Abbruch Zweitstudium, wohnen Elternhaus - Vermögen Berechnung

  • Hallo liebe Community,

    erstmal vielen Dank für die Unterstützung im Forum. Ich bin das erste Mal in Kontakt mit ALG II und habe einige Fragen.

    Erstmal zu meiner Situation: Aktuell bin ich Student, 27 Jahre alt, im Zweitstudium und möchte dieses nun aufgrund persönlicher psychischer Umstände wegen Corona abbrechen. Ein Erststudium habe ich erfolgreich abgeschlossen. Ich habe derzeit einen Werkstudentenjob, der aber ab Exmatrikulation nicht mehr ausgeübt werden kann, da ich ja den Studentenstatus verliere. Ich bin wegen Corona vor einiger Zeit wieder zu Hause eingezogen und arbeite wie gesagt nebenbei als Werkstudent. Miete zahle ich bei meinen Eltern keine, für Essen etc. komme ich selber auf.

    Nun exmatrikuliere ich mich bald und verliere meinen Job. Ich habe einiges an Erspartem. Das sind ca. 13.000 € in Aktien.

    Hier sind meine Fragen:

    1. Wie viel Geld bzw. Erspartes muss ich vorher ausgeben, damit ich ALG II beantragen kann? Soweit ich gelesen habe, darf ich 4.050 € Vermögen haben (=150€ x 27 Jahre). Also müsste ich die Differenz, sprich 8.950 € ausgeben, bevor ich ALG II bekomme. Ist das korrekt? Wie viele Kontoauszüge muss ich bei Antrag vorlegen?

    2. Ich wohne bei den Eltern. Welche Leistung steht mir zu?

    3. Ich möchte gerne in eine eigene Wohnung ziehen. Bekomme ich auch Wohngeld, wenn ich eine Unterkunft finde, die im Rahmen ist?

    4. Ich bewerbe mich natürlich ständig auf Jobs mit meinem ersten Bachelorabschluss, aber trotzdem klappt es leider nicht so gut zur Zeit. Muss ich diese Bewerbungen meinem Jobcenter nachweisen? Wie oft "muss" ich nachweisen, dass ich aktiv nach Arbeit suche? Wie genau läuft das dann ab? Bekomme ich Angebote vom Jobcenter, auf die ich mich bewerben und dies nachweisen muss?

    Ich hoffe ich konnte alle meine Fragen verständlich darlegen.

    Jede Hilfe nehme ich dankend an und wünsche allen liebe Grüße!

  • 1. Momentan gelten noch die Coronaregeln, da sind deine 13000 Euro kein Problem. Ob die jedoch über den 31.3.21 hinaus verlängert werden, kann dir noch niemand sagen. Im "Normalbetrieb" wäre deine Berechnung fast richtig. Zu den 4050 Euro kämen nochmal 750 Euro obendrauf. Ein Ratschlag wäre, das restliche Geld (bis 7500 Euro) in ein Auto zu investieren, denn das ist nochmal gesondert geschützt. Oder in eine bis zum Renteneintritt unkündbare Altersvorsorge. Kontoauszüge verlangt man in der Regel für 3 Monate rückwirkend.

    2. Der Regelsatz ALG2 zuzüglich KV/PV.

    3. Ich würde da vorschlagen, dass du das im Zusammenhang mit einem Job in Angriff nimmst. Was nutzt es dir, wenn du morgen ausziehst und 2 Monate später 500 km weiter weg einen Job findest?

    4. Man wird von dir verlangen, dich auf jeden zumutbaren Job zu bewerben, nicht nur auf den erlernten. Also auch Anlerntätigkeiten. Wieviele Bewerbungen man sehen will, wird in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Und natürlich wird man dir auch Angebote unterbreiten.

  • Viele Dank für deine Antwort!

    zu 1.: Alles klar, also versuche ich das "restliche Geld" so auszugeben, dass ich auch in Zukunft was davon habe bzgl. erfolgreicher Jobsuche, danke.

    zu 2.: Also z.Z. 449 €, richtig?

    zu 3.: Ich versteh deine Argumentation, allerdings möchte ich aus familiären Gründen (Vater ist schwerkrank, Mutter und Vater benötigen zunehmen Hilfe im Haushalt etc., Vater hat aber keine Pflegestufe bzw. "nur" 40 % Grad der Behinderung) in meiner Stadt weiter wohnen bleiben. Bekomme ich also prinzipiell das Wohngeld bzw. finanzielle Unterstützung bei der Wohnung, sofern sie angemessen ist?

    zu 4.: Ok, also auf alle unterbreiteten Angebote muss ich mich bewerben, habe ich das richtig verstanden? Auf wie viele Stellen "muss" ich mich bewerben? Ich schreibe natürlich gerne Bewerbungen und gehe zu Gesprächen, allerdings möchte ich nur wissen, wie ich dies beweise und vor allem wie viele Beweise ich vorbringen muss?

    LG!

  • 1. Korrekt.

    2. Korrekt.

    3. Wenn du nicht als Pflegekraft eingetragen bist, wird das niemanden interessieren. Außerdem widerspricht sich das jetzt schon so ein bisschen, denn am besten kann man ja wohl helfen, wenn man im Haushalt der Eltern wohnen bleibt und eben keine eigene Wohnung bezieht.

    4. Ich schrieb bereits, dass der Umfang der Bewerbungen in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten wird. Das ist eine individuelle Vereinbarung, da gibt es keine festen Größen. Es liegt doch auf der Hand, dass bei jeder Person andere Grundlagen (Ausbildung, Berufserfahrung, Alter, Mobilität, Gesundheit etc) zu beachten sind. Da kann man nicht pauschal sagen, dass jeder ALG2 Empfänger 10 Bewerbungen pro Monat nachzuweisen hat. Auch die Art des Nachweises (Auflistung, Bewerbungskopie, Eingangsbestätigungen, Absageschreiben etc) wird dort vereinbart.

    Und du musst dich nicht nur auf unterbreitete Angebote bewerben, sondern natürlich auch eigeninitiativ.

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