Hallo in die Runde,
ich stehe ein wenig auf der Leitung, ich ging davon aus, dass die Vermögensprüfung wieder eingeführt wird, weil alle Maßnahmen, so hieß es doch zum 22.03.2021 wieder wirksam werden?
Nun lese ich auf der Seite hier, dass aber Anträge, die bis zum 31.03.2022 gestellt werden, weiterhin bei der Vermögensprüfung, wenn man kein erhebliches Vermögen hat, die ersten sechs Monate der Bewilligung nicht geprüft werden. Gilt das auch für Folgeanträge?
Weiß jemand etwas dazu?
Vielen Dank im Voraus,
Viele Grüße,
Anouk21