Elternzeit - Eingliederungsvereinbarung

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe 3 Monate nach Geburt meines Sohnes durch Bildungsgutschein AVGS an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen.
    Im Nachhinein muss ich gestehen, dass ich mir zu viel vorgenommen habe. Es war mega viel stress und wir waren/sind fast überfordert.

    Bald endet die Fortbildung, ich musste aber bereits eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben.

    Nun hieß es in unsren letzten Gespräch, dass ich durch die Teilnahme und den Antrag auf den Bildungsgutschein wieder für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.
    Die Tatsache ist aber eine andere. Ich habe gesehen dass ich aktuell mit dem Kind nicht bereit bin für den Arbeitsmarkt.
    Besteht die Möglichkeit einer Wiedereintritt in der Elternzeit? Ist man bei Teilnahme an solche Maßnahmen direkt raus aus der Elternzeit?

    Würde mich auf eure Erfahrungen sehr freuen.
    BG

  • Wenn das Kind unter 3 Jahren alt ist und nicht betreut wird, kannst du dich auf die Notwendigkeit der Betreuung berufen, so dass dir Arbeit nicht zumutbar wäre. Aber anscheinend ist das Kind betreut?

  • Mein Freund hat sich um das Kind gekümmert. Aber das ist mit seine Arbeitszeiten nicht vereinbar, weshalb es auch extrem stressig für uns wurde.
    Also könnte ich mich auf die fehlende Betreuung stützen.

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