ALG II Anspruch nach Exmatrikulation - Schreiben der Masterarbeit - EU Bürger

  • Liebes Forum,

    ich bin 33 Jahre alt, EU-Bürgerin und lebe in Berlin. Ich studiere an der HU und muss nur noch die letzte Prüfungsleistung erbringen (Masterarbeit). Mein Lebensunterhalt habe ich in der letzten Zeit ( 2 Jahren) durch eine SHK-Stelle an der Uni finanziert. Mein Vertrag konnte aber nicht verlängert werden. Die Möglichkeit, eine neue studentische Beschäftigung zu finden schätze ich als schlecht ein, da ich bald mein Studium abschließe (max. in 6 Monate) und die Stellen normalerweise 2 Jahre befristet sind. Und es war trotz der SHK-Stelle sehr schwierig, um die Runden zu kommen, da meine Fixkosten (Miete + Nebenkosten + Krankenversicherung) ziemlich hoch im Vergleich zum SHK-Gehalt waren (auch bei 20 Std./Woche). Zudem habe ich eine chronische Krankheit und bin von der Doppelbelastung Studium + Nebenjob besonders belastet.


    Laut Regelung/Prüfungsbüro ist es möglich, die Masterarbeit anzumelden, abzugeben und zu verteidigen, auch wenn ich mich jetzt exmatrikulieren lassen bzw. mich zum Sommersemester 2022 nicht zurückmelden würde. (Man muss nur immatrikuliert sein, wenn man noch Präsenzveranstaltungen belegen muss.)

    Die Frage: wäre ich im Falle einer Exmatrikulation direkt ALG II-berechtigt? Wenn ja: auch in der Zeit, in der ich meine Masterarbeit schreibe? Ich würde in der Zeit natürlich als Arbeitssuchende „zur Verfügung" stehen und Teilzeitjobs nehmen können. Eine „normale“ Teilzeitstelle wäre mir lieber als eine studentische (bei der die Krankenversicherungsbeiträge nicht übernommen werden).

    Zusatzinfo: Ich habe einen Studienkredit aus meinem Heimatland schon maximal genutzt und bin nicht Bafög-berechtigt. Meine Eltern können zwar in Notfällen finanziell unterstützen, sie würden aber nicht meinen kompletten Lebensunterhalt decken können bzw. wollen – auch ich würde das nicht wollen. Ich wohne zusammen mit meinem Freund, der Geringverdiener ist.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Welche andere Zwecke gäbe es denn, in Deutschland zu bleiben? :/ Ich wohne hier seit 12 Jahren; habe immer gearbeitet, vor und dann neben dem Studium. Ich bin aus Schweden "ausgewandert", also nur noch in Deutschland gemeldet und habe kein Recht auf Sozialleistungen in Schweden. Ich bin hier krankenversichert, zahle Rentenversicherung etc. Also bin ich früher oder später "nur" auf der Suche nach einem festen Job, da ich vor habe, hier zu bleiben.

  • Ja. Aber den hast du dir erworben, wenn du bereits ein Jahr versicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet hast. Die Agentur für Arbeit muss dir aber bescheinigen, dass du nicht schuldhaft arbeitslos geworden bist.

  • Hallo!

    Simmt habe ich vergessen zu schreiben.

    Entschuldige bitte, aber das waren erhebliche Tatsachen, die du "vergessen"

    hast zu schreiben. ;) Wir weisen aus gutem Grund hier explizit daraufhin:

    Hinweis für unsere Benutzer zum Erstellen eines Themas - Anleitung im Forum Thema erstellen

    Deine nachgeschobenen Informationen ergeben für die Hilfestellung eine

    ganz andere Grundlage. Deshalb sind präzise Informationen so wichtig.

    Ich wohne hier seit 12 Jahren; habe immer gearbeitet, vor und dann neben dem Studium. Ich bin aus Schweden "ausgewandert", also nur noch in Deutschland gemeldet

    Daraus ergibt sich eine andere Perspektive auf ALG II Anpruch.

    (1) Unionsbürger, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet

    aufgehalten haben, haben unabhängig vom weiteren Vorliegen der

    Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 das Recht auf Einreise und Aufenthalt

    (Daueraufenthaltsrecht).

    Dazu schreibt Tamar:

    Wenn du vor dem Studium schon gearbeitet hast, könntest du bereits einen Arbeitnehmerstatus erworben haben.

    Dann ginge ALG2.

    Nachfolgend Erklärung zum besseren Verständnis:

    Gruß


  • Vielen Dank Grace und Tamar für die Antworten! Und entschuldige die lückenhafte Erzählung :) Ich könnte also, sobald ich die Exmatrikulation habe, einen Antrag auf ALG 2 stellen und hoffen, dass die/der Sachbearbeiter*in im Job Center die Tatsache ok findet, dass ich nebenbei die Masterarbeit schreiben werde. In meiner "Branche" (Geisteswissenschaften) ist es eher unwahrscheinlich, direkt nach dem Abschluss mit Jobangebote überschwemmt zu werden...

    Viele Grüßen und schönes Wochenende!

  • Du übersiehst, dass es nicht Intention des Jobcenters sein wird, dich in deinem Studienberuf zu vermitteln, sondern in jeden zumutbaren Job, möglichst in Vollzeit. Das kann in der Systemgastronomie sein oder in jedem anderen denkbaren Anlernberuf.

  • Hallo!

    Ergänzende Informationen bei ALG II Anspruch.

    Bedeutet, ein ALG II Leistungsberechtigterr muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung

    stehen, postalisch erreicht sein, Erreichbarkeitsanordnung - Wikipedia

    jede zumutbare Arbeit annehmen, um seine Hilfsbedürftigkeit zu verringern, oder

    zu beenden. § 10 SGB II - Zumutbarkeit. Dazu auch Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Im eigenen Interesse sorgfältig lesen, damit es nicht sofort zu Problemen

    mit dem Jobcenter kommt. Im SGB II Gesetzgebung für ALG II Leistungsbezug.

    Gruß

  • Vielen Dank für die zusätzlichen Informationen!

    Das verstehe ich. Man ist aber zunächst selbst dafür verantwortlich, Jobs zu suchen? Oder vermittelt das JobCenter direkt zwischen Arbeitssuchende und Arbeitsgeber*innen? Ich wäre überrascht, wenn sie frisch-exmatrikulierte sofort in für sie Branchen-fremden Jobs in Vollzeit stecken wollen würden. Hängt wahrscheinlich von dem/der Berater*in ab.

    Viele Grüßen!

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht

  • Warum sollte nicht sofort vermittelt werden? Das ist der Job der Vermittler in einem Jobcenter. In deinem erlernten Beruf kannst du dich auch aus einem Arbeitsverhältnis heraus bewerben. Du hast anscheinend Sinn und Zweck des ALG2 immer noch nicht verstanden.

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