Bedarfsberechnung Kindergeld

  • Hallo ihr Lieben,

    folgendes konnte ich leider nicht nachrecherchierten:
    Ein Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen, bestehend aus zwei Personen(a und b) denen SGB II zu steht und eine Person (c) der keine Leistungen erhalten darf (Student).

    Alle Personen stehen im Verhältnis sodass alle Einkommen von Person c für die Bedarfsgemeinschaft angerechnet wurden.
    Nun fällt das Einkommen für Person c aus. Sodass sein eigener Bedarf nicht gedeckt ist.
    Bei der Berechnung wird nun für 2 Personen der Bedarf berechnet und das Kindergeld als Einkommen angerechnet sodass sogar etwas von den Leistungen abgezogen wird.

    Wie richtig ist die Anrechnung des Kindergeldes wenn Person C gar nicht sein Bedarf decken kann?
    Die ganze Zeit wurde der "Überfluss" von Person C auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet und nun wird sein Bedarf nicht mehr bei der Berechnung berücksichtigt und das Kindergeld wird nur für die zwei leistungsberechtigten Personen angerechnet.

    Ich würde mich sehr freuen wenn ihr Fälle mit entsprechenden Situationen mir nennt oder eure Erfahrung mit mir teilt.

    Liebste Grüße

  • Person A hat bis mehr als sein Bedarf verdient und ist von Leistungen ausgeschlossen. Aktuell kann sein Bedarf aber nicht gedeckt werden.
    Person B erhält normal Leitungen die Mehreinkünfte von Person A werden aber hier mit verrechnet.
    Person C gemeinsames Kind erhält Kindergeld.

  • Wenn das studierende Kind unter 25 ist und außer Kindergeld kein Einkommen hat, gehört es zur Bedarfsgemeinschaft und kann ALG2 bekommen. Nur Studenten mit eigener Wohnung sind vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Das Kindergeld ist beim Kind anzurechnen, solange es bedürftig ist.

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