Wechselmodell - Kindergeld geteilt - Jobcenter komplette Anrechnung

  • Hey,

    ich betreue meine zwei Kinder im Wechselmodell hälftig. BIsher war ich als "kindergeldberechtigt" bei der Familienkasse hinterlegt und habe das Kindergeld überwiesen bekommen. Die Hälfte davon geht dann direkt per Dauerauftrag an die Mutter weiter.

    Wir haben eine schriftliche Vereinbarung, die regelt, dass jeder die Hälfte des Kindergeldes bekommt. § 1612b BGB verstehe ich auch so. Vereinbarung und Kontoauszüge liegen dem JC vor.

    Trotzdem besteht das JC darauf, mit das volle Kindergeld als Einkommen (also erst den halben Bedarfsatz der Kids und dann den Rest bei mir) anzurechnen. Das ist doch nicht rechtens, oder?

    Und wenn doch: wenn das Kindergeld für beide Kinder an die Mutter geht, würde bei mir nichts mehr angerechnet?

    Grüße

  • Du hast die Verfügungsgewalt über das Kindergeld. Das JC interessiert daher nicht, ob du es der Mutter gibst oder davon Bonbons kaufst.

    Wenn der Kindergeldberechtigte wechselt, wird natürlich nichts mehr angerechnet, da nichts zufließt. Allerdings wird man dann sicherlich die Mutter auf mögliche Unterhaltszahlung prüfen.

  • Das ist so eine merkwürdige Regelung. Dann melden wir das um und das JC zahlt ab April 438 € mehr, also 219 € mehr, als sie müssten, wenn sie das einfach 50:50 rechnen würden, genau so wie sie es beim Regelsatz auch tun.

    Mir soll's Recht sein. :hmm

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!