Sohn zurück ins Elternhaus - U25 - ALG II Anspruch

  • Hallo,

    Mein Sohn, 21 Jahre, ist mit 18 Jahren ausgezogen während seiner Ausbildung.

    Er hat bisher in einer WG gewohnt und seit er die Ausbildung im August 2020 beendet hat, ist er erst arbeitslos gewesen und bekommt aktuell ALG II. Jetzt ist er wieder zurück zu uns gezogen, da es schwere Konflikte in der WG gab. Wir, ich und mein Mann(nicht der leibliche Vater), sind beide berufstätig und möchten auch keine Miete von meinem Sohn, da er hoffentlich bald wieder Arbeit findet und dann auch wieder in eigene Wohnung einziehen kann. Steht ihm trotzdem jetzt ALG II zu, während er bei uns wohnt? Und was muss er beachten bei der Kommunikation mit dem Jobcenter?

    Danke im voraus.

    Ursula

  • Da er unter 25 ist, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn also euer Einkommen für euch alle reicht, wird es kein ALG2 geben.

    Vielleicht kann er sich ja bereits jetzt nach einem Job umsehen...

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