Schmerzensgeld und ALG II

  • Hallo,

    ich habe gestern eine Mail der Versicherung bekommen und diese zahlt mir einen vierstelligen Betrag als Schmerzensgeld. Ich hatte letztes Jahr im November einen Unfall bei dem mir eine Autofahrerin die Vorfahrt genommen hat und mich vom Fahrrad gegrätscht hat.

    Ich habe jetzt im Internet gelesen, dass Schmerzensgeld nicht anrechenbar ist aber an das Jobcenter gemeldet werden muß. Ist das wirklich so, dass das Schmerzensgeld nicht als Einkommen gezählt wird und wo finde ich entsprechende Urteile der Sozialgerichte? Melden werde ich es wenn die Zahlung auf meinem Konto eingezahlt wurde.

    Grüße

  • Hallo,

    im Schreiben der Versicherung steht explizit Schmerzensgeld. Einmal wird die Reparatur des Fahrrades bezahlt. Dafür bin ich in Vorleistung gegangen und dann eben Schmerzensgeld. Lohnausfall gab es zu der Zeit keinen da ich schon ALG II bezogen habe und ein geringeres Leistungsvermögen liegt keines vor. Es handelt sich hier um einen kleinen Finger der gebrochen war.

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