ALG II Nachzahlung - Bedarfsgemeinschaft mit EU Bürger - unklarer Aufenthaltsstatus und Einkommen Anrechnung

  • Hallo
    liebe Mitglieder,

    ich habe mehrere Fragen zum ALG 2 und bitte um Ihre Ratschläge. Meine
    Situation ist folgende: Ich habe als Ingenieur gearbeitet und Arbeit
    verloren. Das Jobcenter hatte mir den Leistungsbezug für einen sehr
    kleinen Zeitraum (weniger als 6 Monate) gewährt. Inzwischen ist
    meine Freundin aus Frankreich zu mir gezogen, da sie schwanger war.
    Sie hat das Kind zur Welt gebracht. Das Hauptproblem ist, dass das
    Jobcenter mir Leistungen nach Zuzug meiner Freundin entzogen hat. Sie
    haben Unterlagen von meiner Freundin verlangt, da sie Ihre
    Einkommensverhältnisse erstmal prüfen wollen. Wir konnten aus
    bürokratischen Gründen nicht alle geforderten Unterlagen von meiner
    Freundin direkt darlegen. Das braucht viel Zeit noch. Meine
    Freundin hat noch keine Aufenthaltserlaubnis im Moment und das
    Jobcenter meinte, sie können meiner Freundin keine Leistungen
    gewähren ohne Aufenhalterlaubnis. Ich bin deutscher und das Kind
    soll auch deutscher Staatsangehöriger sein. Da mir die Leistungen
    entzogen wurden, habe ich mit einer Aushilfetätigkeit als
    Lagerhelfer begonnen, damit ich keine Schulden aufbaue. Ich hatte
    noch 2 Monate Anspruch. Jetzt habe ich einige Unterlagen und möchte
    eine Nachzahlung beantragen. Die Nachzahlung bezieht sich auf die
    Monate Dezember und Januar. Fragen:

    - wird die Nachzahlung auf einmal bezahlt oder würde das Jobcenter
    monatlich zahlen?

    - wie wird diese Nachzahlung berechnet? Werden die Einnahmen aus der
    aktuellen Hilfstätigkeit berücksichtigt bei der Nachzahlung?

    - Könnte das Jobcenter eine Nachzahlung verweigern, weil ich in dem
    Bezugszeitraum genug gearbeitet habe?

    -Gerne würde ich einen Folgeantrag machen und Weiterbildungen beim
    Jobcenter beantragen. Falls ich die Nachzahlung bekomme, wird dieses
    Geld beim neuen Antrag berücksichtigt?

    -Kann das Jobcenter einen Folgeantrag verweigern und mich zwingen weiter
    meine Grundsicherung durch Lagerjobs zu sichern, obwohl ich
    Ingenieur bin?

    - Ich beabsichtige ein Haus zu finanzieren später. Ich habe schon mal von
    einigen gehört, das der Bezug von ALG2 den schufascore negativ
    beeinflußt. Ist es tatsächlich so? Wenn ja wie groß sind ungefähr
    die negativen Einflüße?

    - Wie lange kann man maximal ALG 2 beziehen? Gibt es eine Limit?

    Ich freue mich auf Ihre Antworten.

  • - wird die Nachzahlung auf einmal bezahlt oder würde das Jobcenter
    monatlich zahlen?

    - wie wird diese Nachzahlung berechnet? Werden die Einnahmen aus der
    aktuellen Hilfstätigkeit berücksichtigt bei der Nachzahlung?

    - Könnte das Jobcenter eine Nachzahlung verweigern, weil ich in dem
    Bezugszeitraum genug gearbeitet habe?

    Eine Nachzahlung kommt in einer Summe. Und natürlich ist Einkommen, das dir zugeflossen ist, bei der Berechnung zu berücksichtigen. Wenn das Einkommen ausreichend für dich und deine Familie war, gibt es natürlich kein ALG2.

    -Gerne würde ich einen Folgeantrag machen und Weiterbildungen beim
    Jobcenter beantragen. Falls ich die Nachzahlung bekomme, wird dieses
    Geld beim neuen Antrag berücksichtigt?

    Die Nachzahlung wäre kein Einkommen. Allerdings kannst du nicht mal eben so einfach deinen Job kündigen, weil du lieber ALG2 möchtest. Womit wir bei

    -Kann das Jobcenter einen Folgeantrag verweigern und mich zwingen weiter
    meine Grundsicherung durch Lagerjobs zu sichern, obwohl ich
    Ingenieur bin?

    - Ich beabsichtige ein Haus zu finanzieren später. Ich habe schon mal von
    einigen gehört, das der Bezug von ALG2 den schufascore negativ
    beeinflußt. Ist es tatsächlich so? Wenn ja wie groß sind ungefähr
    die negativen Einflüße?

    wäre mn. Ich weiß nicht, was du denkst, was ALG2 sein soll. Das ist keine Leistung, um einen gesellschaftlichen Status beibehalten zu können. Das ist eine Leistung, um das Existenzminimum zu sichern und du hast alles zumutbare zu tun, um das ALG2 schnellstmöglich zu beenden oder zu mindern. Dazu gehört natürlich in erster Linie arbeiten. Und zwar in jedem zumutbaren Job. Es gibt keinen Berufsschutz. Den gibt es noch nicht mal im normalen Arbeitslosengeld.

    Solltest du also deine Arbeit kündigen, gibt es eine Sanktion und unter Umständen wirst du zum Kostenersatz für alles ALG2, das nach Kündigung gezahlt werden muss, herangezogen.

    - Ich beabsichtige ein Haus zu finanzieren später. Ich habe schon mal von
    einigen gehört, das der Bezug von ALG2 den schufascore negativ
    beeinflußt. Ist es tatsächlich so? Wenn ja wie groß sind ungefähr
    die negativen Einflüße?

    Schönes Ziel. Dazu solltest du deine Energie aber nicht in den Erhalt von ALG2 legen, sondern in die Aufnahme einer sehr gut bezahlten Beschäftigung.

    Ansonsten befasst sich dieses Forum mit Fragen zu Sozialleistungen. Angesichts dessen ist hier sicher kein Forum zu Fragen, die der Schaffung von Vermögen dienen.

    - Wie lange kann man maximal ALG 2 beziehen? Gibt es eine Limit?

    Gibt's solange man bedürftig ist und kein Haus bauen möchte.

  • Hallo,

    ich brauche bitte Beratung zu meiner Situation. Ich hatte Hartz 4 Anspruch zugesprochen bekommen. Inzwischen ist es zum Zahlungsstopp gekommen, da andere Nachweise verlangt wurden. Die Nachweise konnte ich ich nicht sofort vorlegen. Ich war an der Uni eingeschrieben und das hatte ich dem jobcenter nicht mitgeteilt. Als sie die zahlungen gestoppt haben, habe ich einen kurzfristigen Nebenjob mit meiner Studienbescheinigung aufgennomen. mir wurde Geld überwiesen. Vor ein paar Tagen hat mir das Jobcenter einen Brief geschikt und sie sagen ich hätte im Bezugszeitraum für eine Firma X gearbeitet. Diese Firma kenne ich nicht. Ich hatte für eine andere Firma als Student gearbeitet. Sie verlangen den Arbeitsvertrag von der Firma X sowie meine Kontoauszüge. Wegen Firma X werde ich einfach sagen, dass ich die Firma nicht kenne aber zu der Tätigkeit als Student stelle ich mir viele Fragen.

    - Über meinen Studentenstatus hatte ich das Jobcenter nicht informiert. Wenn Sie jetzt im Kontoauszug die Überweisungen sehen und nicht nach dem Arbeitsvertrag fragen, dann ist alles gut. wenn sie aber nach dem Arbeitsvertrag fragen und stellen fest, dass ich als Student gearbeitet habe, wie kann ich damit umgehen? Ich habe mir etwas überlegt und bitte um Ratschläge dazu. Das Problem bei der Beschäftigung ist ihr kurzfristiger Charakter. Laut Gesetz darf man keine kurzfristige Beschäftigung aufnemen, wenn man beim Arbeitsamt gemeldet ist.

    Grundsätzlich habe ich mich eingeschrieben, damit ich das Fahrticket günstig kriege. Alternativ würde ich sagen, dass ich mich eingeschrieben habe, um eine bestimmte Vorlesung an der Uni zu hören, die mir bei der Arbeitssuche hilfreich wäre. Ich freue mich auf jeden Beitrag. Danke.

    Beitrag in dieses Thema verschoben. Thema bitte weiterführen,

    da Gesamtsituation für Hilfestellung benötigt wird.

  • Was willst du jetzt hören? Als Student hast du gar keinen Anspruch auf ALG2 und dein Verhalten grenzt an Betrug, um es mal noch gelinde auszudrücken.

    Erwartest du jetzt Beihilfe zum Betrug?

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