldet habe. Ihr hat das damals wohl einer vom Gewerbeamt gerade noch davor gesagt, bevor es für sie zu spät war.

    Mein Sachbearbeiter jedoch meint, dass ich erst dann zu der Sachbearbeiterin die für Selbständige zuständig ist wechseln kann, wenn ich ein Gewerbe schon angemeldet habe und vorher nicht. Er hat nie etwas von einem Antrag, einer "Erlaubnis" oder einem Stempel erwähnt und meint immer nur ich soll das Gewerbe anmelden.

    Meine Frage ist nun: Wer hat Recht? Soll ich jetzt einfach das Gewerbe anmelden oder muss ich erst einen Antrag beim Jobcenter stellen? :grumble:hmm

    Danke fürs Lesen!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!