Eingliederungsvereinbarung Nicht unterschrieben - Maßnahme Verwaltungsakt

  • Hallöchen zusammen bin auch neu hier . Ich hatte gestern mal wieder ein Termin Einladung beim JC. Meine Sachbearbeiterin hat jetzt Druck gemacht es gibt jetzt zwei Möglichkeiten sagte sie. Vorher hatte musste ich nur die Eigenbemühungen, Bewerbungen einreichen. Jetzt sagte sie, ich solle eine Maßnahme machen hat sie mir quasi mit Druck angeboten. Die Sinnlose Maßnahme fängt schon am 31.3.22 soll 6 Monate dauern in Vollzeit 40 Wochenstunden sein es ist so ein Förderzentrum. Ich habe die Eingliederungsvereinbarung NICHT unterschrieben, sondern erstmal mit nach Hause genommen sagte ich. Also bin ich erstmal Safe was Sanktionen angeht. Jetzt meine Frage das JC bzw meine Sachbearbeiterin, wird sich damit nicht zufrieden geben das ich die EVG nicht unterschrieben hab. Danach wird da wahrscheinlich als ein VA ins Haus flattern. Was kann ich dagegen tun !? Widerspruch einlegen wenn der Va bescheid kommt. Werde ich sanktioniert wenn ich die Maßnahme nicht antrete! Ich hab die EVG ja nicht unterschrieben. Meine EVG könnte ich euch als Foto hier auch anonymisiert hochladen.

  • Ein Widerspruch ist erst gegen einen Verwaltungsakt möglich und nicht schon bei Ablehnung des Gegenvorschlags.

    Ob die Zuweisung unabhängig von einer Eingliederungsvereinbarung als Zuweisungsbescheid kommt, wird niemand prognostizieren können. Sind ja noch einige Tage bis zum 31.3.

    Woher weißt du eigentlich, dass die Maßnahme sinnlos ist? Du hast doch noch gar nicht teilgenommen.

  • Das hartz 4 sanktionsmoratorium tritt doch jetzt bald in Kraft und ist bis zum 31.12.22 gültig. Das heißt es gibt keine Sanktionen mehr für Hartz 4 Empfänger für Pflichtverletzungen. Nur Melde Versäumnisse wenn man nicht zum Temin geht wird noch sanktioniert.

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