Wechsel von ALG II zu Berufsausbildungsbeihilfe - Mietzahlung verschiebt sich

  • Guten Tag liebe Community,

    Ich komme Gleich zum Punkt.

    Ich besuche seit letztem Monat, ein Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, von der Ich gezwungen wurde, BAB Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen.

    Da jeglicher Fremd Leistungsanspruch vor ALG2 geklärt werden muss und BAB zu so einem Fremd Leistungsanspruch gehört, muss Ich BAB beantragen.

    Leider wird BAB genau wie ein Normaler Arbeitslohn gehandelt, weshalb Ich die Leistungen für BAB erst Ende und nicht Anfang des Monats als Lohnnachzahlung bekomme.

    Bei ALG2 wurde mir die Miete immer Vorausgezahlt, doch jetzt verschiebt sich wegen dem BAB die Mietzahlung für April um 30 Tage und wird mir erst ende April Rückwirkend ausgezahlt.

    Das heißt Ich wohne 30 Tage in einer nicht bezahlten Wohnung, bekomme eine Verwarnung von meinem Vermieter und vieles weitere.

    Das hat auch zur folge, dass sich das jetzt jeden Monat wiederholt.

    Wenn Ich Die Miete Ende April für April nachgezahlt habe, Fehlt es wieder für Mai das geht so weiter und weiter und weiter.

    Bis zu Dezember, wo Ich Ende Dezember, erst das Geld für Dezember bekomme und es im Januar auf dem Konto des Vermieters ist.

    Dieser kann das in seinen Steuern nicht berücksichtigen und somit fehlt eigentlich eine Miete.:dash

    Die Arbeitsagentur möchte das Problem nicht verstehen und Redet um den Heißen Brei.:blackeye

    Mir wurde vorgeschlagen, ein Darlehen in Höhe meiner Miete zu Beantragen und dieses Monatlich abzuzahlen,

    wurde aber auch gleich darauf hingewiesen, dass Ich schon die Mietkaution Monatlich Abbezahle und es dadurch zu einer Ablehnung kommen kann.:pleasantry

    Dan habe Ich noch ein Problem mit BAB.

    BAB hat andere Gesetzgebungen wie ALG2.

    Bei BAB bleiben weder deine Leistungen noch die Miete unangefochten.

    BAB wird Nach Aufenthaltstagen bezahlt und falls man zu Wenige, Unentschuldigt Fehltage hat, werden auch die Mietleistungen gekürzt.:oops

    Ist das Wirklich Regelkonform ?, für was gab es so ein Theater der Sanktionsänderungen für ALG2, wenn diese mit BAB nicht mehr eingehalten werden/müssen.


    Mit zu beachten ist das durch BAB auch die Normalen Leistungen 30 Tage Später Nachgezahlt werden.

    Somit habe Ich jetzt 219€ Kindergeld von dem 186€ Fixkosten abgezogen werden.

    Somit bleiben mir 33€ für was, Für 6 Sixer Wasser und das wars.

    Ich habe Gottseidank von allem Vorräte und muss mir keine Sorgen machen um Essen.

    Ich danke euch schonmal im Voraus

    Liebe Grüße

    Krause95

    Bitte sachlich bleiben! Der Sachverhalt wird anhand der

    Gesetzgebung betrachtet und Antwort abwarten

  • 1. Das mit der Möglichkeit eines Darlehens ist korrekt.

    2. Einfach nicht unentschuldigt Fehlen, dann gibt es keine Probleme mit der Berufsausbildungsbeihilfe.

    Und da es nunmal eine andere Gesetzesgrundlage hat, interessiert es nicht, dass im SGB II die Sanktionen eventuell teilweise abgeschafft werden sollen.

    Vielleicht das Ganze mal als Chance begreifen...

  • Ich hatte vom 01.03.2021 bis zum 01.02.2022 ein Jahrespraktikum leider ohne Übernahme, dort hat mir Komischerweise kein BAB sondern Normales ALG2 zugestanden.

    Jetzt muss Ich in eine Maßnahme, muss zu BAB wechseln und bekomme im ersten Monat gleich Probleme mit meinem Vermieter. Dieser hat absolut kein Verständnis für meine Situation, egal wie Ich es Ihm erkläre, die Miete kommt immer Anfang des Monats, dass ist in komplett DE so.

    Jetzt muss mich mit solchen NICHT durchdachten Lappalien rumschlagen.

    I dont no, Ob Ich das als Chance sehen soll.

    Ich Empfinde das als Schädigung meiner Psyche, mit Existenz Ängsten spielt man nicht, Ich muss gucken wie Ich das wieder hinbekomme, dabei habe Ich das Problem gar nicht verursacht .

    Ich bin wirklich Wütend, Ich habe genau das gemacht, was von mir verlangt wurde.

    Ich wurde nicht über die Eventuellen Probleme, die bei einer BAB Beantragung mit einhergehen informiert.

    Ich hätte rechtzeitig einen Überbrückungsantrag stellen können, der wahrscheinlich nichts gebrächt hätte da Ich schon das Kaution Darlehen abzahle und mir ein 2tes verweigert geworden wäre.

    Ich bekomme nur Aussagen wie "ist jetzt halt so", "NEIN!, da kann man nichts ändern", "das hätten Sie doch wissen müssen".

    Soll Ich das als Chance sehen?

    Ich Wünsche euch allen Gesundheit

    Liebe Grüße Krause95

    Gerne erneut, bitte sachlich bleiben! Der Sachverhalt wird anhand derGesetzgebung betrachtet

  • Die unterschiedlichen Zahlungsfälligkeiten sind bekannt. Das ist in vielen Fällen so, sei es Lohn, Rente, Alg1 etc. Selten bekommt man etwas im Voraus wie ALG2. Und für solche Fälle hat der Gesetzgeber nunmal die Gewährung eines Darlehens vorgesehen.

    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

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